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„Präimplantationsdiagnostik ist
Selektion von Menschen!“
(...aber wo wird noch ausgewählt?)

Zusammenstellung: Joachim Krause, Hauptstr. 46, 08393 Schönberg, E-Mail krause.schoenberg@t-online.de, 27.2.2003

© Joachim Krause 2003
 

Lebens-Phase

Auswahl / Kriterien

medizinische Regelungen

gesetzliche Regelungen

Stellung der evangeli­schen Kirche

Verhinderung der Fortpflanzung



Zwangssterilisation zur Verhinderung der Geburt von Menschen mitschweren körperlichen oder geistigen Erbschäden (u.a. Chorea Huntington, erbliche Taubheit und Blindheit, schwere körperliche Missbildungen; „schmerzlose Keimzellen-Ausmerze“)


(Ethik S.30ff)

 

deutsches „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von Juli 1933

 

Verhinderung der Fortpflanzung

(Zwangs-)Sterilisationen an geistig Behinderten

in Deutschland bis 1992 jährlich etwa 1000 (Zwangs-) Sterilisationen, v.a. Frauen mit geistiger Behinderung)


(Aus Politik und Zeitgeschichte B8/2003 S.3)

 

 

freiwilliger Verzicht auf Fortpflanzung

freiwilliger Fortpflanzungsverzicht bei Eltern, die Träger einer erblichen Erkrankung sind

 

 

wird als eine Alternative zu pränataler Diagnostik und anschließender Abtreibung empfohlen

Samenzellen vor der künstli­chen Be­fruch­tung

Auswahl und Verwerfung von Samen­zellen mit Ver­anlagung für schwer­wiegende ge­schlechts­gebundene Erb­krank­heiten

 

zulässig:


ESchG§3: „Auswahl der Samenzelle, um das Kind vor der Erkrankung an ei­ner schwerwiegen­den ge­schlechtsgebun­denen Erbkrankheit zu bewah­ren“

zulässig?


positiver Verweis: Spermien­sortierung zur Vermeidung ge­schlechtsgebundener, gene­tisch bedingter Erkrankungen (NE S.44) 

befruchtete Eizellen im Vor­kernstadium nach künstlicher Be­fruchtung (Samenzelle schon in Eizelle ein­gedrungen, Zell-Kerne noch nicht ver­schmol­zen)

Beurteilung der Entwicklungs­fähigkeit, um Schwanger­schaftsraten zu erhöhen

wird in Deutschland durchgeführt 


(NE S.9)

zulässig


ESchG schützt Embry­onen erst ab Zeit­punkt der Kernverschmelzung

 

Lebens-Phase

Auswahl / Kriterien

medizinische Regelungen

gesetzliche Regelungen

Stellung der evangeli­schen Kirche

befruchtete Eizelle nach künst­licher Be­fruchtung vor der Kernverschmelzung und der ersten Zell­teilung

Untersuchung der sog. Polkör­per (abgestoßene „zweite Hälfte“ der Eizelle) auf Fehler in der Chromosomenverteilung oder Erbkrankheiten;


50% von „fehlerhaften“ Eizel­len würden bei autosomal-rezessiven Erkrankungen irr­tümlich aussortiert, ob­wohl/weil der Befund für die Samenzelle gar nicht vorliegt (NE S.58)

wird in Deutschland durchgeführt;


Chromosomenfehler, Mukoviszi­dose (Die Zeit 21.3.02 S.31,die ta­geszeitung 27.2.02)

zulässig


ESchG schützt Embry­onen erst ab Zeit­punkt der Kernverschmelzung;
“Auch bei der Polkör­perdiagnostik ist der Selektionsgedanke nicht von der Hand zu wei­sen“ (Bundestag-En­quete-Kommission „Recht und Ethik der mo­dernen Medizin“ BT-Drucksache 14/9020 S.88)

zulässig?


positiver Verweis: (NE S.44)

Embryo nach künstlicher Befruchtung vor der Nidation (Einnistung in die Gebärmutter)

Präimplantationsdiagnostik, Untersuchung auf Fehler in der Chromosomenverteilung bzw. auf die Veranlagung für bestimmte Erbkrankheiten

Zulassung?


Diskussionsentwurf Richtlinie zur PID, Bundesärztekammer 2000

verboten


ESchG §§1,2,8

Nein


(NE)

Fetus im Mutter­leib (ohne Al­tersbegren­zung auch nach der 12. SSW p.c.)

pränatale Diagnostik (Ultra­schall, genetische Untersu­chungen auf Chromosomen­fehler oder Erbkrankheiten)

zulässig:


Bundesärztekammer: Richtlinien zur prä­na­talen Diagnostik von Krank­heiten... (1998)

zulässig:


nach StGB 218a (2) Schwangerschafts­ab­bruch “rechtmäßig“

als Einzelentschei­dung zu akzeptie­ren

Geburt

Versorgung einstellen bei ex­trem unreifen Kindern, deren unausweichliches Sterben ab­zusehen ist, und bei Feststel­lung schwerster Zerstörungen des Gehirns

Grundsätze der Bun­des­ärztekammer zur ärztli­chen Sterbebe­gleitung 1998

 

 

geborene Menschen

„Euthanasie“ im Dritten Reich (Selektion und Zwangs-Tö­tung von Menschen mit körperli­chen und geistigen Krankheiten und Behinde­rungen)

verboten


(Eid des Hippokrates) 

verboten

Nein

 

ESchG = Embryonenschutzgesetz13.12.1990

NE = Stellungnahme des Nationalen Ethikrates 23.1.2003 „Genetische Diagnostik vor und während der Schwangerschaft“ (Seitenan­gaben nach der gedruckten Fassung vom 24.1.03)

Ethik = Ethik in der Medizin, Reclam 2000