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INFO-Blatt
Umwelttips für
Kirchgemeinden

© Joachim Krause 2003

 

(unveränderte Wiedergabe der Fassung von 1996,
Vorsicht: einzelne rechtliche Regelungen, Preisangaben usw. haben sich geändert!)

Die folgenden Empfehlungen für umweltgerechtes Handeln im kirchlichen Bereich sollen
- helfen, unseren Glauben an Gott, den Schöpfer und Erhalter unserer Welt, zu konkretisieren
    und in unserem eigenen Verhalten zu bewahrheiten;
- Anregungen für glaubwürdiges kirchliches Handeln geben;
- einen Überblick geben, wo und in welchen Zusammenhängen ökologische Fragen bedacht werden
    und begleitend zu Rate gezogen werden können
    (z.B. Einbringen einzelner Punkte in die Tagesordnung von Kirchenvorstands-Sitzungen);
- in der Gemeinde oder Einrichtung als Prüf-Liste benutzt werden, welche Aspekte schon bedacht
    wurden und mit welchen noch eine Beschäftigung erfolgen sollte;
- eine Hilfe sein, kein Druckmittel.
Es geht um erste und um nächste Schritte und nicht um Überforderungen.
 

1. SCHÖPFUNGSVERANTWORTUNG ALS
   THEMA IN DER GEMEINDEARBEIT

1.1. Themenbereich "Schöpfung" in allen Bereichen der Gemeindearbeit aufnehmen und weiterführen (in Theologie, Bildungsarbeit und Lebenspraxis der Gemeinden - vom Kindergarten bis zum Altenkreis, auf Baustellen wie auf der Kanzel)
1.2. zur Erinnerung:
- Bundessynode der DDR-Kirchen 1984: "Verantwortung für die Schöpfung ... wahrzunehmen ist
    eine ständige Aufgabe der ganzen Kirche."
- "Ökumenische Versammlung" der DDR-Kirchen 1988/89: die dort aufgegriffenen Themen
    ("Auf der Suche nach einer neuen Lebensweise in der bedrohten Schöpfung";
    "Der Wert von Information für Umweltbewusstsein und -Engagement";
    "Energie für die Zukunft";
    "Ökonomie und Ökologie")
    bleiben aktuell
1.3. besondere Veranstaltungen planen (Information, erlebnis- und gemeinschaftsorientiert, praktische Aktionen)
1.4. haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter zu Fortbildungen entsenden, die sich mit der Umweltthematik beschäftigen
1.5. Konfirmandenpraktika zu ökologischen Projekten durchführen
 

2. KIRCHLICHE GEBÄUDE

2.1. bei Bauvorhaben auf umweltfreundliche Projektierung, Bauausführung und Materialien achten
    (z.B. Vermeidung des Einsatzes von Asbest, PVC, PCB als Holzschutzmittel, organischen
    Lösungsmitteln, Formaldehyd, Tropenholz)
2.2. Begrünung von Wänden fördern (intakter Putz wird nicht geschädigt!;
    für Untergrund-Eignung und Auswahl geeigneter Pflanzen Fachleute befragen)
2.3. Zufluchtsstätten und Nistmöglichkeiten für selten gewordene Vogelarten (Eulen, Falken, Mauersegler)
    und Fledermäuse in geeigneten Gebäuden erhalten oder neu schaffen (Einfluglöcher und Nisthilfen;
    Verzicht auf giftige Holzschutzmittel)
2.4. Einsparen von Trinkwasser (wassersparende Armaturen, Regen- und Brauchwassernutzung)
    und Energie (Wärmedämmung verbessern, regelbare Heizung nach Bedarf, Beleuchtung,
    energiesparende Geräte);
2.5. zur Information: "Kirchliches Bauhandbuch" (ausführliche Loseblattsammlung;
    sehr geeignet zur grundlegenden Information auch für Laien; verfügbar in den Superintendenturen
    und kirchlichen Bauämtern;
    Bestellungen: Kirchliches Forschungsheim, Friedrichstr. 1a, 06886 Wittenberg, ca. 60 DM)
 

3. UMWELTFREUNDLICH WIRTSCHAFTEN

3.1. bei Beschaffung von Produkten (z.B. Büroausstattung, Reinigungsmittel, Kraftfahrzeuge),
    bei Dienstleistungen (z.B. Gebäudereinigung, Winterdienst) und bei Bauleistungen (z.B. Baustoffe)
    auf umweltfreundlichste Angebote orientieren (Energieverbrauch, Lärmbelastung,
    Wasserverbrauch, welche Umweltprobleme entstehen bei Produktion oder Entsorgung ?)
3.2. das Umweltzeichen ("Blauer Umwelt-Engel") ermöglicht die Orientierung innerhalb einer Gruppe
    vergleichbarer Erzeugnisse
3.3. neutrale Beratung durch Verbraucher-Zentralen oder kommunale Umweltberater nutzen
3.4. zur Information: nützliche Hinweise in den Test-Zeitschriften "ÖKOTEST-MAGAZIN"
    und "TEST"; "Handbuch Umweltfreundliche Beschaffung" (Bauverlag Wiesbaden);
    "Vom Reden zum Tun - Institutionen lernen umweltgerecht wirtschaften"
    (Oikos Verlag Frankfurt/M.);
    "Umweltbewusst Leben - Handbuch für den umweltbewussten Haushalt" Umweltbundesamt,
    Bismarckplatz 1, 14193 Berlin (sehr informatives Buch, 400 Seiten, kostenlos);
    Orientierung am "Gemeinsamen Erlass aller Staatsministerien (des Freistaates Sachsen)
    zur Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" vom
    15.10.1991 (Sächs. Gesetz- u. VO-Blatt 28/91 S.377)
 

4. GEMEINDEBÜRO

4.1. Verzicht auf Plastik-Ordnungssysteme (Ablagen, Ordner, Hefter) zugunsten von Recycling-
    Karton-Produkten
4.2. Papierverbrauch einschränken; Einsatz von Recycling-Papier für Notizpapier, Briefumschläge,
    Schreibmaschine, Computer, Kopierer, Druckerzeugnisse (z.B. Gemeindebrief);
    bei Verwendung von Papieren nach der entspr. DIN-Norm 19309 (z.B. "Steinbeis
    Recycling Copy", "Recyconomic Copy" - Firma Zweckform; "Fortuna 100 UF Copy",
    "100 RC Copy" - Firma Steinbeis; "Soennecken RC Kopierpapier") gibt es keine Probleme
    mit Kopiergeräten (nur eine Papiersorte benutzen und vom Kundendienst
    darauf einstellen lassen)!; gute Recycling-Papiere sind alterungsbeständig (für mehr als 100 Jahre);
    nur für Kopiervorlagen, Urkunden usw. ganz weiße Papiere einsetzen
4.3. Beschaffung von Bürogeräten: bei Auswahl auf lärmarme, energiesparende Angebote achten;
    bei Schreibmaschinen statt Einweg-Carbonbändern (wiedereinfärbbare) Textil-Bänder verwenden
4.4. Verzicht auf Bürochemikalien mit organischen Lösungsmitteln (Korrekturlacke, Klebstoffe);
    lösungsmittelfreie Alternativen nutzen
4.5. Abfalltrennung schon am Arbeitsplatz organisieren
 

5. ABFALL UND MÜLL

5.1. Entstehen von Abfällen weitgehend vermeiden (z.B. Verzicht auf überflüssige Verpackungen;
    langlebige, reparierbare Produkte kaufen)
5.2. grundsätzlicher Verzicht auf den Einkauf von Wegwerfartikeln, z.B. von Getränken in
    Einwegverpackungen (Dosen, Kartons): Getränke nur in Pfandflaschen
5.3. Anschaffung von ausreichend Geschirr für die Gemeindeküche; Verzicht auf Einweg-Geschirr
    und -Bestecke bei Gemeindeveranstaltungen
5.4. Organisieren der getrennten Sammlung und Abgabe von wiederverwendbaren Abfällen
    (Papier, Glas, Textilien, Weißblech, Aluminium, organische Abfälle...);
    Erfassen von Problemmüll (Haushaltchemikalien, Lösungsmittel, Farben und Lacke, Batterien,
    Leuchtstoffröhren) zur schadlosen Entsorgung mit dem "Giftmobil"
5.5. Anlage eines Komposthaufens zur Verwertung gemeindeeigener organischer Abfälle
    (als Torfersatz für Außenanlagen, Friedhof und Pfarrgarten)
5.6. zur Information: "Bewahrung der Schöpfung - praktisch, Heft ABFALL"
 

6. PUTZ- UND REINIGUNGSMITTEL

6.1. sparsame Dosierung
6.2. über umweltschonende Putz- und Reinigungsmittel informieren und diese anschaffen
6.3. zur Information: "ÖKO-TEST-Ratgeber Waschen und Putzen" (rororo Taschenbuch 8521);
    weitere Hinweise unter 3.4.
 

7. WASSER

7.1. Trinkwasserverbrauch reduzieren (Wasser nicht unnötig laufenlassen, Dichtungen überprüfen)
7.2. bei zukünftigen Baumaßnahmen und Umbauten Einbau von wassersparenden Armaturen
    (Informationen: "Einsparung von Wasser und Energie durch geeignete Armaturen",
    Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin), z.B. Toilettenspülungen mit Spartaste
7.3. bei Baumaßnahmen Möglichkeiten der Regen- und Brauchwassernutzung prüfen,
    z.B. Regenwasser-Sammelbehälter zur Bewässerung der Gartenanlagen
7.4. Autowäsche mit chemischen Hilfsmitteln auf kirchlichen Grundstücken untersagen
    (Waschanlagen haben Wasserkreislauf und Ölabscheider);
    notfalls mit klarem Wasser aus dem Eimer, nicht mit fließendem Wasser
7.5. zur Information: "Bewahrung der Schöpfung - praktisch, Heft WASSER"
 

8. KIRCHLICHES LAND

8.1. bei der Verpachtung gemeindeeigener Ländereien ökologische Auflagen in die Pachtverträge
    aufnehmen, z.B.
- kein Aufbringen von Klärschlamm
- Verpflichtung zu 5 Meter breiten ungespritzten Acker- und Gewässerrandstreifen
- Pflege bzw. Neuanlage von Hecken und Gehölzen; Erhalt von Steuobstwiesen
- Verzicht auf Drainage (Grundwasserabsenkungen vermeiden)
- Verbot der Umwandlung von Brachland, Wiesen und Weiden in Ackerland
8.2. Land vorrangig an biologisch wirtschaftende Betriebe verpachten
8.3. Kirchenland mit langfristigen Pflegeverträgen  an Naturschutzverbände oder Umweltgruppen
    zur Anlage von Biotopen vergeben (dafür gibt es oft Fördermittel in den Landratsämtern)
 

9. FRIEDHÖFE UND GRÜNANLAGEN

9.1. Verzicht auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und Düngern sowie Torf
9.2. selten betretene Zier-Rasen-Flächen zur Blumen-Wiese wachsen lassen
    (nur noch zweimal jährlich - möglichst mit der Sense - mähen)
9.3. Anpflanzung von fremdländischen Koniferen einschränken, stattdessen landschaftstypische,
    einheimische Bäume und Sträucher
9.4. Bestand an alten Bäumen erhalten, auch in Gärten (Streuobstwiesen);
    Nistmöglichkeiten für Vögel schaffen
9.5. bei Wegen und Plätzen auf Asphaltierung verzichten, stattdessen wasserdurchlässige Decken
    (Sand/Schotter), Natursteinpflaster mit breiten Fugen oder Rasen-Verbundsteine;
    Einsatz von Streusalz vermeiden, stattdessen abstumpfende Streumaterialien
9.6. auf dem Friedhof auf Gestecke und Kränze aus Plastik verzichten;
    Anlegen eines Komposthaufens für organische Abfälle (Torfersatz);
    Abfälle auf keinen Fall verbrennen
9.7. zur Information: "Umwelt- und Naturschutz auf kirchlichen Friedhöfen";
    "Bewahrung der Schöpfung - praktisch, Heft GRÜNFLÄCHEN";
    Musterfriedhofsordnung und Friedhofsverordnung Landeskirche Sachsen
    (Amtsblatt 22/92 und 11/95)
 

10. ENERGIE

10.1. Einsetzen von Verantwortlichen (Erfassung des Energieverbrauchs - Heizung, Strom, Geräte -
    in den letzten Jahren, Vorschläge für Maßnahmen zur Reduzierung und Kontrolle des Erfolgs)
10.2. vor der Einleitung größerer Maßnahmen (Baumodernisierung, Heizungserneuerung)
    Energieberatung durchführen lassen (unabhängige Berater, die nichts zu verkaufen haben);
    Förderung der Energiesparberatung für Wohnhäuser durch das Bundeswirtschaftsministerium
    nutzen: bis zu 900 DM der Beratungskosten werden erstattet - der verbleibende Eigenanteil liegt bei
    etwa 100 DM; erst danach ist sinnvolle Rangfolge für Maßnahmen und Verwendung von
    Mitteln festzulegen); Vermittlung von geprüften Beratern über Verbände (s. Liste in der u.a.
    Broschüre des BMWi), evtl. auch über den Verfasser zu erfragen
10.3. Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung (Fenster, Wände, Decken) möglichst vor
    einer Erneuerung der Heizanlage durchführen
10.4. Umweltfreundlichkeit von Heizanlagen: Fernwärme ist am besten, dann folgen Gas und
    Heizöl, Kohle ist noch schlechter; auf Elektroheizungen sollte möglichst ganz verzichtet werden
10.5. Kirchenheizungen erfordern besondere Aufmerksamkeit (Luftfeuchtigkeit, Mauerwerk, Orgel):
    immer kirchliche Bau-Fachleute befragen; nur im Bau von Kirchenheizungen erfahrene Firmen
    beauftragen, Referenzobjekte besichtigen, Vorsicht bei Billiganbietern;
    evtl. generellen Verzicht auf Nutzung der Kirche im Winter (Gottesdienste im Gemeinderaum)
    oder statt Heizung des gesamten Kirchenraumes nur Heizung für ausgewählte Platzgruppen
    (Strahlungs-, Fußboden-, Unterbank-Heizung) erwägen
10.6. alle energieverbrauchenden Anlagen (Heizung, Beleuchtung, Elektrogeräte) sollten regelbar sein
    und sind nur bei wirklichem Bedarf zu betreiben
10.7. Energie-Sparlampen
    - Energiesparlampen (Kompakt-Leuchtstofflampen) sparen bei gleicher Leuchtleistung
        80 Prozent Strom (d.h. eine herkömmliche 100-Watt-Glühlampe wird durch eine
        20-Watt-Sparlampe ersetzt) und haben eine achtmal so lange Lebensdauer wie Glühlampen
    - modernste elektronisch gestartete Sparlampen ("electronic", "EL" o.ä.) passen in normale
        Lampenfassungen, leuchten ohne zu flackern im angenehmen Gelbton,
        können beliebig oft geschaltet werden und enthalten keine radioaktiven Zünd-Hilfsstoffe
    - Einsatz einer einzigen Sparlampe erbringt in ihrer "Lebenszeit" durch den gesparten Strom
        einen Nettogewinn von bis zu 350 DM;   das gilt trotz des relativ hohen Anschaffungspreises
        von 30 bis 45 DM - Kirchgemeinden zahlen bis zu 57 Pfennige pro
        Kilowattstunde!; Großabnehmer sollten zusätzlich beim Kauf auf mögliche Preis-Rabatte achten
    - Einsatz besonders an Brennstellen mit t„glich mehrstündiger Nutzung sinnvoll
    - verbrauchte Sparlampen wegen des Quecksilbergehalts in den Sondermüll geben
10.8. zur Information: "Bewahrung der Schöpfung praktisch - Heft ENERGIE";
    "Energiesparberatung vor Ort" und "Heizkosten sparen - Umwelt schonen"
    (Bundeswirtschaftsministerium 53123 Bonn);
    "Energiesparbuch für das Eigenheim" (Bundesbauministerium 53179 Bonn)
 

11. AUTOBENUTZNUNG/ALTERNATIVEN

11.1. Termine und Orte für Veranstaltungen, Sitzungen usw. so legen, dass für Teilnehmer Nutzung
    öffentlicher Verkehrsmittel möglich ist; in Einladungen ausdrücklich darauf hinweisen;
    auf amtlichen Briefbögen Hinweis über Erreichbarkeit der kirchlichen Einrichtungen
    mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufdrucken
11.2. Fahrtkostenzuschüsse für Gemeindeausfahrten nur noch bei Fahrten mit öffentlichen
    Verkehrsmitteln, gemieteten Bussen oder für Fahrgemeinschaften
11.3. Kosten-Erstattung für Dienstreisen nach Bahntarifen (Ausnahmen müssen begründet werden)
11.4. bei größeren kirchlichen Einrichtungen Nutzung des Großkundenabonnements der Bahn
    (bis 20% Rabatt) oder Anschaffung der "Bahn-Card" für "Vielfahrer"
    (Kosten für ein Jahr 220 DM, dann auf alle Fahrten 50% Rabatt)
11.5. bei Beschaffung von Autos an Umweltfreundlichkeit orientieren (Katalysator bzw. Rußfilter,
    bleifreies Benzin, niedriger Treibstoffverbrauch); vernünftig fahren: "freiwillig 30/80/100"
    (innerorts/ Landstraßen/ Autobahnen)
11.6. zur Information: "Bewahrung der Schöpfung - praktisch, Heft VERKEHR"
 

12. ÖFFENTLICHKEIT

12.1. Kirchgemeinden sollten auch in Umweltfragen gezielt das Gespräch und die Zusammenarbeit
    mit Bürgerinitiativen, Verbänden, Wirtschaft, Parteien und Verwaltungseinrichtungen suchen
12.2. Einbringen eigener Standpunkte durch Beteiligung der Kirchgemeinden an
    Planfeststellungsverfahren, Anhörungen usw. in Bezug auf z.B. Verkehrsgestaltung
    (Straßenbau, Radwege, verkehrsberuhigte Zonen), Industriestandorte (Abgase, Abwasser,
    Lärmbelästigungen), Konzepte zur Abfallentsorgung (Vermeidungs-Strategien, Mülldeponien,
    Müll-Verbrennungsanlagen), Flurgestaltung (Flächennutzungspläne),
    Lärmprobleme (Straßen, Fluglärm)
 

13. INFORMATIONS-MATERIAL

Die zur weiteren Information empfohlene Literatur kann - soweit Quellen angegeben sind - direkt von dort bezogen werden; alle angebotenen Materialien (bes. Literatur ohne Quellenangabe) und Informationsmaterial zu weiteren Stichworten können aber auch über den Verfasser geliefert oder ausgeliehen werden.
 
 

Zusammenstellung:
Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens, Landesbeauftragter für Glaube und Naturwissenschaft, zugleich Umweltbeauftragter, Joachim Krause, Hauptstraße 46, 08393 Schönberg, Tel. 03764/3140
(aktualisierte Fassung der Veröffentlichung im Amtsblatt 9/93 S. B33)