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infos sterbebegleitung und sterbehilfe
11. Ich möchte zu Hause
sterben
Betreuung Sterbender in ihrer vertrauten Umgebung
Der
Wunsch, wie Menschen sterben möchten, und die Wirklichkeit, wie sie sterben (müssen),
haben sich in den vergangenen Jahrzehnten weit auseinander entwickelt.
Laut
Umfragen wünschen sich auch heute noch neun von zehn Mitmenschen, in vertrauter
Umgebung sterben zu dürfen, in den eigenen vier Wänden, begleitet von
Angehörigen.
Jedes
Jahr sterben in Deutschland etwa 850000 Menschen. Über die Hälfte aller
Todesfälle ereignen sich in Krankenhäusern, Kliniken, Pflege- und Altenheimen;
in manchen Großstädten sind es 90% und mehr.
Es
gibt eine Fülle ernst zu nehmender Gründe, warum für viele Menschen eine Pflege
von Angehörigen in häuslicher Umgebung kaum möglich ist (z.B. Berufstätigkeit,
fehlende Unterbringungsmöglichkeiten). Trotzdem ist es wichtig, den Wunsch
Sterbender ernst zu nehmen und zu prüfen, ob dieser Liebesdienst nicht doch
geleistet werden kann.
GEBET
Herr, ich weiß, dass du mich liebst,
mein Leben wie mein Sterben
liegt in deinen Händen.
Ich glaube, dass alles, was kommt,
in deine Liebe eingeschlossen ist.
Hilf mir, deinen Willen anzunehmen
und zu verstehen,
hilf mir, täglich bereit zu sein,
wenn du mich rufst.
Lass mich auch im Sterben
in deiner Liebe geborgen bleiben.
Ich hoffe auf dich:
Du wendest alles zum Guten.
Herr, dein Wille geschehe.
(Evangelisches Gesangbuch,
Ausgabe Sachsen, Nr. 943)
Österreich war das erste Land in Europa, in dem Arbeitnehmer das Recht haben, ihre Arbeitszeit zu verkürzen oder sich freistellen zu lassen, wenn sie Sterbebegleitung leisten wollen; sie sind in dieser Zeit sozialversichert und vor Kündigung geschützt. Auch in Frankreich wurde eine Regelung getroffen, nach der Angehörige einen rechtlichen Anspruch auf eine dreimonatige Freistellung zur Pflege von sterbenden Verwandten haben.
Im
Folgenden sind einige Hinweise für die Vorbereitung auf eine solche Aufgabe
zusammengestellt.
11.1. Praktische
Hinweise vor der Verlegung des Patienten nach Hause
11.1.1. Kontaktaufnahme mit folgenden Stellen oder
Personen:
·
Klinikarzt (Weitergabe
aller Informationen an den Hausarzt, Vorbereitung der Entlassung)
·
Sozialdienst des
Krankenhauses (Auskunft und Beratung über Hilfen)
·
Sozialstation/Pflegedienst
(Beratung und Unterstützung in der Pflege)
·
Hausarzt (sollte die Entscheidung,
den sterbenden Menschen zu Hause zu pflegen, mittragen und zu regelmäßigen
Hausbesuchen bereit sein)
·
Pflegekasse bei der
Krankenkasse (Pflegeleistungen beantragen)
·
ambulanter Hospizdienst
11.1.2.
Vorbereitung des häuslichen Umfeldes
·
Wie weit ist das
Badezimmer entfernt?
·
Möchte der Sterbende
allein sein, oder ist ein Platz im Wohnzimmer besser?
·
Wie kann sichergestellt
werden, dass der Kranke gehört wird?
·
Ist genug Platz
vorhanden, wenn der Sterbende allein sein möchte und auch die Pflegenden eine
Pause und Abstand benötigen?
·
Kann ein gutes Bett zur
Dekubitusprophylaxe zur Verfügung gestellt werden? (Sozialstation oder Krankenkasse)?
·
Das Bett sollte so
stehen, dass Zugang von beiden Seiten möglich ist (umbetten, drehen, notwendiger
Wäschewechsel).
·
Ist genügend Platz für
einen Tisch am Bett vorhanden, auf den
die wichtigen Dinge kommen (Arzneimittel, Pflegemittel, Flaschen, Tücher,
Blumen, Bücher)?
11.1.3. Auch daran muss gedacht werden:
·
Toilettenstuhl, Schieber,
Urinflasche
·
Papierhandtücher,
Zellstoffunterlagen, Windeln
·
Gummitücher zum
Unterlegen beim Waschen oder unter das Laken
·
mehrere unterschiedlich
große Kissen als Lagerungshilfsmittel
·
Nachthemden und
Schlafanzüge, die sich leicht anziehen lassen
·
Wärmflaschen oder
Körnerkissen (für Füße und zur Schmerzlinderung)
·
notwendige Medikamente,
besonders Schmerzmedikamente (der Krankenhausarzt stellt keine Rezepte
aus, deshalb rechtzeitig Kontakt zum Hausarzt aufnehmen)
·
Watte,
Fieberthermometer
·
Klapptisch für
Mahlzeiten im Bett, sowie Schnabeltasse
·
Persönliches wie Bilder
und Bücher
·
Gegenstände zur
Unterhaltung wie Radio, Fernseher
·
bequeme Sitzgelegenheit
für Besucher
11.1.4. Finanzielle Absicherung
·
Beratung: Sozialdienst
im Krankenhaus, Krankenkasse bzw. Pflegekasse, Sozialamt (Sozialdienst „Hilfe
zur Pflege"), Sozialstationen/Pflegedienste
·
Antrag auf Pflegestufe
stellen (Begutachtung dauert etwa 2 bis 3 Monate; Anspruch auf Pflegesachleistungen
oder Pflegegeld für die Angehörigen oder eine Kombination zwischen Sach- und
Geldleistung)
·
außerdem besteht
Anspruch auf Kurzzeitpflege, Pflegevertretung, Pflegehilfsmittel
·
Kosten für
hauswirtschaftliche Hilfe werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von
der gesetzlichen Krankenkasse übernommen
·
in jedem Fall ist
Beratung und Information wichtig
11.2.1. Körperpflege:
·
wird von den Schwestern
der Pflegestation durchgeführt
·
bei starkem Schwitzen, Schmerzen,
Einschlafproblemen, Unruhe hilft eine beruhigende Körperwäsche (Wasser 37 bis
40 Grad Celsius, in Haarwuchsrichtung waschen, nicht rubbeln!)
·
ein warmes Fußbad wirkt
auch beruhigend
·
Hautpflege mit Lotion
bedeutet gleichzeitig Körperkontakt durch behutsames Einmassieren (nicht vor
dem Schlafen, da kreislaufanregende Wirkung), dabei beachten, dass dies auch
eine (aus)kühlende Wirkung haben kann
·
Fußmassage mit Öl
(Calendulaöl)
11.2.2. Verstopfung
·
tritt auf durch ballaststoffarme
Ernährung, geringe Trinkmenge, krankheitsbedingt (z. B. durch wachsenden
Tumor)
·
Bei bestimmten
Medikamenten (z. B. Morphiumpräparaten) tritt Verstopfung als eine Nebenwirkung
auf. Hier ist die gleichzeitige und kontinuierliche Gabe von Abführmitteln
wichtig und zu beachten.
·
Stuhlgang ist wichtig,
auch wenn nur wenig gegessen wird (möglichst aller 2-3 Tage)
·
natürliche Mittel zur
Anregung: Leinsamen, Buttermilch, Backpflaumen
11.2.3. Mundpflege
·
muss besonders beachtet
werden bei geringer Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und bei Tumoren im
Hals- und Kopfbereich
·
Mund ausspülen vor und
nach den Mahlzeiten, Zahnpflege nicht vergessen
·
Kamillentee wirkt
entzündungshemmend, Salbeitee als Vorsorge für Pilzbefall (Soor)
·
Säfte oder auch Kaffee,
Bier, Sekt, Wein oder Cola in kleinen Portionen einfrieren (z.B. in leerer
Pralinenpalette möglich) und je nach Appetit anbieten; diese kleinen Eiswürfel
regen den Speichelfluss an und erfrischen
·
Rosenhonig: bildet
einen Schutzmantel im Mund und hat außerdem einen angenehmen Geschmack
·
Mundsprays gegen
Mundtrockenheit
·
Massage der
Ohrspeicheldrüse: Einen Finger vor dem Ohr und einen zweiten unter dem Ohrläppchen
auflegen. Die Drüse in Richtung Mundwinkel ausstreichen
·
fettende Salben für die
Lippen
11.2.4.
Nahrungsaufnahme
·
Sterbende Menschen
sollten nicht gegen ihren Willen zur Nahrungsaufnahme überredet oder gezwungen werden (Schluckbeschwerden,
Appetitlosigkeit, Übelkeit)
·
evtl. Trinknahrung anbieten
mit Vitaminen und Spurenelementen (Apotheke berät)
·
Sondenernährung ist auch zu Hause
nach Anleitung durchführbar
11.3. Eintritt des Todes
Mit dem Tod beendet der Mensch seinen unverwechselbaren
persönlichen Lebensweg.
Zeichen des nahenden Todes können sein:
·
Puls: unregelmäßig, schwach und
schnell
·
Körpertemperatur: sinkt
allgemein, Arme und Beine werden kälter - Wärmflasche, Socken
·
Auftreten von starkem
Schwitzen: statt dicker Zudecke ein Bettlaken verwenden
·
Atmung: häufig
unregelmäßig, lange und kurze Atemzüge, längere Pausen dazwischen – Lagerung
mit erhöhtem Oberkörper erleichtert Atmung
·
Atemgeräusche: Rasseln,
das hervorgerufen wird durch Schleimabsonderungen im Rachen und den Bronchien, wirkt
auf Angehörige beklemmend und beunruhigend, ist aber kein Zeichen für
Erstickung.
·
unangenehmer Geruch:
Duftlampen oder Räucherstäbchen schwächen ihn ab.
·
Körper: wird
bewegungslos und kühlt ab.
·
Augen: werden blicklos
und die Pupillen verengen sich nicht mehr.
·
Haut: nimmt eine
wächserne, grau-weißliche bis gelbliche Färbung an („Totenblässe“).
·
Das Herz steht still
und die Atmung hört auf.
Der Arzt stellt den Tod fest, wenn sich
Leichenstarre und Totenflecken zeigen und stellt dann den Totenschein aus. Dies
kann auch erst am nächsten Tag geschehen.
Auch muss der Verstorbene nicht sofort
vom Bestattungsinstitut geholt werden. Es ist möglich und zulässig, den
Verstorbenen bis zu 36 Stunden zu Hause zu behalten, zu waschen, zu kleiden
(vielleicht in ein besonders gemochtes Kleidungsstück) und aufzubahren. So kann
die Familie sich gemeinsam verabschieden und auch weiter entfernt lebende
Angehörige haben die Möglichkeit, dabei zu sein.
STERBESEGEN
Es segne dich Gott, der Vater,
der dich nach seinem Bild geschaffen hat.
Es segne dich Gott, der Sohn,
der dich durch sein Leben und Sterben erlöst hat.
Es segne dich Gott, der Heilige Geist,
der dich zum Leben gerufen und geheiligt hat.
Gott der Vater und der Sohn und der Heilige Geist
geleite dich durch das Dunkel des Todes.
Er sei dir gnädig im Gericht
und gebe dir Frieden und ewiges Licht.
(Evangelisches Gesangbuch,
Ausgabe Sachsen, Nr. 949)