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"Nachhaltigkeit als Aufgabe der Kirchen"

Wittenberger Memorandum

                                                      der Bilanztagung

                                 „Von Rio über Johannesburg nach ... “ vom 14. bis 16. Mai 2002

                                      Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt, Wittenberg

Impressum

Dieses Wittenberger Memorandum „Nachhaltigkeit als Aufgabe der Kirchen“ wurde angenommen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bilanztagung „Von Rio über
Johannesburg nach ...“ vom 14. bis 16. Mai 2002 in der Lutherstadt Wittenberg.

Zu dieser Tagung luden ein:
Evangelischer Entwicklungsdienst, eed
Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Evangelischen Landeskirchen (AGU)
Kammer für Entwicklung und Umwelt der Evangelischen Kirche in Deutschland
Konferenz der Beauftragten des Kirchlichen Entwicklungsdienstes (KED) der Ev. Landeskirchen
Der Beauftragte des Rates der EKD für Umweltfragen
Brot für die Welt
Arbeitsgemeinschaft der kirchlichen Energie- und Umweltberater
Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Deutschen Diözesen

Die Tagung wurde organisiert von der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt und der EED -
Fachstelle Umwelt und Entwicklung beim Kirchlichen Forschungsheim Wittenberg (KFH)

Das Wittenberger Memorandum kann bezogen werden über:
Fachstelle Umwelt und Entwicklung               oder        Forschungsstätte der Evangelischen
beim Kirchlichen Forschungsheim                                  Studiengemeinschaft
Wilhelm-Weber-Strasse 1a                                               Schmeilweg 5
D-06886 Lutherstadt Wittenberg                                     D-69118 Heidelberg
Telefon: +49-3491-467093                                  Telefon: +49-6221-9122-0
Email: Herz-Michl@kfh-wb.de                                         Fax: +49-6221-167257
An diese Anschriften können auch gern Meinungen und Kommentare zum Memorandum gesandt werden.
Bezug aus dem Internet: www.forschungsheim.de/Fachstelle/memo.htm

Texte bzw. Informationen zum Entwurf stellten bereit:
Johannes Brandstäter, Brot für die Welt, Stuttgart;
Klaus Breyer, Umweltreferent der Ev. Kirche in Westfalen im Institut für Kirche und Gesellschaft, Iserlohn;
Bernd Brinkmann, Umweltberater der Ev.-Luth. Kirche in Bayern, Pegnitz;
Gotthard Dobmeier, Sprecher der Katholischen Umweltbeauftragten, München;
Michael Frein, eed, Bonn;
Dr. Ruth Gütter, KED der Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck, Kassel;
Jobst Kraus, Studienleiter der Ev. Akademie Bad Boll;
Dr. Gerhard Liedke, Heidelberg;
Barbara Riek, eed, Bonn;
Karin Rohr, Herne;
Uwe Schwarzer, Abteilungsleiter strategische Planungen und Projektkoordinierung in der Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD, Stuttgart;
Dr. Volker Teichert, Forschungsstätte der Ev. Studiengemeinschaft (FEST), Heidelberg;
sowie
Dr. Hans Diefenbacher, Beauftragter des Rates der EKD für Umweltfragen, Forschungsstätte der Ev. Studiengemeinschaft (FEST), Heidelberg;
Hans-Joachim Döring, Fachstelle Umwelt und Entwicklung, Wittenberg;
Eva-Maria Herz-Michl, Fachstelle Umwelt und Entwicklung, Wittenberg;
Eberhard Hitzler, Kirchenamt der EKD – Referat Entwicklungspolitik, Hannover;
Jörg Göpfert, Studienleiter der Ev. Akademie Sachsen-Anhalt, Wittenberg
(Redaktion)

                                        Nachhaltigkeit als Aufgabe der Kirchen

                                                 Wittenberger Memorandum
                                                      der Bilanztagung
                                 „Von Rio über Johannesburg nach ... “ vom 14. bis 16. Mai 2002
 

Impressum                                                                                                                             2

1.                     Von Rio nach Johannesburg                                                                        4
 

2.                                         Nachhaltige Entwicklung als Aufgabe der Kirchen                                    5
2.1                                      Tradition und Aufgabe                                                                                     5
2.2                                      Nachhaltigkeit in der Verkündigung und
            Kirchen als Orte nachhaltiger Entwicklung                                                       7
 

3.                     Ausgewählte kirchliche Handlungsfelder                                                    8
3.1                   Beiträge des kirchlichen Entwicklungsdienstes
                       für eine global nachhaltige Entwicklung                                                             8
3.2                   Ernährungssicherung und nachhaltige Entwicklung                                            9
3.3                   Armutsbekämpfung und globale Gerechtigkeit                                                   10
3.4                   Fairer Handel mit Produkten aus dem Süden                                                     11
3.5                    Nachhaltigkeitspotenziale in Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen               11
3.6                   Kirchliches Umweltmanagement                                                                      13
3.7                   Solarenergie von Kirchendächern                                                                     14
3.8                   Lokale Agenda 21: eine Herausforderung für kirchliches Handeln                      14
3.9                   Nachhaltige Vermögensanlage                                                                         16
3.10                       Diakonie und Nachhaltigkeit                                                                            16
 

4.                     Nachhaltigkeit in den Kirchen: Von Pilotprojekten zur alltäglichen Praxis          18
 

1.         Von Rio nach Johannesburg

Der 10. Jahrestag der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro soll vom 26. August bis 4. September 2002 in Johannesburg,
Südafrika mit einer weiteren Weltkonferenz, dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung (WSSD), begangen werden. Hier soll überprüft werden, was seither zum Stichwort
„nachhaltige Entwicklung” erreicht worden ist und wie sich das Erreichte zu den damals verabschiedeten Zielsetzungen verhält. Vor allem aber sollen die Problemstellungen
und Prioritäten für die nächsten Jahre benannt, erneut Ziele festgelegt und zur Erreichung dieser Ziele geeignete Maßnahmen verabschiedet werden. Ob sich in Johannesburg
die internationale Politik der Herausforderung einer nachhaltigen Entwicklung im globalen Maßstab mit der nötigen Entschiedenheit zuwenden wird, ist mehr als ungewiss.
Umso notwendiger ist es, einer Politik mit diesem Ziel so weit wie möglich den Weg zu bereiten: durch eine Bilanz im Zuständigkeitsbereich der Kirchen und das Bestimmen
eigener Ziele und Maßnahmen, die den Weg zu regionalen und nationalen Strategien der nachhaltigen Entwicklung erleichtern.

Nachhaltige Entwicklung
Wohl die bedeutsamste Definition der Nachhaltigkeit aus dem Bereich der Politik stammt von der Brundtland-Kommission, die nachhaltige Entwicklung in ihrem
Abschlussbericht als eine Entwicklung beschreibt,
                                    [1]
 

„… die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können”.

Zahllose Arbeiten, die den Begriff der Nachhaltigkeit verwenden, nehmen diese Definition zu ihrem Ausgangspunkt. Die anthropozentrische Formel der
Brundtland-Kommission liegt auch dem Begriffsverständnis von Nachhaltigkeit in den Dokumenten der UNCED zugrunde, die diesen Begriff zum seither
vorherrschenden Leitbild der internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik gemacht haben. Nachhaltigkeit wird seitdem häufig als positives Schlagwort
verwendet, ohne wirklich klarzulegen, was mit diesem Begriff präzise gemeint ist.
 
 

In der Studie „Ernährungssicherung und nachhaltige Entwicklung“ der Kammer für Entwicklung und Umwelt der EKD wird dargestellt, dass der Begriff
Nachhaltigkeit zumindest die folgenden ethisch-normativen Aspekte enthält:

-          Die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit bezeichnet die Notwendigkeit der weltweiten
Beachtung von Rückkopplungen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen an die natürlichen Lebensgrundlagen. Ressourcenschonung und Prävention sind
zukunftsbezogene Aspekte der Nachhaltigkeit, die auch für künftige Generationen menschenwürdige Lebensbedingungen garantieren sollen.

-     Soziale Gerechtigkeit und Partizipation sind Gegenwartsaspekte der Nachhaltigkeit. Durch sie soll eine Grundversorgung aller Menschen sichergestellt werden
und die Teilhabe aller an den Gütern der Erde.

-     Die politische beziehungsweise entwicklungspolitische Dimension der Nachhaltigkeit meint ein weltweites Entwicklungskonzept für alle Staaten und Länder,
insbesondere zugunsten der Entwicklungsländer, das dem internationalen und interkulturellen Zusammenleben, der Gerechtigkeit und dem Frieden dient.
 
 

Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung verknüpft also ethische Anliegen des Umweltschutzes und der Entwicklungspolitik. Gesellschaftliche und wirtschaftliche
Strukturen sollen in der Weise zukunftsfähig gestaltet werden, dass künftigen Generationen keine Hypotheken hinterlassen werden, die ihre Existenzgrundlagen
unzumutbar oder gar irreversibel belasten.

2.         Nachhaltige Entwicklung als Aufgabe der Kirchen
 
 

2.1       Tradition und Aufgabe
 
 

Seit Jahrzehnten wird von vielen Menschen in unserer Gesellschaft nach ethischen Kriterien für den Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen und nach den
Formen des gerechteren Zusammenlebens zwischen den Menschen gefragt. Die Kirchen, Christinnen und Christen verstehen dabei die Umwelt als Schöpfung, die
uns nicht beliebig zur Verfügung steht.
 
 

Das Alte Testament beginnt mit dem Bekenntnis, dass die Natur und der Kosmos von Gott geschaffen wurden. Nach der biblischen Schöpfungsüberlieferung
bekommt der Mensch von Gott eine mitschöpferische Verantwortung zugewiesen: die Erde „zu bebauen und zu bewahren”.[2] Wissenschaft und Technik wurden
aber vor allem in der Tradition von Bauen und weniger von Bewahren gesehen. Die Kirchen begnügten sich lange Zeit zu zeigen, dass die biblische Schöpfungslehre
mit einem naturwissenschaftlich-technologischen Weltbild vereinbar ist.
 
 

Frühzeitig haben die Kirchen vor vermessenen Eingriffen in die Natürlichkeit des Menschen durch Medizin und Psychologie gewarnt. Die Wahrung der
Menschenwürde und das Bemühen um soziale Gerechtigkeit waren schon zu Zeiten der industriellen Revolution immer wieder ein Thema, das von Teilen der Kirchen
aufgegriffen wurde.
 
 

Der Aufgabe, sich zum Anwalt der Natur und ihres Eigenwertes zu machen, nahmen sich die Kirchen jedoch erst spät an. So enthält eine gemeinsame Erklärung des
Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahre 1985 unter dem Titel “Verantwortung wahrnehmen für die
Schöpfung” in der Tat das Eingeständnis, “dass die christliche Theologie die drohenden Gefahren für die Umwelt nicht rechtzeitig erkannte und in Verlegenheit geriet,
als die Bedrohung der Umwelt plötzlich mit Macht ins allgemeine Bewusstsein trat.”[3]
 
 

In jahrzehntelanger ökumenischer Diskussion ist die vereinfachte Interpretation des göttlichen Auftrages nach der Formel „Macht Euch die Erde untertan!” allmählich
von dem Leitbegriff einer verantwortlichen Haushalterschaft abgelöst worden. Dieser Begriff umfasst sowohl Ökonomie als auch Ökologie mit dem Ziel einer Haus-,
Lebens- und Weltgemeinschaft für alle Menschen. In der bereits genannten gemeinsamen Erklärung der beiden Kirchen von 1985 werden drei Richtlinien für
verantwortliches Handeln genannt:
 
 

-          die Ehrfurcht vor dem Leben,

-          eine vorausschauende Gefahrenabschätzung und

-          eine nicht nur am ökonomischen Kalkül orientierte Abwägung von Schaden und Nutzen menschlicher Eingriffe in die Natur.
 
 

Die damals formulierten Forderungen für ein „neues Denken und Handeln” lesen sich auch heute noch überraschend aktuell. Angemahnt  wurde:
 
 

-          ein neuer, umweltverantwortlicher Lebensstil,

-          das Denken in ökologischen Systemzusammenhängen,

-          ökologisch verträgliches Wirtschaften, hier vor allem die Entwicklung von „sanften“ und „alternativen“ Technologien sowie ein Engagement für
selbstorganisierte, kleine und überschaubare Betriebsformen.
 
 

Von der Politik wurden Rahmenbedingungen verlangt, die ökologisch sinnvolles Verhalten nicht durch Wettbewerbsnachteile bestrafen.
 
 

Nachhaltige Entwicklung darf jedoch nicht auf ökologische Ziele verkürzt werden. Deshalb ist aus christlicher Sicht die Gerechtigkeit zwischen den Generationen
sowie die Gerechtigkeit zwischen Arm und Reich Dreh- und Angelpunkt für eine nachhaltige Entwicklung. Ohne Gerechtigkeit und Solidarität kann es keine
nachhaltige Entwicklung geben. Die Gefährdung eines menschenwürdigen Lebens in der Zukunft darf nicht gegen die Armut und Marginalisierung der Menschen heute
ausgespielt werden. Nachhaltige Entwicklung insgesamt ist nur dann möglich, wenn eine einseitige Ausrichtung auf jeweils die ökologische, die ökonomische oder die
soziale Nachhaltigkeit vermieden wird. Es geht nicht nur um ökologische Schadensbegrenzung, sondern darum, wie unser Wirtschaften und unsere Lebensstile global
verträglicher werden können.
 
 

Die Kirchen waren wohl mit die ersten der großen Institutionen, die den Begriff der nachhaltigen Entwicklung zur Beschreibung ihrer Aufgaben verwendet und in ihre
Programmatik aufgenommen haben. Auf der „Weltkonferenz des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) über Wissenschaft und Technologie für eine menschliche
Entwicklung” 1974 in Budapest wurde das Studienprogramm „Suche nach einer gerechten, partizipatorischen und überlebensfähigen Gesellschaft“ (Just, Participatory
and Sustainable Society - JPSS) entworfen. Die fünfte ÖRK-Weltversammlung 1975 in Nairobi verabschiedete JPSS als Arbeitsschwerpunkt der
Weltkirchengemeinschaft für das darauf folgende Jahrzehnt. Daraus entwickelte sich der konziliare Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der
Schöpfung (Justice, Peace and Integrity of Creation - JPIC). Diese frühzeitige Schwerpunktsetzung der Kirchen aus Nord und Süd hat den internationalen Diskurs
über Nachhaltigkeit mit geprägt. Nachhaltigkeit als grundlegendes Leitbild für zukünftige und zukunftsfähige Entwicklungen hat seit der Konferenz von Rio in
verschiedenen kirchlichen Erklärungen und Verlautbarungen große Beachtung gefunden.
 
 

Das Gemeinsame Wort des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz von 1997 mit dem Titel „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit” nimmt
die Zielsetzung der nachhaltigen Entwicklung ausdrücklich auf und bezeichnet die Vernetzung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Problematik als Ziel der
Bewusstseinsbildung für eine christliche Weltgestaltung. Es fordert eine stärkere ökologische Ausrichtung der Wirtschaft, die Abkehr vom rein quantitativen
Wirtschaftswachstum und – zur Wahrnehmung der Verantwortung für die „Eine Welt” – eine Aufwertung der Entwicklungspolitik sowie ein verbessertes
Mitspracherecht der armen Länder in internationalen Wirtschaftsgremien.[4] Nachhaltigkeit wird hier also unter den grundlegenden ethischen Perspektiven wie Gottes-
und Nächstenliebe, vorrangige Option für die Armen, Schwachen und Benachteiligten, Gerechtigkeit, Solidarität und Subsidiarität eingereiht (3.3). „Die
Zielperspektive der Nachhaltigkeit“, so heißt es dort (3.3.5.), „schließt vor allem die Verantwortung für die Schöpfung ein.“ Und weiter: „Die christliche Soziallehre
muss künftig mehr als bisher das Bewusstsein von der Vernetzung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Problematik wecken.“ Nachhaltigkeit als neues
Sozialprinzip!
 
 

Dieser Grundgedanke wird weitergeführt in der von der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen
Schrift von 1998 „Handeln für die Zukunft der Schöpfung“. Nachhaltige Entwicklung wird hier als politisch-ethischer Leitbegriff und als eine unabdingbare Forderung
zeitgemäßer Schöpfungsverantwortung beschrieben. Es werden Entscheidungskriterien für den Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung vorgestellt und die Erneuerung
des Lebensstils als wesentliche Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung benannt.
 
 

Als weitere wichtige Veröffentlichungen sollen erwähnt werden:
 
 

-          „Umwelt und Entwicklung - eine Herausforderung an unsere Lebensstile“ (1995), das Abschlussdokument des gemeinsamen Studienprojekts der Konferenz
europäischer Kirchen (KEK) und der europäischen Bischofskonferenz (CCEE);
 
 

-          die Studie des Beirats des Beauftragten des Rates der EKD für Umweltfragen „Gefährdetes Klima - Unsere Verantwortung für Gottes Schöpfung“ (1995);
 
 

-          die Studie „Die vielen Gesichter der Globalisierung - Perspektiven einer menschengerechten Weltordnung“ (1999), herausgegeben von der wissenschaftlichen
Arbeitsgruppe für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz;
 
 

-          die Studie der Kammer der EKD für Entwicklung und Umwelt „Ernährungssicherung und nachhaltige Entwicklung“ (2000) sowie
 
 

-          die Ergebnisse der dritten Konferenz der Umweltbeauftragten der europäischen Bischofskonferenzen zum Thema „Christlicher Lebensstil und nachhaltige
Entwicklung“.
 
 

In den Kirchen gibt es zu vielen Fragen der weltweiten Gerechtigkeit einen breiten Konsens. Dazu gehört das Engagement der Kirchen im Blick auf die internationale
Verschuldung wie zu Fragen der Menschenrechte oder der sozialen Entwicklung. Dabei stehen sie vor einer Fülle von Herausforderungen und neuen Aufgaben: Die
wirtschaftliche Globalisierung und die damit verbundene weltweite gegenseitige Abhängigkeit bewirkt, dass unser Wirtschaften, unsere nationalstaatlichen
Entscheidungen, unser Lebensstil und Konsum zunehmend Auswirkungen hat auf Lebenschancen von Menschen in anderen Weltregionen. Globalisierungsprozesse
müssen so gestaltet werden, dass sie Teil einer nachhaltigen Entwicklung werden.
 
 
 
 

2.2       Nachhaltigkeit in der Verkündigung und Kirchen als Orte nachhaltiger Entwicklung
 
 

Kirchen haben in ihrer Verkündigung den Auftrag zu trösten, zu mahnen, zu stärken, zu ermutigen und auf der Grundlage des christlichen Glaubens ethische Werte zu
vermitteln. Dies gilt auch im Hinblick auf das Ziel der nachhaltigen Entwicklung. Umweltzerstörung und durch Menschen verursachter Klimawandel, die drastische
Verringerung der Artenvielfalt, extreme Armut und extremer Reichtum gefährden ein gerechtes und friedliches Zusammenleben der Menschen und Völker und
schädigen die Schöpfung.
 
 

In dieser Situation orientieren sich die Kirchen an den Schöpfungstexten des Alten und des Neuen Testamentes, die von Gottes Verheißung und Zukunft für die ganze
Schöpfung sprechen. Paulus fasst diese Verheißungen zusammen in seinem Brief an die Römer. „Denn auch die Schöpfung, die sich nach Befreiung sehnt, wird frei
werden von der Knechtschaft des Verderbens“ (Römerbrief, 8,19-24a). Bilder dieser befreiten Schöpfung finden sich in Jesaja 65, Jesaja 11, Offenbarung 21 und
an vielen anderen Stellen.
 
 

Diese Verheißungen schärfen auch unsere Wahrnehmung. Die menschliche und die nichtmenschliche Schöpfung sind nicht nur gefährdet, wie es in den letzten
Jahrzehnten in kirchlichen und nichtkirchlichen Texten immer wieder beschrieben wurden ist. Vielmehr wurde und wird die Schöpfung zerstört. Sie wird zerstört
durch die von Menschen ausgeübte Gewalt gegen die Natur und gegen Menschen. Befreiung der Schöpfung heißt Befreiung von dieser Gewalt.
 
 

Die Kirchen haben allen Menschen die Botschaft des Evangeliums weiterzusagen. Sie verkünden die frohe Nachricht von der Befreiung des Menschen von Sünde
und Verderben. In diese Befreiung ist die gesamte Schöpfung eingeschlossen. Damit ist nicht gesagt, dass Gott es schon machen wird und uns letztlich nichts
passieren kann. Unter der Verheißung der göttlichen Zukunft der Schöpfung sind wir nicht nur zur Bewahrung der Schöpfung aufgerufen. Als Christinnen und
Christen, die aus dieser befreienden Botschaft leben, arbeiten wir mit an der göttlichen Befreiung der Schöpfung aus der Gewalt, die ihr angetan wird. Unsere
Mitarbeit ist zu verstehen als Beitrag zur Minimierung der Gewalt gegen Menschen und die Natur. Wo immer uns das gelingt, ist es ein Zeichen für das Versprechen
Gottes, dass die Gewalt ein Ende haben wird, dass ein neuer Himmel und eine neue Erde kommen werden. Eine andere Welt ist nicht nur möglich, sondern sie ist uns
von Gott versprochen.
 
 

Auf der Grundlage dieser Verheißung setzen sich die Kirchen in ihrer Verkündigung, in ihrer Bildungsarbeit und mit ihrem gesellschaftspolitischen Gewicht für
benachteiligte Menschen, für die gefährdete Schöpfung und für die Interessen der künftigen Generationen ein.
 
 

Nicht zuletzt um der Glaubwürdigkeit ihrer Verkündigung willen müssen sich die Kirchen mit ihrer eigenen Praxis auseinandersetzen. Auch die tägliche Praxis und die
äußere Gestalt predigen. Die Kirchen besitzen Land und betreiben zahlreiche Einrichtungen, etwa Gemeinde- und Tagungshäuser, Kindergärten und Schulen,
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. In Gemeinden und Einrichtungen arbeiten insgesamt fast eine Million Menschen. Sie verbrauchen Energie und erzeugen
Abfall. Sie kaufen Büromaterial, verbauen Rohstoffe, verwalten Vermögen. Millionen von Menschen kommen täglich in Kontakt mit kirchlichen Einrichtungen.
 
 

Im Prozess für nachhaltige Entwicklung können die Kirchen als Vermittler zwischen vielfältigen Interessen auftreten. Sie verfügen über große Erfahrungen im sozialen
Engagement – unter anderem in Diakonie, Caritas und der Entwicklungszusammenarbeit. Vor allem aber sind sie fast überall in lokalen Strukturen verankert. Sie
können umfangreiche Ressourcen bündeln. Diese Möglichkeiten werden bisher noch nicht ausreichend genutzt.
 
 

Es gibt zu vielen Aspekten der Nachhaltigkeit im Raum der Kirche wichtige Vorreiter und gute Pilotprojekte. Viele dieser Projekte und Initiativen werden in den
folgenden Abschnitten genannt. Aber nachhaltige Entwicklung, die als Wesensmerkmal kirchlicher Arbeit begriffen wird, verlangt weitergehende Anstrengungen. Eine
„gute fachliche Praxis” für nachhaltige Entwicklung muss in allen kirchlichen Einrichtungen zur Selbstverständlichkeit werden und in den täglichen Auftrag eingehen.
Dafür müssen auch die notwendigen Mittel und Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, wenn Nachhaltigkeit als Prinzip im Handeln der Gemeinden und der
kirchlichen Verwaltungen dauerhaft verankert werden soll.
 
 
 
 

3.         Ausgewählte kirchliche Handlungsfelder
 
 

3.1       Beiträge des kirchlichen Entwicklungsdienstes für eine global nachhaltige Entwicklung
 
 

Nach dem Zweiten Weltkrieg orientierte sich Entwicklungspolitik bis in die neunziger Jahre am Leitbild einer nachholenden Entwicklung. Dies galt für staatliche und
kirchliche Entwicklungsarbeit gleichermaßen. Auf der Synode in Berlin-Spandau 1968 beschlossen die Gliedkirchen der EKD, künftig mindestens zwei Prozent aller
kirchlichen Haushaltsmittel für den Entwicklungsdienst bereitzustellen. Diese Mittel, so der Synodenbeschluss, sollten „für Aufgaben eingesetzt werden, die der
Überwindung der Armut, des Hungers, der Not in der Welt und ihrer Ursachen dienen.“
 
 

Die Kirchen dürfen in ihrem Engagement für die Armen und Marginalisierten nicht nachlassen. Die Aufgabenbeschreibung von Spandau ist heute nicht weniger aktuell
als vor dreißig Jahren, auch wenn kirchliche Entwicklungsarbeit nicht mehr zu einer nachholenden, sondern zu einer nachhaltigen Entwicklung unter dem Leitbild von
Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung beitragen will. Die kirchlichen Anstrengungen zur Armutsbekämpfung sind deshalb auch ein Beitrag zur
Umsetzung der Ziele der bei der UNCED in Rio 1992 verabschiedeten Agenda 21, in der es unter anderem heißt: „Die Ausrottung von Armut und Hunger, eine
größere Ausgewogenheit der Einkommensverteilung und die Erschließung und Weiterentwicklung menschlicher Ressourcen bleiben weiterhin die größten
Herausforderungen überall auf der Welt.“
 
 

Die beiden evangelischen kirchlichen Werke, Brot für die Welt und Evangelischer Entwicklungsdienst (EED), haben seit der Rio-Konferenz 1992 mit mehr als zwei
Milliarden Euro aus staatlichen und kirchlichen Mitteln sowie aus Spendengeldern Entwicklungsprogramme gefördert. Die Gliedkirchen der EKD haben seitdem mehr
als 600 Millionen Euro für die Gemeinschaftsaufgabe Kirchlicher Entwicklungsdienst zur Verfügung gestellt. Nicht mitgerechnet sind dabei die Mittel, die
Missionswerke, Landeskirchen, Kirchenkreise und -gemeinden im Rahmen von Nord-Süd-Partnerschaften und auch mit Partnern in Osteuropa aufgebracht haben.

In vergleichbarem Umfang und mit gleicher Intensität haben sich auch das Bischöfliche Hilfswerk Misereor sowie die katholischen Werke, Diözesen und Gemeinden
für die Entwicklungszu-sammenarbeit eingesetzt.
 
 

Die Bewusstseinsbildung für die Entwicklung nachhaltiger Lebensstile als Grundlage für zukunftsfähige Lebens- und Wirtschaftsweise ist ein zentrales Anliegen
kirchlicher Arbeit. Hierzu werden in kirchlichen Kindergärten und Schulen, in Akademien und Bildungshäusern und natürlich in den Ortsgemeinden vielfältige Impulse
gegeben. Das Leitbild „Gut leben statt viel haben“ aus der Studie „Zukunftsfähiges Deutschland“ ist dabei richtungsweisend. Das Leitbild regt an, genau zu prüfen,
welche Auswirkungen die Lebens- und Wirtschaftsweise in den Industrieländern auf die Entwicklungen in den Ländern im Süden und Osten hat.
 
 
 
 

3.2       Ernährungssicherung und nachhaltige Entwicklung
 
 

Landwirtschaft ist der Bereich ökonomischen Handelns der Menschen, der am deutlichsten mit der Natur verbunden ist. Aus Verantwortung für die ganze Schöpfung
müssen die weltweiten Probleme der Landwirtschaft und ihre Auswirkungen für die Armen stärker denn je beachtet werden. Die Gestaltung der Landwirtschaft hat
bei der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung eine Schlüsselrolle.
 
 

Nicht zukunftsfähig sind Strategien zur Entwicklung der Landwirtschaft, die auf einen größtmöglichen kurzfristigen Gewinn ausgerichtet sind. Dies hat weltweit zu
Übernutzung, Wüstenbildung und Erosion von Böden, zur Kontamination von Luft und Wasser und zu einem würdelosen Umgang mit den Tieren geführt.
 
 

Daher muss das Ziel der Landwirtschaft weltweit sein, durch eine angepasste Bewirtschaftung einen optimalen Ertrag unter gleichzeitiger Erhaltung der
Bodenfruchtbarkeit zu erreichen. Dies wird nur im Zuge einer Rückgewinnung einer regionalen Perspektive und durch eine Stärkung der lokalen Produzenten durch
die Förderung des standortgerechten Landbaus möglich sein.
 
 

Die Kirchen sollten bei der ökologischen Nutzung ihrer Ländereien und dem Verzehr ökologisch erzeugter Produkte in ihren Einrichtungen Vorbild sein. Der
standortgerechte/ökologische Landbau ist sowohl im Norden als auch im Süden zu fördern. Die kirchlichen Werke für die Entwicklungszusammenarbeit unterstützten
im vergangenen Jahrzehnt vor allem Programme für kleinbäuerliche Familien mit extrem niedrigen Einkommen.
 
 

Grundlegend ist auch der Zugang zu Land. Die Agrarpolitik der Regierungen in Entwicklungsländern muss sich stärker an den Bedürfnissen der Landbevölkerung
orientieren als an den Wünschen oft weltweit operierender agroindustrieller Konzerne. Die Welthandelsorganisation (WTO) ist gefordert, den Entwicklungsländern
die erforderlichen Möglichkeiten für den Schutz ihrer Märkte für Grundnahrungsmittel zu gewähren. Die Industrieländer sind gefordert, die entwicklungspolitisch
schädliche Subventionierung ihrer Landwirtschaft einzustellen. Freiwerdende Mittel sind langfristig für notwendige übergreifende Maßnahmen bei der Versorgung mit
Grundnahrungsmitteln, zum Schutz der Artenvielfalt, den Kampf gegen die Desertifikation und für eine ökologisch und partizipatorisch orientierte Agrarforschung im
Süden einzuplanen. Der kirchliche Entwicklungsdienst setzt sich deshalb auch in Dialogen mit Wirtschaft und Politik auf nationaler und internationaler Ebene für die
Interessen der Kleinbauern und für eine nachhaltige Entwicklung ein.[5]
 
 

Da für Kleinbauern der Einsatz von Agrarchemie und Saatgut, das jedes Jahr neu gekauft werden muss, kaum bezahlbar ist und diese Anbaumethoden zudem eine
Gefahr für den Erhalt der natürlichen Ressourcen und die Artenvielfalt darstellen, fördert der kirchliche Entwicklungsdienst vor allem den standortgerechten Landbau.
Dazu gehören agrarökologische Verbesserungen wie Mischkulturen, Kompostverwendung, Regenwasserreservoirs, der Einsatz von Nützlingen zur natürlichen
Schädlingsbekämpfung und die Verwendung lokaler Sorten. Solche Maßnahmen sind oftmals sehr erfolgreich. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern konnten damit ihre
Erträge und ihre Einkommen steigern. Die Bodenqualität verbessert sich, und in vielen Fällen wirken die Maßnahmen zur Konservierung der Böden sogar als
CO2-Senke. Allerdings müssen auch die politischen Rahmenbedingungen für Kleinbauern verbessert werden, um im nationalen und globalen Maßstab durchgreifende
Fortschritte zu erzielen.
 
 
 
 

3.3             Armutsbekämpfung und globale Gerechtigkeit
 
 

Armut hat viele Gesichter. Sie bedeutet nicht nur fehlendes Einkommen, sondern auch fehlenden Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, ausreichender und
ausgewogener Ernährung, sauberem Trinkwasser. Aufgabe des kirchlichen Entwicklungsdienstes ist es, die Armen und Marginalisierten in den Ländern des Südens
und des Ostens darin zu unterstützen, für ihr Recht auf Gesundheit, Bildung und Nahrung zu kämpfen.
 
 

Dazu fördern der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) und Brot für die Welt wie auch Misereor und andere kirchliche Hilfswerke Partnerorganisationen (Kirchen,
kirchliche Gruppen und Nichtregierungsorganisationen) in Übersee, indem sie deren Vorhaben finanziell unterstützen. Beispielsweise werden Projekte und
Programme zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und für eine ländliche Entwicklung durch Brot für die Welt mit Spendenmitteln und durch den EED mit
kirchlichen und staatlichen Mitteln gefördert. Vom EED vermittelte Entwicklungshelferinnen und -helfer arbeiten in vielen Partnerorganisationen des kirchlichen
Entwicklungsdienstes mit und tragen durch ihre fachliche Unterstützung dazu bei, dass die Menschen im Süden und im Osten im Kampf für ihre Rechte und die
Überwindung der Armut konkrete Hilfe erfahren.
 
 

Im Kontext des Rio-Folgeprozesses etwa werden Projekte und Programme von Partnerorganisationen im Süden zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum
Schutz traditionellen Wissens in Afrika, Asien und Lateinamerika mit finanziellen und personellen Mitteln unterstützt. Dabei spielen der Schutz traditioneller
Pflanzensorten für Landwirtschaft und Ernährung (und damit zusammenhängend Patente und andere Rechte an geistigem Eigentum, die die freie Verfügbarkeit von
Saatgut betreffen) eine besondere Rolle. Gleichzeitig treten EED und Brot für die Welt dafür ein, dass die 1992 in Rio beschlossene Konvention für biologische
Vielfalt umgesetzt und nicht von Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) unterlaufen wird. Im Rio- und Johannesburg-Prozess ist für die Zukunft zu wünschen,
dass die begonnene Vernetzung und Zusammenarbeit kirchlicher Umwelt- und Entwicklungsarbeit weiter verstärkt und verstetigt wird.
 
 

Zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Süden und Osten gehört auch die Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung bei uns. Deshalb engagiert sich
der kirchliche Entwicklungsdienst in der Lobby- und „Advocacy“-Arbeit und fördert entwicklungspolitische Bildungsarbeit hier in Deutschland. Er kooperiert auf dem
Feld der Bildung für nachhaltige Entwicklung mit anderen kirchlichen Partnern und setzt sich zum Beispiel für einen nachhaltigen Tourismus ein.
 
 

Brot für die Welt und der EED fordern gemeinsam mit dem katholischen Hilfswerk Misereor, dass die Bundesregierung ihre Verpflichtung einlöst, 0,7 Prozent des
Bruttosozialprodukts für Entwicklungs-zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen. Die kirchlichen Werke fordern die Bundesregierung auf, von den vorhandenen
Mitteln mehr für direkte Armutsbekämpfung zu verwenden und das Aktionsprogramm 2015 umzusetzen. Mit diesem Aktionsprogramm verpflichtet sich die
Bundesregierung zur Armutsbekämpfung und zum Ziel globaler Gerechtigkeit. Auch das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium müssten diese Ziele
verfolgen. Dafür setzen sich die kirchlichen Werke unter dem Stichwort der Kohärenz bereits seit mehr als zehn Jahren ein.
 
 
 
 

3.4       Fairer Handel mit Produkten aus dem Süden
 
 

Seit mehr als 30 Jahren unterstützen die Kirchen in Deutschland den fairen Handel. Alternativ zu den herkömmlichen, die Nord-Süd-Kluft oftmals vertiefenden
Handelsbeziehungen sollten den Produzenten in Afrika, Asien und Lateinamerika gerechtere und stabile Preise gezahlt und den Käufern in Deutschland fair gehandelte
Produkte angeboten werden. Gleichzeitig ist der faire Handel zum wichtigsten Medium entwicklungspolitischer Bildungsarbeit in Deutschland geworden. Über den
Verkauf der Produkte werden Strukturen des Welthandels und Probleme der globalen Ökonomie deutlich gemacht. Insbesondere bietet der faire Handel Christinnen
und Christen konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Solidarität mit den Menschen in armen Ländern. Seit den 90er Jahren werden auch im fairen Handel bei
Anbau, Verarbeitung und Vermarktung verstärkt ökologische Aspekte berücksichtigt. Die handelnden Organisationen bemühen sich bei der Vermarktung in
Deutschland auch um Kooperation mit ökologischen Anbietern.
 
 

Bisher konnten die fair gehandelten Produkte in ihren Marktsegmenten nur Anteile im Promillebereich erobern. Die Ausnahme bildet fair gehandelter Kaffee mit ca. 1
Prozent. Als handelspolitische Alternative konnte der faire Handel sich bislang nicht etablieren. Trotzdem ist er von großer Bedeutung für eine Vielzahl von
Produzenten im Süden und für eine Bildungsarbeit, die entwicklungs- und umweltpolitische Ziele verfolgt. Der faire Handel bedarf daher der Stärkung. Hier können
kirchliche Einrichtungen einen wichtigen Beitrag leisten. Küchen und Kantinen in Kirche und Diakonie, gleich ob direkt betrieben oder verpachtet, stellen große
Potenziale bei der kontinuierlichen Nutzung fair gehandelter Produkte dar. Mit speziellen Vertragsklauseln zur vorrangigen Nutzung – zum Beispiel von Kaffee und
Tee aus der von Kirchen getragenen GEPA und von regionalen Produkten – können Einrichtungen in Kirche und Diakonie deutlich zu einer nachhaltigen Entwicklung
beitragen. Viele Synoden haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst, die nun umgesetzt und kontrolliert werden müssen.
 
 
 
 

3.5       Nachhaltigkeitspotenziale in Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen
 
 

In Deutschland gibt es fast 30.000 Ortsgemeinden beider großer Kirchen und damit eine vergleichbar große Anzahl von Kirchengebäuden, Pfarr- und
Gemeindehäusern. Hinzu kommen die Einrichtungen der überregionalen Arbeit wie Tagungshäuser, Akademien und Verwaltung, ca. 15.000 Kindergärten sowie der
Gebäudebestand der vielfältigen diakonischen und caritativen Einrichtungen. Der Unterhalt dieser Infrastruktur und das Betreiben der Einrichtungen erfordert den
Einsatz von Stoff- und Energiemengen, die bisher weder insgesamt noch nach Kriterien der Nachhaltigkeit erhoben wurden. Basis des Engagements für nachhaltige
Entwicklung sind zugleich die zahlreichen Gruppen und Initiativen in den Gemeinden und in den Verbänden. Sie werden insbesondere im Bereich der
Bewusstseinsbildung durch die vielfältigen Angebote der kirchlichen Bildungsstätten und durch diözesane bzw. landeskirchliche Gremien und Fachstellen unterstützt,
z.B. durch die diözesanen und landeskirchlichen Umwelt- und Entwicklungsbeauftragten. Besonders zu erwähnen sind auch die Klöster, die auf der Grundlage ihrer
jeweiligen Spiritualität nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweise in ihrem Alltag konkretisieren.
 
 

Kirche ist eine nicht unbedeutende Bauherrin und Verwalterin von Gebäuden. Bei Neubauten und Renovierungen kommen bereits in vielen Fällen Grundsätze des
ökologischen Bauens zur Anwendung. In einigen Landeskirchen und Diözesen  wurden dafür umfangreiche Baurichtlinien erarbeitet. Von großer Bedeutung ist die
Art und Weise des Umgangs mit Energie. Maßnahmen zur Energieeinsparung auf der Grundlage von Energieanalysen und zur rationellen Nutzung der Energie sind
wichtige Schritte auf diesem Weg. In der Studie „Energisch Energie Sparen“ in Kirchen wurde ermittelt, dass alleine in der Evangelischen Kirche Energie in der
Größenordnung der Verbräuche einer Großstadt wie Hannover eingespart werden könnte, ohne dass der Betrieb eingeschränkt werden müsste. Diese
Energieeinsparung würde neben dem Schutz der Umwelt durch Reduktion der CO2-Emissionen erhebliche Kostenminderungen zur Folge haben. Große
Einsparpotenziale liegen vor allem in der sachgerechten Beheizung bzw. Dämmung des Gebäudebestandes, in einer ökologischen Büropraxis und bei der
Beleuchtung. Hierzu sollen nur drei Beispiele genannt werden:

-          Unnötiger Stromverbrauch in Büros

Der moderne Büroalltag macht eine Vielzahl von elektronischen Geräten notwendig. Viele dieser Geräte sind täglich 24 Stunden mit dem Stromnetz verbunden und
werden auch über Nacht nicht oder nur teilweise (stand-by) ausgeschaltet. Eine weithin unbekannte unnötige Strom-verbrauchsquelle sind elektrische Geräte, deren
Stromversorgungseinheit (Trafo) vor dem Netzschalter angebracht ist. Messungen ergaben, dass selbst bei ausgeschaltetem Netzzugang viele dieser Geräte noch
Strom in den Trafos verbrauchen. Die Leistung solcher „ausgeschalteten Geräte“ liegt täglich zwischen 2 und 30 Watt. Wenn in den Büros unserer Kirchengemeinden
und Einrichtungen jeweils nur 10 Watt veranschlagt werden, ergibt das summiert einen unnötigen Strommehrverbrauch in den Gemeindebüros beider großer Kirchen
Deutschlands von mehr als 4 Mio. kWh/Jahr und somit unnötige Kosten von ca. 550.000 €. Dies kann unter anderem durch eine gezielte Auswahl beim Gerätekauf
oder durch den Einsatz von vorgeschalteten Steckerleisten mit Ausschalter eingespart werden.
 
 

-     Energiesparlampen

Eine weitere Dimension der Entlastungsmöglichkeiten zeigt der Einsatz von Energiesparlampen. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat eine
Energiesparlampenaktion in ihren Gemeinden durchgeführt. 18.000 Energiesparlampen wurden verkauft und gegen herkömmliche Glühbirnen ausgetauscht. Als
Ersparnis über die gesamte Lebensdauer der Lampen wurde ein Wert in Höhe von ca. 1 Mio. € errechnet. Die Umwelt wird damit von ca. 12.000 Tonnen CO2
entlastet.
 
 

-          Papierverschwendung in Büros

Aus Erfassungen in Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirchen geht hervor, dass ein Kirchenbüro – konservativ geschätzt – durchschnittlich 150.000
Blatt Papier im Jahr verbraucht (Post, Gemeindebriefe, Handzettel, Liedblätter etc.). Bei 30.000 deutschen Kirchengemeinden ergibt sich ein Verbrauch von ca.
25.500 Tonnen im Jahr oder 116 Tonnen pro Arbeitstag. Dabei nicht eingerechnet ist der Papierverbrauch der mittleren und oberen Kirchenverwaltung und der
Diakonie. Schätzungen gehen davon aus, dass mindestens noch einmal die gleiche Menge verbraucht wird. Weit über 75 Prozent dieses Papiers ist „chlorfrei
gebleichtes“ Papier. Dieses wird mit hohem Energieaufwand, Wasserbrauch und immensen Transportwegen aus Zellstoff hergestellt. Der Einsatz von aus Altpapier
hergestelltem Druck- und Schreibpapier sinkt inzwischen auch in der kirchlichen Verwaltung wieder.
 
 

Ökologische Grundkenntnisse und die Sensibilisierung für die alltäglichen Zusammenhänge nachhaltiger und nicht nachhaltiger Prozesse müssen stärker denn je in den
Grundkanon der Ausbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ebenen aufgenommen werden. Beschlüsse von Synoden oder Verwaltungsrichtlinien,
deren Umsetzung nicht kontrolliert wird, erreichen ihre erhoffte Wirkung in der Regel nicht.
 
 

Die Kirche ist auch im Besitz umfangreicher landwirtschaftlicher Nutzflächen. Für eine nachhaltige Entwicklung ist es entscheidend, wie diese Flächen bewirtschaftet
werden. Bewirtschaftungsrichtlinien mit Kriterien einer umweltschonenden und naturgerechten Landbewirtschaftung wären dazu eine große Hilfe. Darüber hinaus
sollten ökologisch besonders wertvolle Flächen für Zwecke des Naturschutzes zur Verfügung gestellt werden. Beispielgebend sind vor allem Klöster mit ökologischer
Landwirtschaft und entsprechend artgerechter Tierhaltung.
 
 

Als Besitzerin von Gebäuden trägt die Kirche auch Verantwortung für den Artenschutz. So sind beispielsweise Kirchtürme und Dachstühle von Kirchen und Klöstern
wichtige Lebensräume für Fledermäuse, Dohlen und Turmfalken.
 
 

Nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweise konkretisiert sich sehr unmittelbar in regionalen Vermarktungsinitiativen. Hier sind ökonomische, ökologische und soziale
Bedingungen eng miteinander verbunden. Diese Initiativen können von Verantwortlichen aus dem kirchlichen Bereich engagiert gefördert und unterstützt werden. Eine
wichtige Unterstützung ist auch der Kauf von Nahrungsmitteln aus der Region durch kirchliche Bildungsstätten, soziale Einrichtungen und Klöster.

3.6       Kirchliches Umweltmanagement
 
 

Das Modellprojekt „Kirchliches Umweltmanagement“ bietet die Chance, glaubwürdig und wirksam zu einer nachhaltigen Entwicklung in Kirche und Gesellschaft
beizutragen. Ziel des Modellprojekts ist es, Methoden und Verfahren des Umweltmanagements so weiter zu entwickeln, dass sie sich für die alltägliche Praxis in
kirchlichen Einrichtungen eignen. Im Rahmen des Projektvorhabens werden sechzehn kirchliche Modelleinrichtungen aus verschiedenen Diözesen und Landeskirchen
beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems praktisch unterstützt, begleitet und beraten. Ausgehend von diesen Praxisbeispielen sollen nach Abschluss des
Vorhabens flächendeckend weitere kirchliche Einrichtungen zur Beteiligung motiviert werden, um so den Gedanken des Umweltmanagements möglichst breit zu
verankern. Zusätzlich zu den Umweltaspekten konnten auch Qualitäts- und Sozialaspekte in den kirchlichen Managementsystemen verankert werden. Darüber hinaus
sollten Multiplikatorenprogramme weiter gefördert werden.
 
 

Als Richtlinie für die Einrichtungen dient die „Verordnung über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das
Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)“. Viele Einzelschritte gehören zur Einführung des Umwelt-managements: Zunächst wird bei der
Einrichtung eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei werden alle Stoffe, Materialien und Ressourcen wie Wasser und Energie, die jährlich gekauft, verarbeitet oder
verbraucht werden (Inputs), auf ihre umweltbedingten Auswirkungen hin untersucht. Dabei sollte eine regionale Beschaffung von ökologisch wertvollen
Nahrungsmitteln besonders beachtet werden. All das, was in die Einrichtungen hineingeht, verlässt diese wieder über Schornsteine, Abwasserleitungen und
Abfallcontainer (Outputs). Somit sind auch die Abfälle und Emissionen zu erfassen und zu bewerten. Für die jeweiligen Einrichtungen wird die Auswertung der
Umweltprüfung in Form eines Berichtes vorliegen.
 
 

Als nächstes folgt die Festlegung einer Umweltpolitik. Dazu werden allgemeine Soll-Vorgaben erarbeitet, die die mittel- bis langfristige Entwicklung in den
Einrichtungen beschreiben sollen. Sinnvoll ist, die Umweltpolitik auf breiter Basis zu diskutieren, indem über Workshops und Einzelgespräche die Vorstellungen der
Mitarbeitenden ermittelt werden.
 
 

Basierend auf den Ergebnissen der Umweltprüfung und vor dem Hintergrund der Umweltpolitik stellen die Einrichtungen ein verbindliches Umweltprogramm auf.
Konkrete Ziele werden definiert, Maßnahmen diesen zugeordnet, Verantwortliche benannt, Fristen gesetzt und Ressourcen bereitgestellt.
 
 

Danach wird ein Umweltmanagement aufgebaut. Es umfasst die organisatorische Verankerung des Umweltschutzes in den Einrichtungen. Dabei ist z.B. zu klären, wer
innerhalb der Einrichtungen für Umweltfragen verantwortlich zeichnet, welche Gremien gebildet werden sollten und welche Aufgaben die einzelnen Akteure haben.
Schwerpunkt einer ökologisch ausgerichteten Organisationsentwicklung sind darüber hinaus die Information, Qualifikation und Beteiligung der Mitarbeitenden.
 
 

Die Durchführung bisheriger Projekte zum Umweltmanagement hat deutlich gemacht, dass die eigentlichen Probleme erst bei der Umsetzung des
Umweltmanagements auftreten. Daher ist es besonders wichtig, über einen bestimmten Zeitraum Erfahrungen zu sammeln, inwieweit sich das Umweltmanagement in
der vorgesehenen Form verwirklichen lässt. Dabei sollte herausgearbeitet werden, inwieweit sich die organisatorische Aufbau- und Ablaufstruktur bewährt hat bzw.
an welchen Stellen Probleme auftreten, die noch beseitigt werden müssen.
 
 

Auf Grundlage der organisatorischen Verankerung des Umweltmanagements wird für die Einrichtungen eine Umwelterklärung angefertigt. Sie enthält Angaben zur
Umweltprüfung, zum Umweltmanagementsystem sowie zum Umweltprogramm und dient als internes und externes Kommunikationsmittel über das
Umweltengagement.
 
 

Ein Umweltgutachter prüft die Umwelterklärung und die anderen Bausteine des Umweltmanagements daraufhin, ob sie mit der Realität in den Einrichtungen und mit
den Anforderungen der EMAS-Verordnung übereinstimmen. Der Umweltgutachter stellt eine Teilnahmeerklärung aus, mit der sich die Einrichtung in ein
Standortregister eintragen lassen kann.
 
 
 
 

3.7       Solarenergie von Kirchendächern
 
 

Auch in kirchlichen Einrichtungen ist die Frage von Bedeutung, inwieweit der hohe Energieverbrauch nicht nur durch Energiesparen und durch den Einsatz effizienter
Technologien gesenkt, sondern ob auch durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet werden kann. Ein wichtiges
Element ist hier der Einsatz von Solarenergie, die durch entsprechende Anlagen auf kirchlichen Gebäuden erzeugt werden kann.
 
 

Zahlreiche evangelische Landeskirchen und katholische Diözesen haben den Einsatz von Solarenergie in den letzten Jahren durch unterschiedliche Maßnahmen
gefördert. So wurde in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg seit 1997 der Bau von 15 Solaranlagen aus dem Umweltfonds der Landeskirche
bezuschusst. Auch die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche hat einen Fonds, der zweckgebundene Zuschüsse für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen
vergibt. In der Evangelischen Landeskirche in Baden existiert ein Programm für energiesparendes und umweltschonendes Bauen in den Kirchengemeinden, mit dem
unter anderem Energieberatung, die Verbesserung von Wärmedämmungen, die Installation von Steuerungs- und Regelungsanlagen wie auch Pilotprojekte zur aktiven
Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen gefördert werden. Im Blick auf Energieeffizienz und CO2-Reduzierung wird in einigen
katholischen Diözesen auch die Kraft-Wärme-Koppelung in Form von Blockheizkraftwerken gefördert.
 
 

Einen großen Schub hat der Einsatz der Solarenergie in kirchlichen Einrichtungen durch ein Förderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt bekommen, mit
dem in den letzten drei Jahren mit einem Gesamtzuschuss von ca. 10 Millionen € bis zu 600 Solaranlagen in katholischen und evangelischen Kirchen gefördert werden
konnten. Dieses Förderprogramm war mit der Auflage verknüpft, in den jeweiligen Gemeinden aktiv über den Einsatz dieser Technik zu informieren, um
„Nachahmungseffekte“ anzuregen. Das Förderprogramm ist noch nicht abschließend evaluiert, es kann aber bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass gerade
dieses Element der regionalen Bewusstseinsbildung sehr erfolgreich war.
 
 
 
 

3.8              Lokale Agenda 21: eine Herausforderung für kirchliches Handeln
 
 

Den konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung, der seit 1983 viele Impulse u.a. zur Bürgerbewegung in der DDR geleistet hat,
und die Agenda 21 verbindet eine gemeinsame Vision: eine umwelt- und sozialverträgliche Welt, in der weder der Süden gegen den Norden, noch künftige gegen
heute lebende Generationen ausgespielt werden. Mittlerweile haben in Deutschland rund 2.400 Kommunen Beschlüsse zur Umsetzung der Agenda 21 auf lokaler und
regionaler Ebene gefasst. Die lokalen Agenda 21-Prozesse sind Möglichkeiten vor Ort, nachhaltige Entwicklungen anzustoßen. Auch hier sind Verantwortliche aus
den christlichen Gemeinden engagiert beteiligt.
 
 

Lokale Agenda 21 im kirchlichen Kontext heißt: Gemeinsam mit der kommunalen Verwaltung, kommunalen Parlamenten, Gruppen, Verbänden, Initiativen und
Vertretern der Wirtschaft „der Stadt Bestes“ zu suchen und als „Christengemeinde“ an der zukunftsfähigen Gestaltung der „Bürgergemeinde“ mitzuwirken. Kirchen
bringen häufig vor allem Impulse aus dem sozialen und dem Eine-Welt-Bereich in diese Prozesse ein. Die Lokale Agenda 21 bietet für Kirchengemeinden auch
Chancen für die Gemeindeentwicklung.
 
 

Wie sieht kirchliches „Agenda 21-Engagement“ konkret aus? Vier Bereiche sind von besonderer Bedeutung:
 
 

-          In Arbeitskreisen und Foren der Lokalen Agenda mitarbeiten

Zentrale kirchliche Arbeitsbereiche sind häufig deckungsgleich oder haben zumindest große Schnittmengen mit den Kernbereichen der Lokalen Agenda 21.
Beispielhaft ist hier an die Eine-Welt-Arbeit und die Arbeit mit Asylsuchenden und Migranten von Kirchengemeinden zu erinnern, an das kirchliche Engagement für
fairen Handel und an ökumenische Partnerschaften. Ebenso verhält es sich mit dem kirchlichen Engagement für sozial Benachteiligte, der Arbeit mit Arbeitslosen oder
der kirchlichen Umweltarbeit. In diesen Bereichen besitzen Kirchen Kompetenzen, langjährige Erfahrung und Kontakte, die als Bereicherung und Vertiefung in den
Agendaprozess eingebracht werden können.
 
 

-          Agenda initiieren und moderieren

Parteipolitisch neutral, vor Ort präsent, in ihrem Engagement für eine menschengerechte Zukunft akzeptiert, sind Kirchengemeinden und kirchliche Gruppen ideale
Initiatoren und Moderatoren von Lokalen Agendaprozessen. Kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besitzen oft die nötige Methodenkompetenz,
Agenda-Arbeitskreise und Foren zu moderieren oder innovative Planungs- und Erarbeitungsprozesse (z.B. Zukunftswerkstätten, Zukunftskonferenzen,
Open-Space-Veranstaltungen) zu begleiten. Vielfach bieten Gemeindehäuser und kirchliche Tagungszentren beste Voraussetzungen für die Durchführung von
Arbeitskreisen und Agendaforen.
 
 

-     Die Beteiligung der Öffentlichkeit stärken

      In einigen Städten spricht die Lokale Agenda 21 hauptsächlich Eliten sowie Vertreter und Vertreterinnen von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden an.
Kirchliche Initiativen setzen sich dafür ein, dass Bevölkerungsgruppen mit schwächerer Lobby ihre Interessen und Vorstellungen in die lokale Agenda einbringen
können. Im Lokalen Agendaprozess muss mit ihnen (und nicht über sie!) gesprochen werden. Zu nennen sind hier besonders Jugendliche, Kinder, Migranten,
Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Sie brauchen einen starken Partner. Das kann unter anderen eine Kirchengemeinde oder kirchliche Gruppe sein.
 
 

-     Konstruktiv-kritisch die Agenda begleiten

Die Praxis zeigt: Agendaprozesse stehen häufig in der Gefahr, Akzeptanzbeschaffung für die herrschende Kommunalpolitik zu sein. Bürgerbeteiligung wird schnell –
wenn keine echte Mitsprache und Mitplanung möglich ist – zur „Bürgerbeschäftigung“. Eine produktive Vernetzung unterschiedlichster Interessen unter dem Dach
einer nachhaltigen Entwicklung kann so nicht gelingen. In einer solchen Situation sollte sich die Kirche nicht scheuen, deutliche Kritik zu üben und eine beteiligungs-
und ergebnisorientierte Weiterentwicklung des Agendaprozesses einzufordern. Die Lokale Agenda setzt dort an, wo Umweltbelastungen und soziale Probleme offen
zu Tage treten. Sie braucht Menschen, die bei Problemen nicht länger wegsehen und ihre Ideen, Wünsche, Fähigkeiten in die Gestaltung einer lebenswerten,
zukunftsfähigen Kommune einbringen. Es geht darum, neue Formen der Demokratie und Partizipation zu entwickeln.
 
 

Zukunft braucht auch die Einübung in eine zukunftsfähige Lebensweise. Diese ist unter anderem gekennzeichnet durch eine Bewegung vom „viel Haben“ zum „gut
Leben“, von der Konkurrenz zur Solidarität und von materiellen zu spirituellen Werten.
 
 

Zur Beteiligung der Kirchen gehört auch, dass diese von ihren besonderen Erfahrungen in der Ökumene und Partnerschaft die Frage nach der weltweiten
Gerechtigkeit offensiv in die Agenda 21 einbringen. Von ihrem Glauben an die Zusage des Evangeliums können sie mit langem Atem und Gelassenheit zu immer
neuem Engagement in der Agenda ermutigen. Die Agenda-Bewegung ist eine große Herausforderung für das kirchliche Handeln, geht es doch darum, mit kleinen
Schritten, der Vision von weltweiter Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung vor Ort näher zu kommen.
 
 
 
 
 
 
 
 

3.9       Nachhaltige Vermögensanlage
 
 

Das Engagement für die Erhaltung der Tragfähigkeit der Erde und das Engagement für ein solides Finanzwesen verfügen über Gemeinsamkeiten. Beide sind bestrebt
– um der Zukunft willen – die Substanz zu erhalten. Die Kirchen tragen als Verwalter von Anlagevermögen in mehrstelliger Milliardenhöhe eine große Verantwortung.
Der Anteil der Erträge von Investments an den Einnahmen der Kirchen wird allerdings oft überschätzt. Er liegt deutlich unter 10 Prozent der jährlichen Einnahmen,
stellt jedoch immerhin einen dreistelligen Millionenbetrag dar.
 
 

Die Anlageentscheidungen müssen neben finanztechnischen Erfordernissen (Sicherheit, Rendite, Liquidität) mit dem kirchlichen Auftrag und mit den von der Kirche zu
vermittelnden Werten vereinbar sein. Ausschließlich auf Sicherheit und hohe Erträge ausgerichtete Finanzstrategien – wie in den Kirchen noch weitgehend üblich –
sind nicht mit dem kirchlichen Auftrag vereinbar.
 
 

Die Kirchen haben seit einigen Jahren verstärkt erkannt, dass sie mit ihren Anlagegeldern dazu beitragen können, das Verhalten von Unternehmen in sozialer und
ökologischer Hinsicht zu beeinflussen. Dabei geht es in erster Linie um einen konstruktiven Dialog mit der Wirtschaft. Es gehört zur Aufgabe und Gestalt der Kirche,
dass sie die Wünsche und Wertvorstellungen, die sie an die Gesellschaft und die Menschen herantragen will, auch in ihren Investments anwendet. In Zusammenarbeit
mit Banken engagieren sich die Kirchen daher zunehmend im Bereich des ethischen Investments. Ein wenn auch insgesamt noch sehr geringer Teil der kirchlichen
Mittel wird heute nach ethischen oder nachhaltigen Kriterien angelegt.
 
 

Dabei haben die Kirchen durchaus Fortschritte und positive Erfahrungen gemacht. Wurden in ersten Schritten Negativkriterien aufgestellt, die bestimmte
Unternehmen etwa aus dem Rüstungsbereich und der Atomindustrie ausschlossen, so kamen später positive Kriterien und Vergleiche von Firmen innerhalb einer
Branche als Auswahlinstrumente hinzu. Nicht bestätigt hat sich dabei die anfängliche Befürchtung, dass ethisches Investment zwangsläufig mit einer geringeren Rendite
verbunden sei. Die Erfahrung zeigt vielmehr, dass auch die Börsen  nachhaltiges Unternehmensverhalten langfristig belohnen. In den zurückliegenden Jahren befanden
sich Fonds, die unter nachhaltigen Kriterien geführt werden, bei der Ertragsermittlung nicht selten auf vorderen Rängen.
 
 

Die Kirchen als Großanleger mit ihren Pensionsfonds und Vermögensverwaltungen sind gut beraten, aktiv in Anlagen zu investieren, die Kriterien nachhaltiger
Entwicklung gerecht werden. Die kirchliche Finanzverwaltung könnte eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung des ethischen Investments hin zu einem
nachhaltigen Investment einnehmen. Dies ist auch aus Gründen der Rentabilität und der Anlagesicherung durch Diversifikation ökonomisch sinnvoll.
 
 

Mit einem an nachhaltigen Kriterien ausgerichteten Investment – das schrittweise eingeführt werden müsste, da es zur Zeit nur eine begrenzte, wenn auch stetig
steigende Anzahl von geprüften nachhaltigen Finanztiteln gibt – kann die Arbeit der kirchlichen Finanzverwaltungen mit der kirchlichen Arbeit im Umwelt- und
Entwicklungsbereich korrespondieren und gewisse Steuerungseffekte auslösen.
 
 
 
 

3.10     Diakonie und Nachhaltigkeit
 
 

Nachhaltigkeit aus Sicht der Diakonie

Nachhaltigkeit muss im Blick auf den Menschen und seine Umwelt definiert werden. Für die Diakonie heißt das: das Zusammenwirken von wirtschaftspolitischen
Regelungsgedanken, umweltpolitischen Vorstellungen, politischen Prinzipien und in engerem Sinne sozialen Anforderungen. Nachhaltigkeit muss nach innen und nach
außen  angestrebt werden. Nach innen muss die Diakonie fragen, inwieweit sie die Kriterien der Nachhaltigkeit in ihrer eigenen Arbeit berücksichtigt. Nach außen ist
darzustellen, wie sie Nachhaltigkeit in der Gesellschaft beeinflusst und damit zugleich auch die Anforderungen an die Rahmenbedingungen für ihre eigene soziale
Arbeit beschreibt.
 
 

Forderungen an Gesellschaft und Politik

Die Diakonie erwartet von der Politik, dass die soziale diakonische Arbeit anerkannt und die Qualität der Arbeit befördert wird; dass zwischen den Generationen und
den Geschlechtern durch politische Entscheidungen Gerechtigkeit hergestellt wird und dass die Integration von Menschen in der Gesellschaft als vordringlichstes
politisches Ziel beschrieben wird. Zu den Forderungen einer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit gehört auch die Sicherstellung diakonischer Arbeit durch tragfähige
Finanzierung. Die Anerkennung der ökologischen Zielsetzungen in der sozialen Arbeit ist zu fördern.
 
 

Diakonische Selbstverpflichtung

Die Diakonie muss sich selbst den Anforderungen nachhaltigen Handelns in der sozialen Arbeit stellen. Unter den sozialen Gesichtspunkten gehört dazu: Partizipation
der Betroffenen (Patienten etc.), Arbeitsbedingungen, die auch gesellschaftliche Arbeit ermöglichen, die Sicherstellung eines sozialen Zusammenhalts, der
Einkommensgerechtigkeit und der Gerechtigkeit zwischen den Generationen sowie den Geschlechtern. Zu den wirtschaftlichen Aspekten gehört der schonende
Umgang mit Finanzmitteln, die Transparenz bei wirtschaftlichen Prozessen, die Herstellung von Planungssicherung für Dienste und Einrichtungen sowie die Sicherung
der personellen Ressourcen. Ökologisch steht die Frage der kontinuierlichen Verbesserung der Schonung natürlicher Ressourcen im Vordergrund.
 
 

Ansätze in der diakonischen Praxis

Die verschiedensten sozialen Arbeitsfelder der Diakonie wie – 318 stationäre Einrichtungen der Krankenhilfe, 783 Heime und 9.505 Tageseinrichtungen der
Jugendhilfe, 1.915 Heime der Altenhilfe, 1.431 ambulante sozialpflegerische Dienste – sind Orte zu praktizierender bzw. praktizierter Nachhaltigkeit.[6]
 
 

Eines der Instrumente zum Erreichen von Nachhaltigkeit sind Einrichtungshandbücher, die im Wesentlichen als Qualitätsmanagement-Handbücher erarbeitet wurden.
Die Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD hat auch für den Gesamtverband in den jeweiligen Arbeitsfeldern Handbücher erstellt, in denen die
Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit thematisiert werden. Hierdurch soll das besondere Interesse eines Spitzenverbandes am Erreichen von Nachhaltigkeit
dokumentiert werden. So fordert das Krankenhaushandbuch der Diakonie zur Reflexion des Stellenwerts der wirtschaftlichen Ziele und der Profitorientierung im
Verhältnis zur Dimension der christlichen Nächstenliebe auf.
 
 

Nachhaltiges Wirtschaften schließt die ökologische Steuerung mit ein. Für den Pflegebereich bedeutet dies beispielsweise die Orientierung am effizienten und
umweltschonenden Umgang mit den betreffenden Ressourcen sowie der Einhaltung ökologischer Standards. Ökologische Standards als Ziele müssen in zu
schließende Verträge eingehen. Ökologische Grundgedanken als Teil der Unternehmenskultur sollten jeweils Bestandteil bei Investitionen, Gebäude- und
Geräteschutz, Verbrauchsmaterial, der Energieversorgung, Instandhaltung, Abgasregelungen und Entsorgung sein.
 
 

In Krankenhäusern ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte für ökologisches Handeln: differenzierte Möglichkeiten der Abfallvermeidung, Beschaffung von Gütern oder
–in vielen Krankenhäusern relevant – bei der Entsorgung radioaktiver Stoffe. Langfristige Vorhaben sind die konkreten Umsetzungen der nachhaltigen Ziele und
entsprechenden Nachweisen gemäß DIN EN ISO 14001 oder die Erfüllung der Kriterien der EMAS-Verordnung im ökologischen Bereich.
 
 

Haupthemmnisse für nachhaltiges Handeln

Das ökologische Bewusstsein ist noch nicht in allen Diensten und Einrichtungen so ausgeprägt, wie es wünschenswert wäre. Vor allem die organisatorische
Selbständigkeit einzelner Träger ist der Grund, dass ökologische Verbandsempfehlungen nicht überall in gleicher Weise in die diakonische Praxis Eingang finden.
Dem Sozialbereich immanent ist auch, dass kurzfristige Problemlösungen häufig vor den langfristigen Lösungsstrategien rangieren, zu Lasten ökologischer Standards.
Dabei spielen auch wirtschaftliche Engpässe mit dem Druck auf Kostensenkungen eine starke Rolle, weil bei Kostenträgern ökologische Ziele und Standards oft
nachrangig bewertet werden. Die Kameralistik als Verwaltungsverfahren stand oft dem sparsamen Umgang mit ökonomischen Ressourcen entgegen, wie dies das
jährlich einsetzende „Dezemberfieber“ zeigte. Erschwert wird nachhaltiges Handeln dadurch, dass Träger sozialer Arbeit in der Gestaltung ihrer Leistungen nicht
unabhängig sind, weil Gesetzgeber und auch Kostenträger entweder entscheidend mitwirken oder sogar die Vorgaben bestimmen.
 
 

Resümee

In der Diakonie entwickeln sich zunehmend Prozesse nachhaltigen Handelns. Bei bereits erfolgten Prüfungen und Zertifizierungen einzelner diakonischer Einrichtungen
konnte dokumentiert werden, dass die Praxis sozialer Arbeit die Kriterien des EU-Öko-Audits erfüllen und den Ansprüchen nachhaltigen Handelns entsprechen
kann. Erste Schritte für Nachhaltige Entwicklung in der Diakonie sind bereits gegangen worden.
 
 
 
 

4.         Nachhaltigkeit in den Kirchen: Von Pilotprojekten zur alltäglichen Praxis
 
 

Es ist schon oft genug betont worden, dass den Industrieländern bei der Umsetzung der Agenda 21 von Rio und damit auch bei der Konferenz in Johannesburg eine
entscheidende Rolle zukommt: Sie sind es, die für den Löwenanteil des Energie- und Ressourcenverbrauchs verantwortlich sind und damit auch für den
überwiegenden Teil der Gefährdungen, die dieser Verbrauch für die Schöpfung verursacht. Ein ökonomisches Kalkül, das sich nicht an den Kriterien einer
langfristigen Nachhaltigkeit orientiert, bestimmt immer weitere Bereiche des Lebens. Treibende Kraft sind auch hier die Industrieländer. Oft genug sind auch die
Kirchen, die Diakonie bzw. Caritas, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch diesem Muster verhaftet.
 
 

Es ist nicht leicht, hier gegenzusteuern. Vertreter der Industrieländer können bei einer Weltkonferenz wie der in Johannesburg jedoch nur dann Veränderungen in
Richtung auf eine globale Nachhaltigkeit einfordern, wenn sie selbst durch Veränderungen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich zeigen, dass sie sich an diesem Ziel
orientieren. Dies gilt auch für die Kirchen. Sie gefährden ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie nicht konzentriert und bewusst Schritte für nachhaltige Entwicklungen in ihren
vielfältigen Gestaltungs- und Verantwortungsbereichen gehen. Die Möglichkeiten, aber vor allem die Potenziale hierfür sind groß.
 
 

Mit dem vorliegenden Text wurden verschiedene Bereiche kirchlichen Handelns für nachhaltige Entwicklung dargestellt und bilanziert. Diese Bilanz zeigt, dass an
vielen Stellen wertvolle und wichtige Ansätze vorhanden sind, dass erste Schritte auf dem Weg zur nachhaltigen Entwicklung gegangen wurden. Der Einsatz für
nachhaltige Entwicklung ist jedoch auch in den Kirchen bisher oftmals das Werk einer engagierten Minderheit kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in
ihren Einrichtungen als – teilweise lästige – Außenseiter wahrgenommen werden. Deren Pilotprojekte sind jedoch gleichzeitig sehr häufig hoch willkommen, denn an
ihnen wird sichtbar, wie sich der Anspruch der Bewahrung der Schöpfung und von mehr Gerechtigkeit mit dem kirchlichen Alltag verbinden lässt.
 
 

Im nächsten Schritt muss es gelingen, das „Zeitalter der Pilotprojekte“ zu verlassen und das Ziel „nachhaltige Entwicklung“ in allen Bereichen kirchlichen Lebens, in
ihren Gemeinden, Einrichtungen und Strukturen fest zu verankern. Dazu sollen die genannten Beispiele anregen. Sie zeigen, dass in unseren Kirchen viel Vorbildliches
geschieht, das auch an anderen Stellen nachgeahmt werden kann. Nachhaltiges Handeln besteht aus vielen kleinen Schritten, in vielen unterschiedlichen Bereichen.
Wir sind der Überzeugung, dass damit auch in den Kirchen eine neue Arbeits- und Lebensqualität erreicht werden kann.
 
 

                                                                                            Lutherstadt Wittenberg, den 16. Mai 2002
 
 
 

[1] Übers. bei Hauff, Volker (Hrsg.) (1987); Unsere gemeinsame Zukunft. Der Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung. Greven:
Eggenkamp, 46. Die deutsche Übersetzung verwendet hier jedoch den Begriff der „dauerhaften” anstelle der „nachhaltigen” Entwicklung.

[2] Ausführlich siehe dazu u.a. EKD-Texte 52, S. 12f.

[3] Rat der EKD/Deutsche Bischofskonferenz (Hg.) (1985); Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung, S. 32.

[4] Rat der EKD/Deutsche Bischofskonferenz (Hrsg.) (1997); Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, Randziffern 122 – 128.

[5] Näheres zu diesem Thema in Ernährungssicherung und Nachhaltige Entwicklung, Studie der Kammer der EKD für Entwicklung und Umwelt, EKD Texte 67, 2000.

[6] DW-EKD-Statistik 2000