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INFO-Blatt
Umwelttips für
Kirchgemeinden
© Joachim Krause 2003
(unveränderte Wiedergabe der
Fassung von 1996,
Vorsicht: einzelne rechtliche Regelungen,
Preisangaben usw. haben sich geändert!)
Die folgenden Empfehlungen für
umweltgerechtes Handeln im kirchlichen Bereich sollen
- helfen, unseren Glauben an Gott, den Schöpfer
und Erhalter unserer Welt, zu konkretisieren
und in unserem eigenen
Verhalten zu bewahrheiten;
- Anregungen für glaubwürdiges kirchliches
Handeln geben;
- einen Überblick geben, wo und in welchen
Zusammenhängen ökologische Fragen bedacht werden
und begleitend zu Rate
gezogen werden können
(z.B. Einbringen einzelner
Punkte in die Tagesordnung von Kirchenvorstands-Sitzungen);
- in der Gemeinde oder Einrichtung als
Prüf-Liste benutzt werden, welche Aspekte schon bedacht
wurden und mit welchen noch
eine Beschäftigung erfolgen sollte;
- eine Hilfe sein, kein Druckmittel.
Es geht um erste und um nächste Schritte und
nicht um Überforderungen.
1. SCHÖPFUNGSVERANTWORTUNG ALS
THEMA IN DER GEMEINDEARBEIT
1.1. Themenbereich "Schöpfung" in
allen Bereichen der Gemeindearbeit aufnehmen und weiterführen (in Theologie,
Bildungsarbeit und Lebenspraxis der Gemeinden - vom Kindergarten bis zum
Altenkreis, auf Baustellen wie auf der Kanzel)
1.2. zur Erinnerung:
- Bundessynode der DDR-Kirchen 1984:
"Verantwortung für die Schöpfung ... wahrzunehmen ist
eine ständige Aufgabe der
ganzen Kirche."
- "Ökumenische Versammlung" der
DDR-Kirchen 1988/89: die dort aufgegriffenen Themen
("Auf der Suche nach
einer neuen Lebensweise in der bedrohten Schöpfung";
"Der Wert von
Information für Umweltbewusstsein und -Engagement";
"Energie für die
Zukunft";
"Ökonomie und
Ökologie")
bleiben aktuell
1.3. besondere Veranstaltungen planen
(Information, erlebnis- und gemeinschaftsorientiert, praktische Aktionen)
1.4. haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter zu
Fortbildungen entsenden, die sich mit der Umweltthematik beschäftigen
1.5. Konfirmandenpraktika zu ökologischen
Projekten durchführen
2. KIRCHLICHE GEBÄUDE
2.1. bei Bauvorhaben auf umweltfreundliche
Projektierung, Bauausführung und Materialien achten
(z.B. Vermeidung des
Einsatzes von Asbest, PVC, PCB als Holzschutzmittel, organischen
Lösungsmitteln, Formaldehyd,
Tropenholz)
2.2. Begrünung von Wänden fördern (intakter
Putz wird nicht geschädigt!;
für Untergrund-Eignung und
Auswahl geeigneter Pflanzen Fachleute befragen)
2.3. Zufluchtsstätten und Nistmöglichkeiten für
selten gewordene Vogelarten (Eulen, Falken, Mauersegler)
und Fledermäuse in
geeigneten Gebäuden erhalten oder neu schaffen (Einfluglöcher und Nisthilfen;
Verzicht auf giftige
Holzschutzmittel)
2.4. Einsparen von Trinkwasser (wassersparende
Armaturen, Regen- und Brauchwassernutzung)
und Energie (Wärmedämmung
verbessern, regelbare Heizung nach Bedarf, Beleuchtung,
energiesparende Geräte);
2.5. zur Information: "Kirchliches
Bauhandbuch" (ausführliche Loseblattsammlung;
sehr geeignet zur
grundlegenden Information auch für Laien; verfügbar in den Superintendenturen
und kirchlichen Bauämtern;
Bestellungen: Kirchliches
Forschungsheim, Friedrichstr. 1a, 06886 Wittenberg, ca. 60 DM)
3. UMWELTFREUNDLICH WIRTSCHAFTEN
3.1. bei Beschaffung von Produkten (z.B.
Büroausstattung, Reinigungsmittel, Kraftfahrzeuge),
bei Dienstleistungen (z.B.
Gebäudereinigung, Winterdienst) und bei Bauleistungen (z.B. Baustoffe)
auf umweltfreundlichste
Angebote orientieren (Energieverbrauch, Lärmbelastung,
Wasserverbrauch, welche
Umweltprobleme entstehen bei Produktion oder Entsorgung ?)
3.2. das Umweltzeichen ("Blauer
Umwelt-Engel") ermöglicht die Orientierung innerhalb einer Gruppe
vergleichbarer Erzeugnisse
3.3. neutrale Beratung durch
Verbraucher-Zentralen oder kommunale Umweltberater nutzen
3.4. zur Information: nützliche Hinweise in den
Test-Zeitschriften "ÖKOTEST-MAGAZIN"
und "TEST";
"Handbuch Umweltfreundliche Beschaffung" (Bauverlag Wiesbaden);
"Vom Reden zum Tun -
Institutionen lernen umweltgerecht wirtschaften"
(Oikos Verlag Frankfurt/M.);
"Umweltbewusst Leben -
Handbuch für den umweltbewussten Haushalt" Umweltbundesamt,
Bismarckplatz 1, 14193
Berlin (sehr informatives Buch, 400 Seiten, kostenlos);
Orientierung am
"Gemeinsamen Erlass aller Staatsministerien (des Freistaates Sachsen)
zur Berücksichtigung des
Umweltschutzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" vom
15.10.1991 (Sächs. Gesetz-
u. VO-Blatt 28/91 S.377)
4. GEMEINDEBÜRO
4.1. Verzicht auf Plastik-Ordnungssysteme
(Ablagen, Ordner, Hefter) zugunsten von Recycling-
Karton-Produkten
4.2. Papierverbrauch einschränken; Einsatz von
Recycling-Papier für Notizpapier, Briefumschläge,
Schreibmaschine, Computer,
Kopierer, Druckerzeugnisse (z.B. Gemeindebrief);
bei Verwendung von Papieren
nach der entspr. DIN-Norm 19309 (z.B. "Steinbeis
Recycling Copy",
"Recyconomic Copy" - Firma Zweckform; "Fortuna 100 UF
Copy",
"100 RC Copy" -
Firma Steinbeis; "Soennecken RC Kopierpapier") gibt es keine Probleme
mit Kopiergeräten (nur eine
Papiersorte benutzen und vom Kundendienst
darauf einstellen lassen)!;
gute Recycling-Papiere sind alterungsbeständig (für mehr als 100 Jahre);
nur für Kopiervorlagen,
Urkunden usw. ganz weiße Papiere einsetzen
4.3. Beschaffung von Bürogeräten: bei Auswahl
auf lärmarme, energiesparende Angebote achten;
bei Schreibmaschinen statt
Einweg-Carbonbändern (wiedereinfärbbare) Textil-Bänder verwenden
4.4. Verzicht auf Bürochemikalien mit
organischen Lösungsmitteln (Korrekturlacke, Klebstoffe);
lösungsmittelfreie
Alternativen nutzen
4.5. Abfalltrennung schon am Arbeitsplatz
organisieren
5. ABFALL UND MÜLL
5.1. Entstehen von Abfällen weitgehend
vermeiden (z.B. Verzicht auf überflüssige Verpackungen;
langlebige, reparierbare
Produkte kaufen)
5.2. grundsätzlicher Verzicht auf den Einkauf
von Wegwerfartikeln, z.B. von Getränken in
Einwegverpackungen (Dosen,
Kartons): Getränke nur in Pfandflaschen
5.3. Anschaffung von ausreichend Geschirr für
die Gemeindeküche; Verzicht auf Einweg-Geschirr
und -Bestecke bei
Gemeindeveranstaltungen
5.4. Organisieren der getrennten Sammlung und
Abgabe von wiederverwendbaren Abfällen
(Papier, Glas, Textilien,
Weißblech, Aluminium, organische Abfälle...);
Erfassen von Problemmüll
(Haushaltchemikalien, Lösungsmittel, Farben und Lacke, Batterien,
Leuchtstoffröhren) zur
schadlosen Entsorgung mit dem "Giftmobil"
5.5. Anlage eines Komposthaufens zur Verwertung
gemeindeeigener organischer Abfälle
(als Torfersatz für
Außenanlagen, Friedhof und Pfarrgarten)
5.6. zur Information: "Bewahrung der
Schöpfung - praktisch, Heft ABFALL"
6. PUTZ- UND REINIGUNGSMITTEL
6.1. sparsame Dosierung
6.2. über umweltschonende Putz- und
Reinigungsmittel informieren und diese anschaffen
6.3. zur Information: "ÖKO-TEST-Ratgeber
Waschen und Putzen" (rororo Taschenbuch 8521);
weitere Hinweise unter 3.4.
7. WASSER
7.1. Trinkwasserverbrauch reduzieren (Wasser
nicht unnötig laufenlassen, Dichtungen überprüfen)
7.2. bei zukünftigen Baumaßnahmen und Umbauten
Einbau von wassersparenden Armaturen
(Informationen:
"Einsparung von Wasser und Energie durch geeignete Armaturen",
Umweltbundesamt,
Bismarckplatz 1, 14193 Berlin), z.B. Toilettenspülungen mit Spartaste
7.3. bei Baumaßnahmen Möglichkeiten der Regen-
und Brauchwassernutzung prüfen,
z.B.
Regenwasser-Sammelbehälter zur Bewässerung der Gartenanlagen
7.4. Autowäsche mit chemischen Hilfsmitteln auf
kirchlichen Grundstücken untersagen
(Waschanlagen haben
Wasserkreislauf und Ölabscheider);
notfalls mit klarem Wasser
aus dem Eimer, nicht mit fließendem Wasser
7.5. zur Information: "Bewahrung der
Schöpfung - praktisch, Heft WASSER"
8. KIRCHLICHES LAND
8.1. bei der Verpachtung gemeindeeigener
Ländereien ökologische Auflagen in die Pachtverträge
aufnehmen, z.B.
- kein Aufbringen von Klärschlamm
- Verpflichtung zu 5 Meter breiten
ungespritzten Acker- und Gewässerrandstreifen
- Pflege bzw. Neuanlage von Hecken und
Gehölzen; Erhalt von Steuobstwiesen
- Verzicht auf Drainage (Grundwasserabsenkungen
vermeiden)
- Verbot der Umwandlung von Brachland, Wiesen
und Weiden in Ackerland
8.2. Land vorrangig an biologisch
wirtschaftende Betriebe verpachten
8.3. Kirchenland mit langfristigen
Pflegeverträgen an Naturschutzverbände oder Umweltgruppen
zur Anlage von Biotopen
vergeben (dafür gibt es oft Fördermittel in den Landratsämtern)
9. FRIEDHÖFE UND GRÜNANLAGEN
9.1. Verzicht auf den Einsatz von chemischen
Pflanzenschutzmitteln und Düngern sowie Torf
9.2. selten betretene Zier-Rasen-Flächen zur
Blumen-Wiese wachsen lassen
(nur noch zweimal jährlich -
möglichst mit der Sense - mähen)
9.3. Anpflanzung von fremdländischen Koniferen
einschränken, stattdessen landschaftstypische,
einheimische Bäume und
Sträucher
9.4. Bestand an alten Bäumen erhalten, auch in
Gärten (Streuobstwiesen);
Nistmöglichkeiten für Vögel
schaffen
9.5. bei Wegen und Plätzen auf Asphaltierung
verzichten, stattdessen wasserdurchlässige Decken
(Sand/Schotter),
Natursteinpflaster mit breiten Fugen oder Rasen-Verbundsteine;
Einsatz von Streusalz
vermeiden, stattdessen abstumpfende Streumaterialien
9.6. auf dem Friedhof auf Gestecke und Kränze
aus Plastik verzichten;
Anlegen eines Komposthaufens
für organische Abfälle (Torfersatz);
Abfälle auf keinen Fall
verbrennen
9.7. zur Information: "Umwelt- und
Naturschutz auf kirchlichen Friedhöfen";
"Bewahrung der
Schöpfung - praktisch, Heft GRÜNFLÄCHEN";
Musterfriedhofsordnung und
Friedhofsverordnung Landeskirche Sachsen
(Amtsblatt 22/92 und 11/95)
10. ENERGIE
10.1. Einsetzen von Verantwortlichen
(Erfassung des Energieverbrauchs - Heizung, Strom, Geräte -
in den letzten Jahren,
Vorschläge für Maßnahmen zur Reduzierung und Kontrolle des Erfolgs)
10.2. vor der Einleitung größerer Maßnahmen
(Baumodernisierung, Heizungserneuerung)
Energieberatung durchführen
lassen (unabhängige Berater, die nichts zu verkaufen haben);
Förderung der
Energiesparberatung für Wohnhäuser durch das Bundeswirtschaftsministerium
nutzen: bis zu 900 DM der
Beratungskosten werden erstattet - der verbleibende Eigenanteil liegt bei
etwa 100 DM; erst danach ist
sinnvolle Rangfolge für Maßnahmen und Verwendung von
Mitteln festzulegen);
Vermittlung von geprüften Beratern über Verbände (s. Liste in der u.a.
Broschüre des BMWi), evtl.
auch über den Verfasser zu erfragen
10.3. Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung
(Fenster, Wände, Decken) möglichst vor
einer Erneuerung der
Heizanlage durchführen
10.4. Umweltfreundlichkeit von Heizanlagen:
Fernwärme ist am besten, dann folgen Gas und
Heizöl, Kohle ist noch
schlechter; auf Elektroheizungen sollte möglichst ganz verzichtet werden
10.5. Kirchenheizungen erfordern besondere
Aufmerksamkeit (Luftfeuchtigkeit, Mauerwerk, Orgel):
immer kirchliche Bau-Fachleute
befragen; nur im Bau von Kirchenheizungen erfahrene Firmen
beauftragen, Referenzobjekte
besichtigen, Vorsicht bei Billiganbietern;
evtl. generellen Verzicht
auf Nutzung der Kirche im Winter (Gottesdienste im Gemeinderaum)
oder statt Heizung des
gesamten Kirchenraumes nur Heizung für ausgewählte Platzgruppen
(Strahlungs-, Fußboden-,
Unterbank-Heizung) erwägen
10.6. alle energieverbrauchenden Anlagen
(Heizung, Beleuchtung, Elektrogeräte) sollten regelbar sein
und sind nur bei wirklichem
Bedarf zu betreiben
10.7. Energie-Sparlampen
- Energiesparlampen
(Kompakt-Leuchtstofflampen) sparen bei gleicher Leuchtleistung
80
Prozent Strom (d.h. eine herkömmliche 100-Watt-Glühlampe wird durch eine
20-Watt-Sparlampe ersetzt) und haben eine achtmal so lange Lebensdauer wie
Glühlampen
- modernste elektronisch
gestartete Sparlampen ("electronic", "EL" o.ä.) passen in
normale
Lampenfassungen, leuchten ohne zu flackern im angenehmen Gelbton,
können
beliebig oft geschaltet werden und enthalten keine radioaktiven
Zünd-Hilfsstoffe
- Einsatz einer einzigen
Sparlampe erbringt in ihrer "Lebenszeit" durch den gesparten Strom
einen Nettogewinn von bis zu 350 DM; das gilt trotz des relativ
hohen Anschaffungspreises
von
30 bis 45 DM - Kirchgemeinden zahlen bis zu 57 Pfennige pro
Kilowattstunde!; Großabnehmer sollten zusätzlich beim Kauf auf mögliche
Preis-Rabatte achten
- Einsatz besonders an
Brennstellen mit t„glich mehrstündiger Nutzung sinnvoll
- verbrauchte Sparlampen
wegen des Quecksilbergehalts in den Sondermüll geben
10.8. zur Information: "Bewahrung der
Schöpfung praktisch - Heft ENERGIE";
"Energiesparberatung
vor Ort" und "Heizkosten sparen - Umwelt schonen"
(Bundeswirtschaftsministerium 53123 Bonn);
"Energiesparbuch für
das Eigenheim" (Bundesbauministerium 53179 Bonn)
11. AUTOBENUTZNUNG/ALTERNATIVEN
11.1. Termine und Orte für Veranstaltungen,
Sitzungen usw. so legen, dass für Teilnehmer Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel
möglich ist; in Einladungen ausdrücklich darauf hinweisen;
auf amtlichen Briefbögen
Hinweis über Erreichbarkeit der kirchlichen Einrichtungen
mit öffentlichen
Verkehrsmitteln aufdrucken
11.2. Fahrtkostenzuschüsse für
Gemeindeausfahrten nur noch bei Fahrten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln, gemieteten
Bussen oder für Fahrgemeinschaften
11.3. Kosten-Erstattung für Dienstreisen nach
Bahntarifen (Ausnahmen müssen begründet werden)
11.4. bei größeren kirchlichen Einrichtungen
Nutzung des Großkundenabonnements der Bahn
(bis 20% Rabatt) oder
Anschaffung der "Bahn-Card" für "Vielfahrer"
(Kosten für ein Jahr 220 DM,
dann auf alle Fahrten 50% Rabatt)
11.5. bei Beschaffung von Autos an Umweltfreundlichkeit
orientieren (Katalysator bzw. Rußfilter,
bleifreies Benzin, niedriger
Treibstoffverbrauch); vernünftig fahren: "freiwillig 30/80/100"
(innerorts/ Landstraßen/
Autobahnen)
11.6. zur Information: "Bewahrung der
Schöpfung - praktisch, Heft VERKEHR"
12. ÖFFENTLICHKEIT
12.1. Kirchgemeinden sollten auch in
Umweltfragen gezielt das Gespräch und die Zusammenarbeit
mit Bürgerinitiativen,
Verbänden, Wirtschaft, Parteien und Verwaltungseinrichtungen suchen
12.2. Einbringen eigener Standpunkte durch
Beteiligung der Kirchgemeinden an
Planfeststellungsverfahren,
Anhörungen usw. in Bezug auf z.B. Verkehrsgestaltung
(Straßenbau, Radwege,
verkehrsberuhigte Zonen), Industriestandorte (Abgase, Abwasser,
Lärmbelästigungen), Konzepte
zur Abfallentsorgung (Vermeidungs-Strategien, Mülldeponien,
Müll-Verbrennungsanlagen),
Flurgestaltung (Flächennutzungspläne),
Lärmprobleme (Straßen,
Fluglärm)
13. INFORMATIONS-MATERIAL
Die zur weiteren Information empfohlene Literatur
kann - soweit Quellen angegeben sind - direkt von dort bezogen werden; alle
angebotenen Materialien (bes. Literatur ohne Quellenangabe) und
Informationsmaterial zu weiteren Stichworten können aber auch über den
Verfasser geliefert oder ausgeliehen werden.
Zusammenstellung:
Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens,
Landesbeauftragter für Glaube und Naturwissenschaft, zugleich
Umweltbeauftragter, Joachim Krause, Hauptstraße 46, 08393 Schönberg, Tel.
03764/3140
(aktualisierte Fassung der Veröffentlichung im
Amtsblatt 9/93 S. B33)