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sterbebegleitung sterbehilfe
Bundestag und Bundesrat
haben ein Gesetz beschlossen, in dem die Geltung von Patientenverfügungen
geregelt wird.
Gesetz zu
Patientenverfügungen,
verabschiedet im Deutschen Bundestag am 18.6.2009:
im Einzelnen wird geregelt:
·
Volljährige
können in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und
wie sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht
mehr selbst äußern können. Künftig sind Betreuer und Bevollmächtigter im Fall
der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine schriftliche
Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der
Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen
und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.
·
Niemand ist
gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen können
jederzeit formlos widerrufen werden.
·
Gibt es keine
Patientenverfügung oder treffen die Festlegungen nicht die aktuelle Situation,
muss der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Beachtung des mutmaßlichen
Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung
oder den ärztlichen Eingriff einwilligt.
·
Eine
Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten
Fällen für unbeachtlich erklärt, wird es nicht geben.
·
Die Entscheidung
über die Durchführung einer ärztlichen Maßnahme wird im Dialog zwischen Arzt
und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem vorbereitet. Der behandelnde Arzt prüft, was
medizinisch indiziert ist und erörtert die Maßnahme mit dem Betreuer oder
Bevollmächtigten, möglichst unter Einbeziehung naher Angehöriger und sonstiger
Vertrauenspersonen.
·
Sind sich Arzt
und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es
keiner Einbindung des Vormundschaftsgerichts. Bestehen hingegen
Meinungsverschiedenheiten, müssen folgenschwere Entscheidungen vom
Vormundschaftsgericht genehmigt werden.
(Internetseite des Bundesministeriums der Justiz BMJ
23.6.09;
http://www.bmj.de/enid/6bec0408f5115e77bb082c6a50be3616,3a07b9706d635f6964092d0936303333093a095f7472636964092d0935323933/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
)