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Katholische Diözese Linz:
Neue Richtlinien für Mobilfunk am Kirchturm

Neues Volksblatt Politik 20.3.2003

LINZ — Die Diözese Linz hat jetzt die Regelungen für die Installierung von Mobilfunksendeanlagen in Kirchtürmen verschärft. Vor allem auf die Sorgen von Anrainern muss künftig noch mehr Rücksicht genommen werden, wenn ein Pfarrgemeinderat die Zustimmung zur „Verwendung“ eines Kirchturms für Mobilfunkanlagen erteilt.

Seit drei Jahren gibt es für die katholischen Pfarren in Oberösterreich Richtlinien für das Ja zur Anbringung von Sendeanlagen in Kirchtürmen. Diese Richtlinien wurden jetzt novelliert und verschärft. So ist künftig der Pfarrgemeinderat verpflichtet, „aus Verantwortung allen Bewohnern der Pfarre gegenüber“ bei Ansuchen „die Vor- und Nachteile von Mobilfunksendeanlagen, die Ängste elektrosensibler Menschen und die jeweils neuesten technischen Fortschritte zu bedenken“ und dann erst seine Entscheidung zu fällen.

Verboten ist weiterhin die Anbringung von Sendeanlagen an der Außenseite der Kirchtürme. Wird eine Anlage im Inneren errichtet, so müssen alle Anrainer im Umkreis von 200 Metern informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Entscheidung für die Mobilfunkanlage muss im Pfarrgemeinderat mit Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen.

Neu in den Richtlinien ist die Bestimmung, dass die Betreiberfirma verpflichtet wird, die Sendeleistung „auf den geringst möglichen technischen Wert abzusenken“. Dieser Wert dürfe nicht auf einem„überzogenen Komfort“ beruhen. Was in diesem Sinn als„überzogen“ angesehen wird, präzisiert die Diözese an einem Beispiel: die Möglichkeit, auch von Kellern aus mit dem Handy zu telefonieren.

Die Berechnungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Anlage in einem Kirchturm sind einem Sachverständigen vorzulegen. Und von jeder diesbezüglichen Entscheidung eines Pfarrgemeinderates ist das Baureferat der Diözesanfinanzkammer zu informieren.

http://www.volksblatt.at/67NV_877231.stm