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von gentechnisch
veränderten Pflanzen
in Landwirtschaft und Ernährung
der Arbeitsgemeinschaft der
Umweltbeauftragten der evangelischen Kirchen in Deutschland (AGU)
der Arbeitsgemeinschaft der
Umweltbeauftragten der deutschen Diözesen
dem Ausschuss für den Dienst
auf dem Lande in der Evangelischen Kirche in Deutschland (ADL)
der
Katholischen Landvolkbewegung (KLB)
Einführung
Die Arbeitsgemeinschaften der
Umweltbeauftragten der evangelischen Landeskirchen und der katholischen
Diözesen in Deutschland wissen sich mit den anderen Unterzeichnenden dem
biblischen Schöpfungsauftrag des Bebauens und Bewahrens der Erde verpflichtet.
Sie beobachten daher seit Jahren intensiv die Entwicklung der sogenannten
Grünen Gentechnik.
Die bevorstehende Zulassung
gentechnisch veränderter Pflanzen in der europäischen Landwirtschaft nehmen die
kirchlichen Umweltbeauftragten zum Anlass, auf die Gefahren und
Fehleinschätzungen dieser Technik hinzuweisen.
Die Ehrfurcht vor dem von Gott
geschaffenen Leben hat Vorrang vor dem technisch Mach-
baren!
Auf der Grundlage der folgenden zehn
Argumente lehnen die Unterzeichner den Anbau und die Verarbeitung gentechnisch
veränderter Pflanzen ab. Sie verbinden dies mit Empfehlungen an politische
Entscheidungsträger und an Kirchengemeinden.
Durch neue EU-Verordnungen werden
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Produkte in der
gesamten Kette der Erzeugung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln geregelt.
Hierdurch erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich
bewusst für oder gegen gentechnisch veränderte Produkte zu entscheiden. Wenn es
jedoch zu der befürchteten schleichenden Vermischung konventioneller mit
gentechnisch veränderten Produkten kommt, so wird die dadurch gewonnene
Entscheidungsmöglichkeit wieder zunichte gemacht.
Es besteht die Gefahr, dass durch
die gentechnischen Veränderungen in den Pflanzenzellen zusätzliche Eiweißstoffe
produziert werden, die zu Veränderungen in der Verträglichkeit der Erzeugnisse
führen und Ursache für das Auftreten neuartiger Allergien sind. Neue allergie-
auslösende Substanzen konnten bisher in den Zulassungsprüfungen von
gentechnisch veränderten Lebensmitteln verhindert werden, sind aber nicht
vollständig auszuschließen.
Durch das Einfügen von zusätzlichen
Genen in den vorhandenen Bauplan des Pflanzengenoms kann es aber auch zu
unvorhersehbaren sogenannten Positionseffekten kommen, indem die Wirkung
vorhandener Gene gestört oder verändert wird.
Mit dem Anbau von Pflanzen, die
entweder widerstandsfähig gegen die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln gemacht worden
sind (Herbizidresistenz), oder die selbst Giftstoffe gegen Insekten produzieren
(Insektenresistenz), gehen ökologische Risiken einher, deren Ausmaß und Folgen
erst langfristig angemessen beurteilt werden können. So gibt es erste Hinweise
auf das Auftreten widerstandsfähiger Unkräuter bzw. Insekten und auf negative
Auswirkungen auf die Mikroorganismen des Bodens.
Durch den Anbau von
herbizidresistenten oder insektenresistenten Pflanzen finden Eingriffe in die
Nahrungskette und die Artenvielfalt im Ökosystem Acker statt, deren Tragweite
für die Landwirtschaft bisher schwer abzuschätzen ist. Natürliche ökologische
Gleichgewichte zwischen Schädlingen und Nützlingen werden gestört. Zusätzliche
Gefahren gehen von der Gen-Erosion durch die extreme Homogenität des Saatguts
und dem großflächigen Anbau aus.
Die bisher in Anwendung befindlichen
Konzepte gentechnisch veränderter Pflanzen sind nicht für die Bedürfnisse einer
bäuerlichen Landwirtschaft ausgelegt. Die globale Ausbreitung der einzelnen
Techniken der Grünen Gentechnik heizt den weltweiten Konkurrenzkampf unter den
Landwirten an und gefährdet die Existenz und die Marktfähigkeit von lokal
angepassten, standortgerechten Landbausystemen.
Die unkontrollierbare Ausbreitung
gentechnisch veränderter Pflanzen macht eine neutrale Koexistenz zwischen
Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen und solchen, die
darauf verzichten wollen, schwierig. Hierzu trägt auch die geplante
EU-Saatgutrichtlinie bei, nach der herkömmliches Saatgut ohne Kennzeichnung bis
zu 0,7 Prozent gentechnisch verändertes Saatgut enthalten darf. Insbesondere
der ökologische Landbau, der für seine Produkte die Freiheit von Gentechnik
garantieren will, ist in seiner Existenz bedroht. Eine Entschädigung für
Verunreinigungen seiner Ernten mit gentechnisch veränderten Produkten ist
derzeit nicht in Sicht. Ein Haftungsrecht für durch die Gentechnik in
Landwirtschaft und Natur entstehende Schäden gibt es noch nicht. Im Gegenteil:
Der Ökolandbau wie auch die gentechnikfrei arbeitenden konventionellen Bauern
müssen die finanziellen Lasten für die Erhaltung einer von Gentechnik unbelasteten
Landwirtschaft und die Kosten für den wissenschaftlichen Nachweis aufbringen.
Die von den Biotechnologiekonzernen
angeführte ökonomische Überlegenheit ihrer Sorten durch Ertragssteigerungen und
Betriebsmitteleinsparungen bewahrheitete sich kaum, wie das Beispiel des Anbaus
von gentechnisch verändertem Mais und Soja in Nordamerika zeigte.
Die teilweise auftretenden
Ertragszuwächse werden meist mehr als kompensiert durch die steigenden
Betriebskosten und den Einbruch der Märkte. Während die Preise für gentechnisch
veränderte Nahrungs- und Futtermittel weltweit fallen, steigen die Kosten für
zusätzliche Managementmaßnahmen erheblich an.
Die versprochene Einsparung beim
Einsatz chemischer Mittel gegen Insekten und Unkraut kann oft nur kurzfristig
erzielt werden. Neben der Gefahr der Resistenzbildung bei Schadorganismen und
Unkräutern wird beobachtet, dass in den Feldern andere Schädlinge und Unkräuter
vermehrt auftreten. Der Einsatz anderer kostspieliger und umweltbelastender
Chemikalien macht die erzielten Einsparungen vielfach wieder zunichte.
Mit dem Vordringen der Gentechnik
geht auch die Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten einher, Pflanzen und
ihre Gene zu patentieren. Patente auf Nahrungsmittel bergen die Gefahr in sich,
dass einige wenige multinational agierende Weltkonzerne Ausschließungsrechte
erwerben, die es ihnen ermöglichen, die gesamte Kette der
Nahrungsmittelherstellung von den Genen bis auf den Esstisch zu kontrollieren.
Erste Konflikte um die Ausübung dieser Schutzrechte in Nordamerika
dokumentieren, wie zukünftig die Rechte der Bauern an ihrer Ernte eingeschränkt
werden können. Patente auf Leben widersprechen dem Konzept des gewerblichen
Rechtsschutzes und gewähren Rechte, die weit über die tatsächliche Leistung des
“Erfinders” hinausgehen.
Das Versprechen, mit Hilfe der Gentechnik
den Hunger in der Welt zu besiegen, ist un-glaubwürdig.
Die Gentechnikforschung und
-entwicklung liegt in privatwirtschaftlicher Handeiniger weniger Großkonzerne
des Nordens, die ihre pflanzengenetischen Produkte durch Patente schützen. Die
Entwicklung richtet sich an den Bedürfnissen einer durchrationalisierten
Landwirtschaft der gemäßigten Breiten der Erde aus. Diese Produkte tragen
bisher nichts zur Problemlösung der Landwirtschaft der Tropen bei. Ein
Technologietransfer von Nord nach Süd wird durch Patente und Lizenzgebühren
behindert.
Unter- und Mangelernährung sind kein
Mengen-, sondern ein Macht- und Verteilungsproblem.
In der Welt werden nicht zu wenig
Lebensmittel produziert, sondern es gibt gravierende Defizite bei den Zugängen
zur und der Verteilung von Nahrung.
Die kirchlichen Umweltbeauftragten
fordern die politischen Entscheidungsträger auf, zum Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Bäuerinnen und Bauern, die folgenden
Anliegen bei den gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit gentechnisch
veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Produkten umzusetzen:
Die kirchlichen Umweltbeauftragten
bitten die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden, Einrichtungen, Ämtern und
Werken, den folgenden Anliegen im kirchlichen Handeln Aufmerksamkeit zu
schenken:
Arbeitsgemeinschaft der
Umweltbeauftragten in der Ev. Kirche in Deutschland (AGU)
Arbeitsgemeinschaft der
Umweltbeauftragten der deutschen Diözesen
Ausschuss Kirchlicher Dienste auf
dem Lande in der EKD (ADL)
Katholische Landvolkbewegung (KLB)