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Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland,
Langenhagen,
9.11.2010
Klima- und Energiepolitik
Die
Synode möge beschließen:
Für uns als Christinnen und
Christen stellt das nach wie vor ungelöste Problem des Klimawandels eine immer
dringender werdende Herausforderung dar. Deshalb bedauern wir, dass die
Regierungen beim Klimagipfel in Kopenhagen im Dezember 2009 gescheitert sind
und kein faires und rechtlich bindendes Klimaabkommen erzielt haben.
Daher bittet die Synode den Rat der EKD,
(1)
sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, sich bei der 16.
UNFCCC-Vertragsstaatenkonferenz, die im Dezember 2010 im mexikanischen Cancún
stattfindet, verbindlich zu verpflichten,
a.
das Kyoto-Abkommen über die 2012 auslaufende Verpflichtungsperiode hinaus
zu verlängern, einem Emissionsminderungsziel der EU von mindestens 30% bis 2020
(gegenüber 1990) ohne Vorbedingungen zuzustimmen, und hierfür einen deutschen
Beitrag von wenigstens minus 40% zu erbringen;
b.
die in Kopenhagen für die Jahre 2010 bis 2012 zugesagten 1,26 Mrd. Euro für
Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungsländern in vollem Umfang „neu und zusätzlich“
aufzubringen;
c.
im Rahmen eines internationalen Klimaabkommens sowie in der sonstigen bi-
und multilateralen Zusammenarbeit Anpassungsprogramme so auszugestalten, dass
besonders schutzbedürftige Länder und Bevölkerungsgruppen Priorität genießen
und die Partizipation der Zielgruppen sowie die Wahrung ihrer Menschenrechte sichergestellt
sind. Außerdem sollen sowohl die Belange der Katastrophenvorsorge als auch die
Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber langsamen Klimaveränderungen –
etwa im Bereich der bäuerlichen Landwirtschaft und der Ernährungssicherung –
angemessen berücksichtigt werden;
d.
sich dafür einzusetzen, dass klimabedingte Migration im Rahmen eines
internationalen Klimaabkommens als Tatbestand anerkannt wird und die internationale
Staatengemeinschaft unter Berücksichtigung des Prinzips der gemeinsamen aber
differenzierten Verantwortung geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der von
klimabedingter Migration betroffenen Menschen unter der Wahrung ihrer
Menschenrechte ergreift.
(2)
in Aufnahme ihres Beschlusses von 2008 die Institutionen der EKD und die Landeskirchen
aufzufordern, der Arbeit für Schöpfungsverantwortung einen gewichtigen Platz einzuräumen
und anzustreben, bis 2015 eine Reduktion ihrer CO2-Emissionen um 25%
– gemessen am Basisjahr 2005 – vorzunehmen. Dazu mögen die Gliedkirchen
a.
ihren Kohlendioxid-Ausstoßmessen und durch geeignete Klimaschutz-Konzepte
planmäßig verringern;
b.
die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen durch geeignete, finanzielle Anreize verbessern
und positive Beispiele propagieren;
c.
den in Gründung befindlichen „Klimafonds der Kirchen“ zur Kompensation
nicht vermeidbarer Emissionen nutzen.
Des Weiteren erwartet die
EKD-Synode, dass die Institutionen der EKD sowie die Landeskirchen im Rahmen
der Beschaffung und Bewirtschaftung ihrer Einrichtungen ökologische und soziale
Kriterien berücksichtigen.