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Verwaltungsgericht lehnte
Fürther Mobilfunk-Klage ab
Fürther Nachrichten Lokales 14.3.2003-Auszug-
Nicht ganz unerwartet — Die Kommunen sind machtlos
FÜRTH (hei) — Der Mobilfunkbetreiber O2 darf seine Anfang Januar ans Netz
gegangene Sendeanlage zunächst weiter in der Nähe von drei Dambacher
Kindergärten betreiben. Das Ansbacher Verwaltungsgericht lehnte gestern einen
Eilantrag ab, mit dem die Stadt Fürth dies verhindern wollte.
Als erste Großstadt in Deutschland klagt Fürth gegen die von der
Regulierungsbehörde erteilte Sendegenehmigung einer Mobilfunkantenne. Die
Kleeblattstadt legte beim Ansbacher Verwaltungsgericht Widerspruch gegen diese
so genannte „Standortbescheinigung“ ein. Per Eilverfahren wollte die Stadt
zusätzlich erreichen, dass der Betreiber die Antenne bis zur endgültigen
Entscheidung vom Netz nehmen muss. Dieser Versuch ist nun allerdings
gescheitert.
„Unsere Argumentation stützte sich darauf, dass der Sendemast an diesem
sensiblen Standort unzulässig ist, weil auf die subjektiven Ängste der Kinder
und Eltern zu wenig Rücksicht genommen wird“, erklärt Rechtsreferent Christoph
Maier. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
Bis Ende März will sich die Stadt Fürth entscheiden, ob sie das
Widerspruchsverfahren und ein sich möglicherweise anschließendes Klageverfahren
tatsächlich weiterverfolgen wird. „Die Entscheidung des Gerichts kommt nicht
ganz unerwartet und ist juristisch einleuchtend“, erklärt der Rechtsreferent.
Oberbürgermeister Thomas Jung bedauert, dass der Selbstverpflichtung der
Mobilfunkbetreiber, keine Antennen an sensiblen Standorten zu errichten, keine
Rechtsverbindlichkeit eingeräumt wurde. „Die Städte haben derzeit keine ausreichende
rechtliche Handhabe, um dem Bau einer Mobilfunkantenne neben drei Kindergärten
wirksam entgegentreten zu können“, so Jung. Dies zeige, dass die
Selbstverpflichtung der Betreiber, wenn es hart auf hart komme, nichts wert
sei.
http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=72619&kat=12