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sterben und sterbehilfe
Euthanasie (aktive Sterbehilfe) und andere Entscheidungen am
Lebensende (zur Lebensbeendigung) in den Niederlanden 1990, 1995 und 2001
„Euthanasia
an other end-of-life decisions in the Netherlands in 1990, 1995, an 2001”
(The Lancet, online 17.6.03)
Die Untersuchung erfasste Sterbefälle, die in den betreffenden Jahren jeweils von August bis Dezember aufgetreten waren.
Alle drei hier zusammengefassten Studien basieren zum einen auf der Auswertung der Totenscheine, zum anderen auf ausführlichen (anonymen, standardisierten) Befragungen von Ärzten. Befragt wurden Hausärzte sowie solche, die in Pflegeheimen oder als Spezialisten in Krankenhäusern tätig waren.
Mögliche Maßnahmen in der Sterbephase werden unterschieden nach:
a) Vorenthalten oder Absetzen von medizinischen Behandlungsmaßnahmen, in der Absicht oder mit dem Wissen um eine mögliche Todesbeschleunigung
b) Intensivierung von Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen oder Beschwerden mit einem in Kauf genommenen möglichen schnelleren Eintritt des Todes
c) verordnete, verabreichte oder verschriebene Medikamente
mit dem ausdrücklichen Ziel der Lebensverkürzung
hierzu noch Unterscheidung nach
c1) Euthanasie = Verabreichung von Medikamenten mit dem ausdrücklichen Ziel der
Lebensbeendigung; wenn ein anderer als der Patient das tödlich wirkende Mittel
verabreicht, die Tötung aber auf sein Verlangen (auch schriftlich) hin erfolgt
c2) ärztlich-assistierte Selbsttötung (Verschreibung oder
Bereitstellung von Medikamenten mit dem ausdrücklichen Ziel, dem Patienten die
Selbsttötung zu ermöglichen), wobei der Patient selbst handelt
c3) alle anderen Fälle unter c) wurden klassifiziert als Tötung ohne Zustimmung
des Patienten
Wenn mehrere Möglichkeiten angekreuzt wurden, galt jeweils die „höhere“, also c statt b oder b statt a.
Nach der Methode der Auswertung der Totenscheine ergeben sich z.T. geringfügig andere Zahlen als nach der Interview-Methode (unten sind nur erstere Zahlen angegeben).
Tatbestand |
1990 |
1995 |
2001 |
Erläuterung
/ Kommentar |
Beteiligung, Rücklauf der Fragebögen |
76% |
77% |
74% |
hohe Quote |
Sterbefälle insgesamt in den Niederlanden |
|
|
140377 |
von 1990 bis 1995 um 5,3% und dann weiter von 1995 bis 2001 um 3,5% gestiegen |
Prozentualer Anteil der Todesfälle, in denen Entscheidungen zur Sterbehilfe getroffen wurden |
39,4 |
42,6 |
43,8 |
|
ausdrückliche Bitten um Euthanasie oder Hilfe bei der Selbsttötung |
8900 |
9700 |
9700 |
keine Zunahme trotz gestiegener Todesfallzahlen |
Euthanasie (aktive Sterbehilfe) |
1,7% |
2,4% |
2,6% (ca. 3650 Fälle |
keine deutliche Zunahme mehr |
Beihilfe zur Selbsttötung |
0,2% |
0,2% |
0,2% |
konstant niedrig |
Lebensbeendigung ohne ausdrücklichen Wunsch des Patienten |
0,8% |
0,7% |
0,7% |
keine Veränderung |
Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen und Beschwerden mit möglicher Lebensverkürzung |
18,8% |
19,1% |
20,1% |
hoher Anteil, leichte Steigerung; |
Entscheidung für Nichtanwendung oder Abbruch medizinischer Maßnahmen |
17,9 |
20,2 |
20,2 |
hoher Anteil, keine weitere Zunahme |
Anteil der Ärzte, die irgendwann an aktiver Sterbehilfe oder assistiertem Suizid beteiligt waren |
54% |
53% |
57% |
hauptsächlich Hausärzte (hier Anteil 2001: 73%) |
Anteil der Ärzte, die irgendwann aktive Sterbehilfe oder assistierten Suizid geleistet haben, ohne dass der ausdrückliche Wunsch des Patienten vorlag |
27% |
23% |
13% |
starker Rückgang; |
Anteil der Ärzte, die nie ohne Wunsch des Patienten handeln würden |
41% |
45% |
71% |
deutliche Zunahme |
Grobübersetzung und Zusammenstellung: Joachim Krause, Hauptstr. 46, 08393 Schönberg