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Verwaltungsgericht lehnte Fürther Mobilfunk-Klage ab

Fürther Nachrichten Lokales 14.3.2003-Auszug-

Nicht ganz unerwartet — Die Kommunen sind machtlos
 
FÜRTH (hei) — Der Mobilfunkbetreiber O2 darf seine Anfang Januar ans Netz gegangene Sendeanlage zunächst weiter in der Nähe von drei Dambacher Kindergärten betreiben. Das Ansbacher Verwaltungsgericht lehnte gestern einen Eilantrag ab, mit dem die Stadt Fürth dies verhindern wollte.

Als erste Großstadt in Deutschland klagt Fürth gegen die von der Regulierungsbehörde erteilte Sendegenehmigung einer Mobilfunkantenne. Die Kleeblattstadt legte beim Ansbacher Verwaltungsgericht Widerspruch gegen diese so genannte „Standortbescheinigung“ ein. Per Eilverfahren wollte die Stadt zusätzlich erreichen, dass der Betreiber die Antenne bis zur endgültigen Entscheidung vom Netz nehmen muss. Dieser Versuch ist nun allerdings gescheitert.

„Unsere Argumentation stützte sich darauf, dass der Sendemast an diesem sensiblen Standort unzulässig ist, weil auf die subjektiven Ängste der Kinder und Eltern zu wenig Rücksicht genommen wird“, erklärt Rechtsreferent Christoph Maier. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Bis Ende März will sich die Stadt Fürth entscheiden, ob sie das Widerspruchsverfahren und ein sich möglicherweise anschließendes Klageverfahren tatsächlich weiterverfolgen wird. „Die Entscheidung des Gerichts kommt nicht ganz unerwartet und ist juristisch einleuchtend“, erklärt der Rechtsreferent.

Oberbürgermeister Thomas Jung bedauert, dass der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber, keine Antennen an sensiblen Standorten zu errichten, keine Rechtsverbindlichkeit eingeräumt wurde. „Die Städte haben derzeit keine ausreichende rechtliche Handhabe, um dem Bau einer Mobilfunkantenne neben drei Kindergärten wirksam entgegentreten zu können“, so Jung. Dies zeige, dass die Selbstverpflichtung der Betreiber, wenn es hart auf hart komme, nichts wert sei.

http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=72619&kat=12