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Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland,
Langenhagen, 9.11.2010
Zur Frage der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken
und zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
Die Synode möge beschließen:
Bereits seit 1987 formuliert die Synode der EKD ihre ablehnende Haltung gegenüber dieser Form der Energiegewinnung, die aus ihrer Sicht mit dem biblischen Auftrag, die Erde zu bebauen und zu bewahren, nicht zu vereinbaren ist. Deshalb sollte so bald wie möglich auf erneuerbare Energieträger umgestiegen werden. Die Synode hat diese Auffassung 1998, 2006 und erneut 2008 bestätigt.
Mit Sorge hat die Synode der EKD die neuen Entwicklungen der
Energiepolitik in Deutschland wahrgenommen. Aus diesem Anlass nimmt sie erneut Stellung
zu zwei Fragen, die mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie verbunden sind.
(1) Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung den Energiekonsens aus dem Jahr 2001 aufgehoben und damit eine neue energiepolitische Auseinandersetzung in die Gesellschaft getragen, die zur Erreichung einer zukunftsfähigen Energieversorgung nicht erforderlich gewesen wäre. Dadurch ist der Eindruck entstanden, als würde rein wirtschaftlichen Überlegungen bei der Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken ein unangemessenes Gewicht gegeben.
Der Umstieg auf erneuerbare Energieträger ist möglich, auch ohne
Kernkraft als „Brückentechnologie“ zu verwenden. Zwar ist die
Eintrittswahrscheinlichkeit eines großen Unfalls in einem Kernkraftwerk aus
technischer Sicht sehr niedrig, doch steigt das Risiko großtechnischer Anlagen
mit hoher Laufzeit wieder an. Das Schadenspotenzial eines solchen Unfalls wäre
so groß, dass der weitere Betrieb solcher Anlagen nicht akzeptabel ist. Es gibt
Alternativen der Energieversorgung.
Die Synode fordert den Rat der EKD auf, die Bundesregierung dringend zu bitten, zu dem im Atomkonsens 2001 vereinbarten Zeitplan zum Ausstieg aus der Kernenergie zurückzukehren.
(2)
Das
Problem der Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle ist weltweit noch immer ungeklärt;
darauf verweist auch der jüngste Vorschlag der Europäischen Kommission zur
Endlagersuche vom 3.11.2010. Insbesondere das vom Einsturz bedrohte
Atommülllager im Salzbergwerk Asse II dokumentiert auf beunruhigende Weise die
Unsicherheit vermeintlich sicherer Lagerstätten. Die Ankündigung der
Bundesregierung, nur Gorleben als einzigen Standort für ein Endlager zu
untersuchen, erscheint als Vorwegnahme einer endgültigen Entscheidung, die weit
hinter einen anderen, längst erreichten Konsens zurückfällt.
Daher bittet die Synode den Rat der EKD, die Bundesregierung aufzufordern,
die Empfehlung des „Arbeitskreises Endlager“ (Ak End) von 2002, mehrere
Standorte in der Bundesrepublik Deutschland parallel und ergebnisoffen zu
erkunden, unverzüglich umzusetzen.