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Selektion von Menschen!“
(...aber wo
wird noch ausgewählt?)
Lebens-Phase |
Auswahl / Kriterien |
medizinische Regelungen |
gesetzliche Regelungen |
Stellung der evangelischen Kirche |
Verhinderung der Fortpflanzung
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Zwangssterilisation zur Verhinderung der Geburt von
Menschen mitschweren körperlichen oder geistigen Erbschäden (u.a. Chorea
Huntington, erbliche Taubheit und Blindheit, schwere körperliche
Missbildungen; „schmerzlose Keimzellen-Ausmerze“)
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deutsches „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“
von Juli 1933 |
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Verhinderung der Fortpflanzung |
(Zwangs-)Sterilisationen an geistig Behinderten |
in Deutschland bis 1992 jährlich etwa 1000 (Zwangs-) Sterilisationen,
v.a. Frauen mit geistiger Behinderung)
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freiwilliger Verzicht auf Fortpflanzung |
freiwilliger Fortpflanzungsverzicht bei Eltern, die Träger
einer erblichen Erkrankung sind |
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wird als eine Alternative zu pränataler Diagnostik und
anschließender Abtreibung empfohlen |
Samenzellen vor der künstlichen Befruchtung |
Auswahl und Verwerfung von Samenzellen mit Veranlagung
für schwerwiegende geschlechtsgebundene Erbkrankheiten |
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zulässig:
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zulässig?
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befruchtete Eizellen im Vorkernstadium nach künstlicher
Befruchtung (Samenzelle schon in Eizelle eingedrungen, Zell-Kerne noch
nicht verschmolzen) |
Beurteilung der Entwicklungsfähigkeit, um Schwangerschaftsraten
zu erhöhen |
wird in Deutschland durchgeführt
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zulässig
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Lebens-Phase |
Auswahl / Kriterien |
medizinische Regelungen |
gesetzliche Regelungen |
Stellung der evangelischen Kirche |
befruchtete Eizelle nach künstlicher Befruchtung vor der
Kernverschmelzung und der ersten Zellteilung |
Untersuchung der sog. Polkörper (abgestoßene „zweite
Hälfte“ der Eizelle) auf Fehler in der Chromosomenverteilung oder
Erbkrankheiten;
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wird in Deutschland durchgeführt;
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zulässig
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zulässig?
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Embryo nach künstlicher Befruchtung vor der Nidation
(Einnistung in die Gebärmutter) |
Präimplantationsdiagnostik, Untersuchung auf Fehler in der
Chromosomenverteilung bzw. auf die Veranlagung für bestimmte Erbkrankheiten |
Zulassung?
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verboten
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Nein
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Fetus im Mutterleib (ohne Altersbegrenzung auch nach
der 12. SSW p.c.) |
pränatale Diagnostik (Ultraschall, genetische Untersuchungen
auf Chromosomenfehler oder Erbkrankheiten) |
zulässig:
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zulässig:
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als Einzelentscheidung zu akzeptieren |
Geburt |
Versorgung einstellen bei extrem unreifen Kindern, deren unausweichliches
Sterben abzusehen ist, und bei Feststellung schwerster Zerstörungen des
Gehirns |
Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung 1998 |
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geborene Menschen |
„Euthanasie“ im Dritten Reich (Selektion und Zwangs-Tötung
von Menschen mit körperlichen und geistigen Krankheiten und Behinderungen) |
verboten
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verboten |
Nein |
ESchG
= Embryonenschutzgesetz13.12.1990
NE
= Stellungnahme des Nationalen Ethikrates 23.1.2003 „Genetische Diagnostik vor
und während der Schwangerschaft“ (Seitenangaben nach der gedruckten Fassung
vom 24.1.03)
Ethik
= Ethik in der Medizin, Reclam 2000