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"Nachhaltigkeit als Aufgabe der Kirchen"
Wittenberger Memorandum
der Bilanztagung
„Von Rio über Johannesburg nach ... “ vom 14. bis 16. Mai 2002
Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt, Wittenberg
Impressum
Dieses Wittenberger Memorandum „Nachhaltigkeit als Aufgabe der Kirchen“
wurde angenommen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bilanztagung „Von
Rio über
Johannesburg nach ...“ vom 14. bis 16. Mai 2002 in der Lutherstadt Wittenberg.
Zu dieser Tagung luden ein:
Evangelischer Entwicklungsdienst, eed
Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Evangelischen Landeskirchen (AGU)
Kammer für Entwicklung und Umwelt der Evangelischen Kirche in Deutschland
Konferenz der Beauftragten des Kirchlichen Entwicklungsdienstes (KED) der Ev.
Landeskirchen
Der Beauftragte des Rates der EKD für Umweltfragen
Brot für die Welt
Arbeitsgemeinschaft der kirchlichen Energie- und Umweltberater
Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Deutschen Diözesen
Die Tagung wurde organisiert von der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt
und der EED -
Fachstelle Umwelt und Entwicklung beim Kirchlichen Forschungsheim Wittenberg
(KFH)
Das Wittenberger Memorandum kann bezogen werden über:
Fachstelle Umwelt und
Entwicklung
oder Forschungsstätte der
Evangelischen
beim Kirchlichen
Forschungsheim
Studiengemeinschaft
Wilhelm-Weber-Strasse
1a
Schmeilweg 5
D-06886 Lutherstadt
Wittenberg
D-69118 Heidelberg
Telefon:
+49-3491-467093
Telefon: +49-6221-9122-0
Email:
Herz-Michl@kfh-wb.de
Fax: +49-6221-167257
An diese Anschriften können auch gern Meinungen und Kommentare zum Memorandum
gesandt werden.
Bezug aus dem Internet: www.forschungsheim.de/Fachstelle/memo.htm
Texte bzw. Informationen zum Entwurf stellten bereit:
Johannes Brandstäter, Brot für die Welt, Stuttgart;
Klaus Breyer, Umweltreferent der Ev. Kirche in Westfalen im Institut für Kirche
und Gesellschaft, Iserlohn;
Bernd Brinkmann, Umweltberater der Ev.-Luth. Kirche in Bayern, Pegnitz;
Gotthard Dobmeier, Sprecher der Katholischen Umweltbeauftragten, München;
Michael Frein, eed, Bonn;
Dr. Ruth Gütter, KED der Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck, Kassel;
Jobst Kraus, Studienleiter der Ev. Akademie Bad Boll;
Dr. Gerhard Liedke, Heidelberg;
Barbara Riek, eed, Bonn;
Karin Rohr, Herne;
Uwe Schwarzer, Abteilungsleiter strategische Planungen und Projektkoordinierung
in der Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD, Stuttgart;
Dr. Volker Teichert, Forschungsstätte der Ev. Studiengemeinschaft (FEST),
Heidelberg;
sowie
Dr. Hans Diefenbacher, Beauftragter des Rates der EKD für Umweltfragen,
Forschungsstätte der Ev. Studiengemeinschaft (FEST), Heidelberg;
Hans-Joachim Döring, Fachstelle Umwelt und Entwicklung, Wittenberg;
Eva-Maria Herz-Michl, Fachstelle Umwelt und Entwicklung, Wittenberg;
Eberhard Hitzler, Kirchenamt der EKD – Referat Entwicklungspolitik, Hannover;
Jörg Göpfert, Studienleiter der Ev. Akademie Sachsen-Anhalt, Wittenberg
(Redaktion)
Nachhaltigkeit als Aufgabe der Kirchen
Wittenberger Memorandum
der Bilanztagung
„Von Rio über Johannesburg nach ... “ vom 14. bis 16. Mai 2002
Impressum 2
1.
Von Rio nach Johannesburg
4
2.
Nachhaltige Entwicklung als Aufgabe der
Kirchen
5
2.1
Tradition und
Aufgabe
5
2.2
Nachhaltigkeit in der Verkündigung und
Kirchen als
Orte nachhaltiger
Entwicklung
7
3.
Ausgewählte kirchliche
Handlungsfelder
8
3.1
Beiträge des kirchlichen Entwicklungsdienstes
für eine global nachhaltige
Entwicklung
8
3.2
Ernährungssicherung und nachhaltige
Entwicklung
9
3.3
Armutsbekämpfung und globale
Gerechtigkeit
10
3.4
Fairer Handel mit Produkten aus dem
Süden
11
3.5
Nachhaltigkeitspotenziale in Gemeinden und kirchlichen
Einrichtungen
11
3.6
Kirchliches
Umweltmanagement
13
3.7
Solarenergie von
Kirchendächern
14
3.8
Lokale Agenda 21: eine Herausforderung für kirchliches
Handeln
14
3.9
Nachhaltige
Vermögensanlage
16
3.10
Diakonie und
Nachhaltigkeit
16
4.
Nachhaltigkeit in den Kirchen: Von Pilotprojekten zur alltäglichen
Praxis 18
1. Von Rio nach Johannesburg
Der 10. Jahrestag der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und
Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro soll vom 26. August bis 4. September 2002
in Johannesburg,
Südafrika mit einer weiteren Weltkonferenz, dem Weltgipfel für Nachhaltige
Entwicklung (WSSD), begangen werden. Hier soll überprüft werden, was seither
zum Stichwort
„nachhaltige Entwicklung” erreicht worden ist und wie sich das Erreichte zu den
damals verabschiedeten Zielsetzungen verhält. Vor allem aber sollen die
Problemstellungen
und Prioritäten für die nächsten Jahre benannt, erneut Ziele festgelegt und zur
Erreichung dieser Ziele geeignete Maßnahmen verabschiedet werden. Ob sich in
Johannesburg
die internationale Politik der Herausforderung einer nachhaltigen Entwicklung
im globalen Maßstab mit der nötigen Entschiedenheit zuwenden wird, ist mehr als
ungewiss.
Umso notwendiger ist es, einer Politik mit diesem Ziel so weit wie möglich den
Weg zu bereiten: durch eine Bilanz im Zuständigkeitsbereich der Kirchen und das
Bestimmen
eigener Ziele und Maßnahmen, die den Weg zu regionalen und nationalen
Strategien der nachhaltigen Entwicklung erleichtern.
Nachhaltige Entwicklung
Wohl die bedeutsamste Definition der Nachhaltigkeit aus dem Bereich der Politik
stammt von der Brundtland-Kommission, die nachhaltige Entwicklung in ihrem
Abschlussbericht als eine Entwicklung beschreibt,
[1]
„… die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können”.
Zahllose Arbeiten, die den Begriff der Nachhaltigkeit verwenden, nehmen
diese Definition zu ihrem Ausgangspunkt. Die anthropozentrische Formel der
Brundtland-Kommission liegt auch dem Begriffsverständnis von Nachhaltigkeit in
den Dokumenten der UNCED zugrunde, die diesen Begriff zum seither
vorherrschenden Leitbild der internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik
gemacht haben. Nachhaltigkeit wird seitdem häufig als positives Schlagwort
verwendet, ohne wirklich klarzulegen, was mit diesem Begriff präzise gemeint
ist.
In der Studie „Ernährungssicherung und nachhaltige Entwicklung“ der Kammer
für Entwicklung und Umwelt der EKD wird dargestellt, dass der Begriff
Nachhaltigkeit zumindest die folgenden ethisch-normativen Aspekte enthält:
- Die ökologische
Dimension der Nachhaltigkeit bezeichnet die Notwendigkeit der weltweiten
Beachtung von Rückkopplungen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen an die
natürlichen Lebensgrundlagen. Ressourcenschonung und Prävention sind
zukunftsbezogene Aspekte der Nachhaltigkeit, die auch für künftige Generationen
menschenwürdige Lebensbedingungen garantieren sollen.
- Soziale Gerechtigkeit und Partizipation sind
Gegenwartsaspekte der Nachhaltigkeit. Durch sie soll eine Grundversorgung aller
Menschen sichergestellt werden
und die Teilhabe aller an den Gütern der Erde.
- Die politische beziehungsweise
entwicklungspolitische Dimension der Nachhaltigkeit meint ein weltweites
Entwicklungskonzept für alle Staaten und Länder,
insbesondere zugunsten der Entwicklungsländer, das dem internationalen und
interkulturellen Zusammenleben, der Gerechtigkeit und dem Frieden dient.
Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung verknüpft also ethische Anliegen
des Umweltschutzes und der Entwicklungspolitik. Gesellschaftliche und
wirtschaftliche
Strukturen sollen in der Weise zukunftsfähig gestaltet werden, dass künftigen
Generationen keine Hypotheken hinterlassen werden, die ihre Existenzgrundlagen
unzumutbar oder gar irreversibel belasten.
2. Nachhaltige Entwicklung
als Aufgabe der Kirchen
2.1 Tradition und Aufgabe
Seit Jahrzehnten wird von vielen Menschen in unserer Gesellschaft nach
ethischen Kriterien für den Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen und
nach den
Formen des gerechteren Zusammenlebens zwischen den Menschen gefragt. Die
Kirchen, Christinnen und Christen verstehen dabei die Umwelt als Schöpfung, die
uns nicht beliebig zur Verfügung steht.
Das Alte Testament beginnt mit dem Bekenntnis, dass die Natur und der Kosmos
von Gott geschaffen wurden. Nach der biblischen Schöpfungsüberlieferung
bekommt der Mensch von Gott eine mitschöpferische Verantwortung zugewiesen: die
Erde „zu bebauen und zu bewahren”.[2] Wissenschaft und Technik wurden
aber vor allem in der Tradition von Bauen und weniger von Bewahren gesehen. Die
Kirchen begnügten sich lange Zeit zu zeigen, dass die biblische Schöpfungslehre
mit einem naturwissenschaftlich-technologischen Weltbild vereinbar ist.
Frühzeitig haben die Kirchen vor vermessenen Eingriffen in die Natürlichkeit
des Menschen durch Medizin und Psychologie gewarnt. Die Wahrung der
Menschenwürde und das Bemühen um soziale Gerechtigkeit waren schon zu Zeiten
der industriellen Revolution immer wieder ein Thema, das von Teilen der Kirchen
aufgegriffen wurde.
Der Aufgabe, sich zum Anwalt der Natur und ihres Eigenwertes zu machen,
nahmen sich die Kirchen jedoch erst spät an. So enthält eine gemeinsame
Erklärung des
Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen
Bischofskonferenz aus dem Jahre 1985 unter dem Titel “Verantwortung wahrnehmen
für die
Schöpfung” in der Tat das Eingeständnis, “dass die christliche Theologie die
drohenden Gefahren für die Umwelt nicht rechtzeitig erkannte und in
Verlegenheit geriet,
als die Bedrohung der Umwelt plötzlich mit Macht ins allgemeine Bewusstsein
trat.”[3]
In jahrzehntelanger ökumenischer Diskussion ist die vereinfachte
Interpretation des göttlichen Auftrages nach der Formel „Macht Euch die Erde
untertan!” allmählich
von dem Leitbegriff einer verantwortlichen Haushalterschaft abgelöst worden.
Dieser Begriff umfasst sowohl Ökonomie als auch Ökologie mit dem Ziel einer
Haus-,
Lebens- und Weltgemeinschaft für alle Menschen. In der bereits genannten
gemeinsamen Erklärung der beiden Kirchen von 1985 werden drei Richtlinien für
verantwortliches Handeln genannt:
- die Ehrfurcht vor dem Leben,
- eine vorausschauende Gefahrenabschätzung und
- eine nicht nur am
ökonomischen Kalkül orientierte Abwägung von Schaden und Nutzen menschlicher
Eingriffe in die Natur.
Die damals formulierten Forderungen für ein „neues Denken und Handeln” lesen
sich auch heute noch überraschend aktuell. Angemahnt wurde:
- ein neuer, umweltverantwortlicher Lebensstil,
- das Denken in ökologischen Systemzusammenhängen,
- ökologisch
verträgliches Wirtschaften, hier vor allem die Entwicklung von „sanften“ und
„alternativen“ Technologien sowie ein Engagement für
selbstorganisierte, kleine und überschaubare Betriebsformen.
Von der Politik wurden Rahmenbedingungen verlangt, die ökologisch sinnvolles
Verhalten nicht durch Wettbewerbsnachteile bestrafen.
Nachhaltige Entwicklung darf jedoch nicht auf ökologische Ziele verkürzt
werden. Deshalb ist aus christlicher Sicht die Gerechtigkeit zwischen den
Generationen
sowie die Gerechtigkeit zwischen Arm und Reich Dreh- und Angelpunkt für eine
nachhaltige Entwicklung. Ohne Gerechtigkeit und Solidarität kann es keine
nachhaltige Entwicklung geben. Die Gefährdung eines menschenwürdigen Lebens in
der Zukunft darf nicht gegen die Armut und Marginalisierung der Menschen heute
ausgespielt werden. Nachhaltige Entwicklung insgesamt ist nur dann möglich,
wenn eine einseitige Ausrichtung auf jeweils die ökologische, die ökonomische
oder die
soziale Nachhaltigkeit vermieden wird. Es geht nicht nur um ökologische
Schadensbegrenzung, sondern darum, wie unser Wirtschaften und unsere
Lebensstile global
verträglicher werden können.
Die Kirchen waren wohl mit die ersten der großen Institutionen, die den
Begriff der nachhaltigen Entwicklung zur Beschreibung ihrer Aufgaben verwendet
und in ihre
Programmatik aufgenommen haben. Auf der „Weltkonferenz des Ökumenischen Rates
der Kirchen (ÖRK) über Wissenschaft und Technologie für eine menschliche
Entwicklung” 1974 in Budapest wurde das Studienprogramm „Suche nach einer
gerechten, partizipatorischen und überlebensfähigen Gesellschaft“ (Just,
Participatory
and Sustainable Society - JPSS) entworfen. Die fünfte ÖRK-Weltversammlung 1975
in Nairobi verabschiedete JPSS als Arbeitsschwerpunkt der
Weltkirchengemeinschaft für das darauf folgende Jahrzehnt. Daraus entwickelte
sich der konziliare Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der
Schöpfung (Justice, Peace and Integrity of Creation - JPIC). Diese frühzeitige
Schwerpunktsetzung der Kirchen aus Nord und Süd hat den internationalen Diskurs
über Nachhaltigkeit mit geprägt. Nachhaltigkeit als grundlegendes Leitbild für
zukünftige und zukunftsfähige Entwicklungen hat seit der Konferenz von Rio in
verschiedenen kirchlichen Erklärungen und Verlautbarungen große Beachtung
gefunden.
Das Gemeinsame Wort des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz
von 1997 mit dem Titel „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit”
nimmt
die Zielsetzung der nachhaltigen Entwicklung ausdrücklich auf und bezeichnet
die Vernetzung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Problematik als Ziel
der
Bewusstseinsbildung für eine christliche Weltgestaltung. Es fordert eine
stärkere ökologische Ausrichtung der Wirtschaft, die Abkehr vom rein
quantitativen
Wirtschaftswachstum und – zur Wahrnehmung der Verantwortung für die „Eine Welt”
– eine Aufwertung der Entwicklungspolitik sowie ein verbessertes
Mitspracherecht der armen Länder in internationalen Wirtschaftsgremien.[4]
Nachhaltigkeit wird hier also unter den grundlegenden ethischen Perspektiven
wie Gottes-
und Nächstenliebe, vorrangige Option für die Armen, Schwachen und
Benachteiligten, Gerechtigkeit, Solidarität und Subsidiarität eingereiht (3.3).
„Die
Zielperspektive der Nachhaltigkeit“, so heißt es dort (3.3.5.), „schließt vor
allem die Verantwortung für die Schöpfung ein.“ Und weiter: „Die christliche
Soziallehre
muss künftig mehr als bisher das Bewusstsein von der Vernetzung der sozialen,
ökonomischen und ökologischen Problematik wecken.“ Nachhaltigkeit als neues
Sozialprinzip!
Dieser Grundgedanke wird weitergeführt in der von der Kommission für
gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz
herausgegebenen
Schrift von 1998 „Handeln für die Zukunft der Schöpfung“. Nachhaltige
Entwicklung wird hier als politisch-ethischer Leitbegriff und als eine
unabdingbare Forderung
zeitgemäßer Schöpfungsverantwortung beschrieben. Es werden
Entscheidungskriterien für den Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung
vorgestellt und die Erneuerung
des Lebensstils als wesentliche Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung
benannt.
Als weitere wichtige Veröffentlichungen sollen erwähnt werden:
- „Umwelt und
Entwicklung - eine Herausforderung an unsere Lebensstile“ (1995), das Abschlussdokument
des gemeinsamen Studienprojekts der Konferenz
europäischer Kirchen (KEK) und der europäischen Bischofskonferenz (CCEE);
- die Studie des
Beirats des Beauftragten des Rates der EKD für Umweltfragen „Gefährdetes Klima
- Unsere Verantwortung für Gottes Schöpfung“ (1995);
- die Studie „Die
vielen Gesichter der Globalisierung - Perspektiven einer menschengerechten
Weltordnung“ (1999), herausgegeben von der wissenschaftlichen
Arbeitsgruppe für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz;
- die Studie der
Kammer der EKD für Entwicklung und Umwelt „Ernährungssicherung und nachhaltige
Entwicklung“ (2000) sowie
- die Ergebnisse der
dritten Konferenz der Umweltbeauftragten der europäischen Bischofskonferenzen
zum Thema „Christlicher Lebensstil und nachhaltige
Entwicklung“.
In den Kirchen gibt es zu vielen Fragen der weltweiten Gerechtigkeit einen
breiten Konsens. Dazu gehört das Engagement der Kirchen im Blick auf die
internationale
Verschuldung wie zu Fragen der Menschenrechte oder der sozialen Entwicklung.
Dabei stehen sie vor einer Fülle von Herausforderungen und neuen Aufgaben: Die
wirtschaftliche Globalisierung und die damit verbundene weltweite gegenseitige
Abhängigkeit bewirkt, dass unser Wirtschaften, unsere nationalstaatlichen
Entscheidungen, unser Lebensstil und Konsum zunehmend Auswirkungen hat auf
Lebenschancen von Menschen in anderen Weltregionen. Globalisierungsprozesse
müssen so gestaltet werden, dass sie Teil einer nachhaltigen Entwicklung
werden.
2.2 Nachhaltigkeit in der Verkündigung
und Kirchen als Orte nachhaltiger Entwicklung
Kirchen haben in ihrer Verkündigung den Auftrag zu trösten, zu mahnen, zu
stärken, zu ermutigen und auf der Grundlage des christlichen Glaubens ethische
Werte zu
vermitteln. Dies gilt auch im Hinblick auf das Ziel der nachhaltigen
Entwicklung. Umweltzerstörung und durch Menschen verursachter Klimawandel, die
drastische
Verringerung der Artenvielfalt, extreme Armut und extremer Reichtum gefährden
ein gerechtes und friedliches Zusammenleben der Menschen und Völker und
schädigen die Schöpfung.
In dieser Situation orientieren sich die Kirchen an den Schöpfungstexten des
Alten und des Neuen Testamentes, die von Gottes Verheißung und Zukunft für die
ganze
Schöpfung sprechen. Paulus fasst diese Verheißungen zusammen in seinem Brief an
die Römer. „Denn auch die Schöpfung, die sich nach Befreiung sehnt, wird frei
werden von der Knechtschaft des Verderbens“ (Römerbrief, 8,19-24a). Bilder
dieser befreiten Schöpfung finden sich in Jesaja 65, Jesaja 11, Offenbarung 21
und
an vielen anderen Stellen.
Diese Verheißungen schärfen auch unsere Wahrnehmung. Die menschliche und die
nichtmenschliche Schöpfung sind nicht nur gefährdet, wie es in den letzten
Jahrzehnten in kirchlichen und nichtkirchlichen Texten immer wieder beschrieben
wurden ist. Vielmehr wurde und wird die Schöpfung zerstört. Sie wird zerstört
durch die von Menschen ausgeübte Gewalt gegen die Natur und gegen Menschen.
Befreiung der Schöpfung heißt Befreiung von dieser Gewalt.
Die Kirchen haben allen Menschen die Botschaft des Evangeliums
weiterzusagen. Sie verkünden die frohe Nachricht von der Befreiung des Menschen
von Sünde
und Verderben. In diese Befreiung ist die gesamte Schöpfung eingeschlossen.
Damit ist nicht gesagt, dass Gott es schon machen wird und uns letztlich nichts
passieren kann. Unter der Verheißung der göttlichen Zukunft der Schöpfung sind
wir nicht nur zur Bewahrung der Schöpfung aufgerufen. Als Christinnen und
Christen, die aus dieser befreienden Botschaft leben, arbeiten wir mit an der
göttlichen Befreiung der Schöpfung aus der Gewalt, die ihr angetan wird. Unsere
Mitarbeit ist zu verstehen als Beitrag zur Minimierung der Gewalt gegen
Menschen und die Natur. Wo immer uns das gelingt, ist es ein Zeichen für das
Versprechen
Gottes, dass die Gewalt ein Ende haben wird, dass ein neuer Himmel und eine
neue Erde kommen werden. Eine andere Welt ist nicht nur möglich, sondern sie
ist uns
von Gott versprochen.
Auf der Grundlage dieser Verheißung setzen sich die Kirchen in ihrer
Verkündigung, in ihrer Bildungsarbeit und mit ihrem gesellschaftspolitischen
Gewicht für
benachteiligte Menschen, für die gefährdete Schöpfung und für die Interessen
der künftigen Generationen ein.
Nicht zuletzt um der Glaubwürdigkeit ihrer Verkündigung willen müssen sich
die Kirchen mit ihrer eigenen Praxis auseinandersetzen. Auch die tägliche
Praxis und die
äußere Gestalt predigen. Die Kirchen besitzen Land und betreiben zahlreiche
Einrichtungen, etwa Gemeinde- und Tagungshäuser, Kindergärten und Schulen,
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. In Gemeinden und Einrichtungen arbeiten
insgesamt fast eine Million Menschen. Sie verbrauchen Energie und erzeugen
Abfall. Sie kaufen Büromaterial, verbauen Rohstoffe, verwalten Vermögen.
Millionen von Menschen kommen täglich in Kontakt mit kirchlichen Einrichtungen.
Im Prozess für nachhaltige Entwicklung können die Kirchen als Vermittler
zwischen vielfältigen Interessen auftreten. Sie verfügen über große Erfahrungen
im sozialen
Engagement – unter anderem in Diakonie, Caritas und der
Entwicklungszusammenarbeit. Vor allem aber sind sie fast überall in lokalen
Strukturen verankert. Sie
können umfangreiche Ressourcen bündeln. Diese Möglichkeiten werden bisher noch
nicht ausreichend genutzt.
Es gibt zu vielen Aspekten der Nachhaltigkeit im Raum der Kirche wichtige
Vorreiter und gute Pilotprojekte. Viele dieser Projekte und Initiativen werden
in den
folgenden Abschnitten genannt. Aber nachhaltige Entwicklung, die als
Wesensmerkmal kirchlicher Arbeit begriffen wird, verlangt weitergehende
Anstrengungen. Eine
„gute fachliche Praxis” für nachhaltige Entwicklung muss in allen kirchlichen
Einrichtungen zur Selbstverständlichkeit werden und in den täglichen Auftrag
eingehen.
Dafür müssen auch die notwendigen Mittel und Kapazitäten zur Verfügung gestellt
werden, wenn Nachhaltigkeit als Prinzip im Handeln der Gemeinden und der
kirchlichen Verwaltungen dauerhaft verankert werden soll.
3. Ausgewählte kirchliche
Handlungsfelder
3.1 Beiträge des kirchlichen
Entwicklungsdienstes für eine global nachhaltige Entwicklung
Nach dem Zweiten Weltkrieg orientierte sich Entwicklungspolitik bis in die
neunziger Jahre am Leitbild einer nachholenden Entwicklung. Dies galt für
staatliche und
kirchliche Entwicklungsarbeit gleichermaßen. Auf der Synode in Berlin-Spandau
1968 beschlossen die Gliedkirchen der EKD, künftig mindestens zwei Prozent
aller
kirchlichen Haushaltsmittel für den Entwicklungsdienst bereitzustellen. Diese
Mittel, so der Synodenbeschluss, sollten „für Aufgaben eingesetzt werden, die
der
Überwindung der Armut, des Hungers, der Not in der Welt und ihrer Ursachen
dienen.“
Die Kirchen dürfen in ihrem Engagement für die Armen und Marginalisierten
nicht nachlassen. Die Aufgabenbeschreibung von Spandau ist heute nicht weniger
aktuell
als vor dreißig Jahren, auch wenn kirchliche Entwicklungsarbeit nicht mehr zu
einer nachholenden, sondern zu einer nachhaltigen Entwicklung unter dem
Leitbild von
Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung beitragen will. Die
kirchlichen Anstrengungen zur Armutsbekämpfung sind deshalb auch ein Beitrag
zur
Umsetzung der Ziele der bei der UNCED in Rio 1992 verabschiedeten Agenda 21, in
der es unter anderem heißt: „Die Ausrottung von Armut und Hunger, eine
größere Ausgewogenheit der Einkommensverteilung und die Erschließung und Weiterentwicklung
menschlicher Ressourcen bleiben weiterhin die größten
Herausforderungen überall auf der Welt.“
Die beiden evangelischen kirchlichen Werke, Brot für die Welt und
Evangelischer Entwicklungsdienst (EED), haben seit der Rio-Konferenz 1992 mit
mehr als zwei
Milliarden Euro aus staatlichen und kirchlichen Mitteln sowie aus
Spendengeldern Entwicklungsprogramme gefördert. Die Gliedkirchen der EKD haben
seitdem mehr
als 600 Millionen Euro für die Gemeinschaftsaufgabe Kirchlicher Entwicklungsdienst
zur Verfügung gestellt. Nicht mitgerechnet sind dabei die Mittel, die
Missionswerke, Landeskirchen, Kirchenkreise und -gemeinden im Rahmen von
Nord-Süd-Partnerschaften und auch mit Partnern in Osteuropa aufgebracht haben.
In vergleichbarem Umfang und mit gleicher Intensität haben sich auch das
Bischöfliche Hilfswerk Misereor sowie die katholischen Werke, Diözesen und
Gemeinden
für die Entwicklungszu-sammenarbeit eingesetzt.
Die Bewusstseinsbildung für die Entwicklung nachhaltiger Lebensstile als
Grundlage für zukunftsfähige Lebens- und Wirtschaftsweise ist ein zentrales
Anliegen
kirchlicher Arbeit. Hierzu werden in kirchlichen Kindergärten und Schulen, in
Akademien und Bildungshäusern und natürlich in den Ortsgemeinden vielfältige
Impulse
gegeben. Das Leitbild „Gut leben statt viel haben“ aus der Studie
„Zukunftsfähiges Deutschland“ ist dabei richtungsweisend. Das Leitbild regt an,
genau zu prüfen,
welche Auswirkungen die Lebens- und Wirtschaftsweise in den Industrieländern
auf die Entwicklungen in den Ländern im Süden und Osten hat.
3.2 Ernährungssicherung und nachhaltige
Entwicklung
Landwirtschaft ist der Bereich ökonomischen Handelns der Menschen, der am
deutlichsten mit der Natur verbunden ist. Aus Verantwortung für die ganze
Schöpfung
müssen die weltweiten Probleme der Landwirtschaft und ihre Auswirkungen für die
Armen stärker denn je beachtet werden. Die Gestaltung der Landwirtschaft hat
bei der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung eine Schlüsselrolle.
Nicht zukunftsfähig sind Strategien zur Entwicklung der Landwirtschaft, die
auf einen größtmöglichen kurzfristigen Gewinn ausgerichtet sind. Dies hat
weltweit zu
Übernutzung, Wüstenbildung und Erosion von Böden, zur Kontamination von Luft
und Wasser und zu einem würdelosen Umgang mit den Tieren geführt.
Daher muss das Ziel der Landwirtschaft weltweit sein, durch eine angepasste
Bewirtschaftung einen optimalen Ertrag unter gleichzeitiger Erhaltung der
Bodenfruchtbarkeit zu erreichen. Dies wird nur im Zuge einer Rückgewinnung
einer regionalen Perspektive und durch eine Stärkung der lokalen Produzenten
durch
die Förderung des standortgerechten Landbaus möglich sein.
Die Kirchen sollten bei der ökologischen Nutzung ihrer Ländereien und dem
Verzehr ökologisch erzeugter Produkte in ihren Einrichtungen Vorbild sein. Der
standortgerechte/ökologische Landbau ist sowohl im Norden als auch im Süden zu
fördern. Die kirchlichen Werke für die Entwicklungszusammenarbeit unterstützten
im vergangenen Jahrzehnt vor allem Programme für kleinbäuerliche Familien mit
extrem niedrigen Einkommen.
Grundlegend ist auch der Zugang zu Land. Die Agrarpolitik der Regierungen in
Entwicklungsländern muss sich stärker an den Bedürfnissen der Landbevölkerung
orientieren als an den Wünschen oft weltweit operierender agroindustrieller
Konzerne. Die Welthandelsorganisation (WTO) ist gefordert, den
Entwicklungsländern
die erforderlichen Möglichkeiten für den Schutz ihrer Märkte für
Grundnahrungsmittel zu gewähren. Die Industrieländer sind gefordert, die
entwicklungspolitisch
schädliche Subventionierung ihrer Landwirtschaft einzustellen. Freiwerdende
Mittel sind langfristig für notwendige übergreifende Maßnahmen bei der
Versorgung mit
Grundnahrungsmitteln, zum Schutz der Artenvielfalt, den Kampf gegen die
Desertifikation und für eine ökologisch und partizipatorisch orientierte
Agrarforschung im
Süden einzuplanen. Der kirchliche Entwicklungsdienst setzt sich deshalb auch in
Dialogen mit Wirtschaft und Politik auf nationaler und internationaler Ebene
für die
Interessen der Kleinbauern und für eine nachhaltige Entwicklung ein.[5]
Da für Kleinbauern der Einsatz von Agrarchemie und Saatgut, das jedes Jahr
neu gekauft werden muss, kaum bezahlbar ist und diese Anbaumethoden zudem eine
Gefahr für den Erhalt der natürlichen Ressourcen und die Artenvielfalt
darstellen, fördert der kirchliche Entwicklungsdienst vor allem den
standortgerechten Landbau.
Dazu gehören agrarökologische Verbesserungen wie Mischkulturen,
Kompostverwendung, Regenwasserreservoirs, der Einsatz von Nützlingen zur
natürlichen
Schädlingsbekämpfung und die Verwendung lokaler Sorten. Solche Maßnahmen sind
oftmals sehr erfolgreich. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern konnten damit ihre
Erträge und ihre Einkommen steigern. Die Bodenqualität verbessert sich, und in
vielen Fällen wirken die Maßnahmen zur Konservierung der Böden sogar als
CO2-Senke. Allerdings müssen auch die politischen Rahmenbedingungen für
Kleinbauern verbessert werden, um im nationalen und globalen Maßstab
durchgreifende
Fortschritte zu erzielen.
3.3
Armutsbekämpfung und globale Gerechtigkeit
Armut hat viele Gesichter. Sie bedeutet nicht nur fehlendes Einkommen,
sondern auch fehlenden Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, ausreichender
und
ausgewogener Ernährung, sauberem Trinkwasser. Aufgabe des kirchlichen
Entwicklungsdienstes ist es, die Armen und Marginalisierten in den Ländern des
Südens
und des Ostens darin zu unterstützen, für ihr Recht auf Gesundheit, Bildung und
Nahrung zu kämpfen.
Dazu fördern der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) und Brot für die Welt
wie auch Misereor und andere kirchliche Hilfswerke Partnerorganisationen
(Kirchen,
kirchliche Gruppen und Nichtregierungsorganisationen) in Übersee, indem sie
deren Vorhaben finanziell unterstützen. Beispielsweise werden Projekte und
Programme zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und für eine ländliche
Entwicklung durch Brot für die Welt mit Spendenmitteln und durch den EED mit
kirchlichen und staatlichen Mitteln gefördert. Vom EED vermittelte
Entwicklungshelferinnen und -helfer arbeiten in vielen Partnerorganisationen
des kirchlichen
Entwicklungsdienstes mit und tragen durch ihre fachliche Unterstützung dazu bei,
dass die Menschen im Süden und im Osten im Kampf für ihre Rechte und die
Überwindung der Armut konkrete Hilfe erfahren.
Im Kontext des Rio-Folgeprozesses etwa werden Projekte und Programme von
Partnerorganisationen im Süden zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum
Schutz traditionellen Wissens in Afrika, Asien und Lateinamerika mit
finanziellen und personellen Mitteln unterstützt. Dabei spielen der Schutz
traditioneller
Pflanzensorten für Landwirtschaft und Ernährung (und damit zusammenhängend
Patente und andere Rechte an geistigem Eigentum, die die freie Verfügbarkeit
von
Saatgut betreffen) eine besondere Rolle. Gleichzeitig treten EED und Brot für
die Welt dafür ein, dass die 1992 in Rio beschlossene Konvention für
biologische
Vielfalt umgesetzt und nicht von Regeln der Welthandelsorganisation (WTO)
unterlaufen wird. Im Rio- und Johannesburg-Prozess ist für die Zukunft zu
wünschen,
dass die begonnene Vernetzung und Zusammenarbeit kirchlicher Umwelt- und
Entwicklungsarbeit weiter verstärkt und verstetigt wird.
Zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Süden und Osten gehört auch
die Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung bei uns. Deshalb engagiert
sich
der kirchliche Entwicklungsdienst in der Lobby- und „Advocacy“-Arbeit und
fördert entwicklungspolitische Bildungsarbeit hier in Deutschland. Er
kooperiert auf dem
Feld der Bildung für nachhaltige Entwicklung mit anderen kirchlichen Partnern
und setzt sich zum Beispiel für einen nachhaltigen Tourismus ein.
Brot für die Welt und der EED fordern gemeinsam mit dem katholischen
Hilfswerk Misereor, dass die Bundesregierung ihre Verpflichtung einlöst, 0,7
Prozent des
Bruttosozialprodukts für Entwicklungs-zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen.
Die kirchlichen Werke fordern die Bundesregierung auf, von den vorhandenen
Mitteln mehr für direkte Armutsbekämpfung zu verwenden und das Aktionsprogramm
2015 umzusetzen. Mit diesem Aktionsprogramm verpflichtet sich die
Bundesregierung zur Armutsbekämpfung und zum Ziel globaler Gerechtigkeit. Auch
das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium müssten diese Ziele
verfolgen. Dafür setzen sich die kirchlichen Werke unter dem Stichwort der
Kohärenz bereits seit mehr als zehn Jahren ein.
3.4 Fairer Handel mit Produkten aus dem
Süden
Seit mehr als 30 Jahren unterstützen die Kirchen in Deutschland den fairen
Handel. Alternativ zu den herkömmlichen, die Nord-Süd-Kluft oftmals
vertiefenden
Handelsbeziehungen sollten den Produzenten in Afrika, Asien und Lateinamerika
gerechtere und stabile Preise gezahlt und den Käufern in Deutschland fair
gehandelte
Produkte angeboten werden. Gleichzeitig ist der faire Handel zum wichtigsten
Medium entwicklungspolitischer Bildungsarbeit in Deutschland geworden. Über den
Verkauf der Produkte werden Strukturen des Welthandels und Probleme der
globalen Ökonomie deutlich gemacht. Insbesondere bietet der faire Handel
Christinnen
und Christen konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Solidarität mit den
Menschen in armen Ländern. Seit den 90er Jahren werden auch im fairen Handel
bei
Anbau, Verarbeitung und Vermarktung verstärkt ökologische Aspekte
berücksichtigt. Die handelnden Organisationen bemühen sich bei der Vermarktung
in
Deutschland auch um Kooperation mit ökologischen Anbietern.
Bisher konnten die fair gehandelten Produkte in ihren Marktsegmenten nur
Anteile im Promillebereich erobern. Die Ausnahme bildet fair gehandelter Kaffee
mit ca. 1
Prozent. Als handelspolitische Alternative konnte der faire Handel sich bislang
nicht etablieren. Trotzdem ist er von großer Bedeutung für eine Vielzahl von
Produzenten im Süden und für eine Bildungsarbeit, die entwicklungs- und
umweltpolitische Ziele verfolgt. Der faire Handel bedarf daher der Stärkung.
Hier können
kirchliche Einrichtungen einen wichtigen Beitrag leisten. Küchen und Kantinen
in Kirche und Diakonie, gleich ob direkt betrieben oder verpachtet, stellen
große
Potenziale bei der kontinuierlichen Nutzung fair gehandelter Produkte dar. Mit
speziellen Vertragsklauseln zur vorrangigen Nutzung – zum Beispiel von Kaffee
und
Tee aus der von Kirchen getragenen GEPA und von regionalen Produkten – können
Einrichtungen in Kirche und Diakonie deutlich zu einer nachhaltigen Entwicklung
beitragen. Viele Synoden haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst, die
nun umgesetzt und kontrolliert werden müssen.
3.5 Nachhaltigkeitspotenziale in
Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen
In Deutschland gibt es fast 30.000 Ortsgemeinden beider großer Kirchen und
damit eine vergleichbar große Anzahl von Kirchengebäuden, Pfarr- und
Gemeindehäusern. Hinzu kommen die Einrichtungen der überregionalen Arbeit wie
Tagungshäuser, Akademien und Verwaltung, ca. 15.000 Kindergärten sowie der
Gebäudebestand der vielfältigen diakonischen und caritativen Einrichtungen. Der
Unterhalt dieser Infrastruktur und das Betreiben der Einrichtungen erfordert
den
Einsatz von Stoff- und Energiemengen, die bisher weder insgesamt noch nach
Kriterien der Nachhaltigkeit erhoben wurden. Basis des Engagements für
nachhaltige
Entwicklung sind zugleich die zahlreichen Gruppen und Initiativen in den
Gemeinden und in den Verbänden. Sie werden insbesondere im Bereich der
Bewusstseinsbildung durch die vielfältigen Angebote der kirchlichen Bildungsstätten
und durch diözesane bzw. landeskirchliche Gremien und Fachstellen unterstützt,
z.B. durch die diözesanen und landeskirchlichen Umwelt- und
Entwicklungsbeauftragten. Besonders zu erwähnen sind auch die Klöster, die auf
der Grundlage ihrer
jeweiligen Spiritualität nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweise in ihrem
Alltag konkretisieren.
Kirche ist eine nicht unbedeutende Bauherrin und Verwalterin von Gebäuden.
Bei Neubauten und Renovierungen kommen bereits in vielen Fällen Grundsätze des
ökologischen Bauens zur Anwendung. In einigen Landeskirchen und Diözesen
wurden dafür umfangreiche Baurichtlinien erarbeitet. Von großer Bedeutung ist
die
Art und Weise des Umgangs mit Energie. Maßnahmen zur Energieeinsparung auf der
Grundlage von Energieanalysen und zur rationellen Nutzung der Energie sind
wichtige Schritte auf diesem Weg. In der Studie „Energisch Energie Sparen“ in
Kirchen wurde ermittelt, dass alleine in der Evangelischen Kirche Energie in
der
Größenordnung der Verbräuche einer Großstadt wie Hannover eingespart werden
könnte, ohne dass der Betrieb eingeschränkt werden müsste. Diese
Energieeinsparung würde neben dem Schutz der Umwelt durch Reduktion der
CO2-Emissionen erhebliche Kostenminderungen zur Folge haben. Große
Einsparpotenziale liegen vor allem in der sachgerechten Beheizung bzw. Dämmung
des Gebäudebestandes, in einer ökologischen Büropraxis und bei der
Beleuchtung. Hierzu sollen nur drei Beispiele genannt werden:
- Unnötiger Stromverbrauch in Büros
Der moderne Büroalltag macht eine Vielzahl von elektronischen Geräten
notwendig. Viele dieser Geräte sind täglich 24 Stunden mit dem Stromnetz
verbunden und
werden auch über Nacht nicht oder nur teilweise (stand-by) ausgeschaltet. Eine
weithin unbekannte unnötige Strom-verbrauchsquelle sind elektrische Geräte,
deren
Stromversorgungseinheit (Trafo) vor dem Netzschalter angebracht ist. Messungen
ergaben, dass selbst bei ausgeschaltetem Netzzugang viele dieser Geräte noch
Strom in den Trafos verbrauchen. Die Leistung solcher „ausgeschalteten Geräte“
liegt täglich zwischen 2 und 30 Watt. Wenn in den Büros unserer
Kirchengemeinden
und Einrichtungen jeweils nur 10 Watt veranschlagt werden, ergibt das summiert
einen unnötigen Strommehrverbrauch in den Gemeindebüros beider großer Kirchen
Deutschlands von mehr als 4 Mio. kWh/Jahr und somit unnötige Kosten von ca.
550.000 €. Dies kann unter anderem durch eine gezielte Auswahl beim Gerätekauf
oder durch den Einsatz von vorgeschalteten Steckerleisten mit Ausschalter
eingespart werden.
- Energiesparlampen
Eine weitere Dimension der Entlastungsmöglichkeiten zeigt der Einsatz von
Energiesparlampen. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat eine
Energiesparlampenaktion in ihren Gemeinden durchgeführt. 18.000 Energiesparlampen
wurden verkauft und gegen herkömmliche Glühbirnen ausgetauscht. Als
Ersparnis über die gesamte Lebensdauer der Lampen wurde ein Wert in Höhe von
ca. 1 Mio. € errechnet. Die Umwelt wird damit von ca. 12.000 Tonnen CO2
entlastet.
- Papierverschwendung in Büros
Aus Erfassungen in Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirchen geht
hervor, dass ein Kirchenbüro – konservativ geschätzt – durchschnittlich 150.000
Blatt Papier im Jahr verbraucht (Post, Gemeindebriefe, Handzettel, Liedblätter
etc.). Bei 30.000 deutschen Kirchengemeinden ergibt sich ein Verbrauch von ca.
25.500 Tonnen im Jahr oder 116 Tonnen pro Arbeitstag. Dabei nicht eingerechnet
ist der Papierverbrauch der mittleren und oberen Kirchenverwaltung und der
Diakonie. Schätzungen gehen davon aus, dass mindestens noch einmal die gleiche
Menge verbraucht wird. Weit über 75 Prozent dieses Papiers ist „chlorfrei
gebleichtes“ Papier. Dieses wird mit hohem Energieaufwand, Wasserbrauch und
immensen Transportwegen aus Zellstoff hergestellt. Der Einsatz von aus
Altpapier
hergestelltem Druck- und Schreibpapier sinkt inzwischen auch in der kirchlichen
Verwaltung wieder.
Ökologische Grundkenntnisse und die Sensibilisierung für die alltäglichen
Zusammenhänge nachhaltiger und nicht nachhaltiger Prozesse müssen stärker denn
je in den
Grundkanon der Ausbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller
Ebenen aufgenommen werden. Beschlüsse von Synoden oder Verwaltungsrichtlinien,
deren Umsetzung nicht kontrolliert wird, erreichen ihre erhoffte Wirkung in der
Regel nicht.
Die Kirche ist auch im Besitz umfangreicher landwirtschaftlicher
Nutzflächen. Für eine nachhaltige Entwicklung ist es entscheidend, wie diese
Flächen bewirtschaftet
werden. Bewirtschaftungsrichtlinien mit Kriterien einer umweltschonenden und
naturgerechten Landbewirtschaftung wären dazu eine große Hilfe. Darüber hinaus
sollten ökologisch besonders wertvolle Flächen für Zwecke des Naturschutzes zur
Verfügung gestellt werden. Beispielgebend sind vor allem Klöster mit
ökologischer
Landwirtschaft und entsprechend artgerechter Tierhaltung.
Als Besitzerin von Gebäuden trägt die Kirche auch Verantwortung für den
Artenschutz. So sind beispielsweise Kirchtürme und Dachstühle von Kirchen und
Klöstern
wichtige Lebensräume für Fledermäuse, Dohlen und Turmfalken.
Nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweise konkretisiert sich sehr unmittelbar
in regionalen Vermarktungsinitiativen. Hier sind ökonomische, ökologische und
soziale
Bedingungen eng miteinander verbunden. Diese Initiativen können von
Verantwortlichen aus dem kirchlichen Bereich engagiert gefördert und
unterstützt werden. Eine
wichtige Unterstützung ist auch der Kauf von Nahrungsmitteln aus der Region
durch kirchliche Bildungsstätten, soziale Einrichtungen und Klöster.
3.6 Kirchliches Umweltmanagement
Das Modellprojekt „Kirchliches Umweltmanagement“ bietet die Chance,
glaubwürdig und wirksam zu einer nachhaltigen Entwicklung in Kirche und
Gesellschaft
beizutragen. Ziel des Modellprojekts ist es, Methoden und Verfahren des
Umweltmanagements so weiter zu entwickeln, dass sie sich für die alltägliche
Praxis in
kirchlichen Einrichtungen eignen. Im Rahmen des Projektvorhabens werden
sechzehn kirchliche Modelleinrichtungen aus verschiedenen Diözesen und
Landeskirchen
beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems praktisch unterstützt, begleitet und
beraten. Ausgehend von diesen Praxisbeispielen sollen nach Abschluss des
Vorhabens flächendeckend weitere kirchliche Einrichtungen zur Beteiligung
motiviert werden, um so den Gedanken des Umweltmanagements möglichst breit zu
verankern. Zusätzlich zu den Umweltaspekten konnten auch Qualitäts- und
Sozialaspekte in den kirchlichen Managementsystemen verankert werden. Darüber
hinaus
sollten Multiplikatorenprogramme weiter gefördert werden.
Als Richtlinie für die Einrichtungen dient die „Verordnung über die
freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das
Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)“. Viele Einzelschritte
gehören zur Einführung des Umwelt-managements: Zunächst wird bei der
Einrichtung eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei werden alle Stoffe,
Materialien und Ressourcen wie Wasser und Energie, die jährlich gekauft,
verarbeitet oder
verbraucht werden (Inputs), auf ihre umweltbedingten Auswirkungen hin
untersucht. Dabei sollte eine regionale Beschaffung von ökologisch wertvollen
Nahrungsmitteln besonders beachtet werden. All das, was in die Einrichtungen
hineingeht, verlässt diese wieder über Schornsteine, Abwasserleitungen und
Abfallcontainer (Outputs). Somit sind auch die Abfälle und Emissionen zu
erfassen und zu bewerten. Für die jeweiligen Einrichtungen wird die Auswertung
der
Umweltprüfung in Form eines Berichtes vorliegen.
Als nächstes folgt die Festlegung einer Umweltpolitik. Dazu werden
allgemeine Soll-Vorgaben erarbeitet, die die mittel- bis langfristige
Entwicklung in den
Einrichtungen beschreiben sollen. Sinnvoll ist, die Umweltpolitik auf breiter
Basis zu diskutieren, indem über Workshops und Einzelgespräche die
Vorstellungen der
Mitarbeitenden ermittelt werden.
Basierend auf den Ergebnissen der Umweltprüfung und vor dem Hintergrund der
Umweltpolitik stellen die Einrichtungen ein verbindliches Umweltprogramm auf.
Konkrete Ziele werden definiert, Maßnahmen diesen zugeordnet, Verantwortliche
benannt, Fristen gesetzt und Ressourcen bereitgestellt.
Danach wird ein Umweltmanagement aufgebaut. Es umfasst die organisatorische
Verankerung des Umweltschutzes in den Einrichtungen. Dabei ist z.B. zu klären,
wer
innerhalb der Einrichtungen für Umweltfragen verantwortlich zeichnet, welche
Gremien gebildet werden sollten und welche Aufgaben die einzelnen Akteure
haben.
Schwerpunkt einer ökologisch ausgerichteten Organisationsentwicklung sind
darüber hinaus die Information, Qualifikation und Beteiligung der
Mitarbeitenden.
Die Durchführung bisheriger Projekte zum Umweltmanagement hat deutlich
gemacht, dass die eigentlichen Probleme erst bei der Umsetzung des
Umweltmanagements auftreten. Daher ist es besonders wichtig, über einen
bestimmten Zeitraum Erfahrungen zu sammeln, inwieweit sich das Umweltmanagement
in
der vorgesehenen Form verwirklichen lässt. Dabei sollte herausgearbeitet
werden, inwieweit sich die organisatorische Aufbau- und Ablaufstruktur bewährt
hat bzw.
an welchen Stellen Probleme auftreten, die noch beseitigt werden müssen.
Auf Grundlage der organisatorischen Verankerung des Umweltmanagements wird
für die Einrichtungen eine Umwelterklärung angefertigt. Sie enthält Angaben zur
Umweltprüfung, zum Umweltmanagementsystem sowie zum Umweltprogramm und dient
als internes und externes Kommunikationsmittel über das
Umweltengagement.
Ein Umweltgutachter prüft die Umwelterklärung und die anderen Bausteine des
Umweltmanagements daraufhin, ob sie mit der Realität in den Einrichtungen und
mit
den Anforderungen der EMAS-Verordnung übereinstimmen. Der Umweltgutachter
stellt eine Teilnahmeerklärung aus, mit der sich die Einrichtung in ein
Standortregister eintragen lassen kann.
3.7 Solarenergie von Kirchendächern
Auch in kirchlichen Einrichtungen ist die Frage von Bedeutung, inwieweit der
hohe Energieverbrauch nicht nur durch Energiesparen und durch den Einsatz effizienter
Technologien gesenkt, sondern ob auch durch den Einsatz erneuerbarer
Energieträger ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet werden kann.
Ein wichtiges
Element ist hier der Einsatz von Solarenergie, die durch entsprechende Anlagen
auf kirchlichen Gebäuden erzeugt werden kann.
Zahlreiche evangelische Landeskirchen und katholische Diözesen haben den
Einsatz von Solarenergie in den letzten Jahren durch unterschiedliche Maßnahmen
gefördert. So wurde in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg seit 1997
der Bau von 15 Solaranlagen aus dem Umweltfonds der Landeskirche
bezuschusst. Auch die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche hat einen
Fonds, der zweckgebundene Zuschüsse für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen
vergibt. In der Evangelischen Landeskirche in Baden existiert ein Programm für
energiesparendes und umweltschonendes Bauen in den Kirchengemeinden, mit dem
unter anderem Energieberatung, die Verbesserung von Wärmedämmungen, die
Installation von Steuerungs- und Regelungsanlagen wie auch Pilotprojekte zur
aktiven
Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen
gefördert werden. Im Blick auf Energieeffizienz und CO2-Reduzierung wird in
einigen
katholischen Diözesen auch die Kraft-Wärme-Koppelung in Form von
Blockheizkraftwerken gefördert.
Einen großen Schub hat der Einsatz der Solarenergie in kirchlichen
Einrichtungen durch ein Förderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
bekommen, mit
dem in den letzten drei Jahren mit einem Gesamtzuschuss von ca. 10 Millionen €
bis zu 600 Solaranlagen in katholischen und evangelischen Kirchen gefördert
werden
konnten. Dieses Förderprogramm war mit der Auflage verknüpft, in den jeweiligen
Gemeinden aktiv über den Einsatz dieser Technik zu informieren, um
„Nachahmungseffekte“ anzuregen. Das Förderprogramm ist noch nicht abschließend
evaluiert, es kann aber bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass gerade
dieses Element der regionalen Bewusstseinsbildung sehr erfolgreich war.
3.8
Lokale Agenda 21: eine Herausforderung für kirchliches Handeln
Den konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der
Schöpfung, der seit 1983 viele Impulse u.a. zur Bürgerbewegung in der DDR
geleistet hat,
und die Agenda 21 verbindet eine gemeinsame Vision: eine umwelt- und
sozialverträgliche Welt, in der weder der Süden gegen den Norden, noch künftige
gegen
heute lebende Generationen ausgespielt werden. Mittlerweile haben in
Deutschland rund 2.400 Kommunen Beschlüsse zur Umsetzung der Agenda 21 auf
lokaler und
regionaler Ebene gefasst. Die lokalen Agenda 21-Prozesse sind Möglichkeiten vor
Ort, nachhaltige Entwicklungen anzustoßen. Auch hier sind Verantwortliche aus
den christlichen Gemeinden engagiert beteiligt.
Lokale Agenda 21 im kirchlichen Kontext heißt: Gemeinsam mit der kommunalen
Verwaltung, kommunalen Parlamenten, Gruppen, Verbänden, Initiativen und
Vertretern der Wirtschaft „der Stadt Bestes“ zu suchen und als
„Christengemeinde“ an der zukunftsfähigen Gestaltung der „Bürgergemeinde“
mitzuwirken. Kirchen
bringen häufig vor allem Impulse aus dem sozialen und dem Eine-Welt-Bereich in
diese Prozesse ein. Die Lokale Agenda 21 bietet für Kirchengemeinden auch
Chancen für die Gemeindeentwicklung.
Wie sieht kirchliches „Agenda 21-Engagement“ konkret aus? Vier Bereiche sind
von besonderer Bedeutung:
- In Arbeitskreisen und Foren der Lokalen Agenda mitarbeiten
Zentrale kirchliche Arbeitsbereiche sind häufig deckungsgleich oder haben
zumindest große Schnittmengen mit den Kernbereichen der Lokalen Agenda 21.
Beispielhaft ist hier an die Eine-Welt-Arbeit und die Arbeit mit Asylsuchenden
und Migranten von Kirchengemeinden zu erinnern, an das kirchliche Engagement
für
fairen Handel und an ökumenische Partnerschaften. Ebenso verhält es sich mit
dem kirchlichen Engagement für sozial Benachteiligte, der Arbeit mit
Arbeitslosen oder
der kirchlichen Umweltarbeit. In diesen Bereichen besitzen Kirchen Kompetenzen,
langjährige Erfahrung und Kontakte, die als Bereicherung und Vertiefung in den
Agendaprozess eingebracht werden können.
- Agenda initiieren und moderieren
Parteipolitisch neutral, vor Ort präsent, in ihrem Engagement für eine
menschengerechte Zukunft akzeptiert, sind Kirchengemeinden und kirchliche
Gruppen ideale
Initiatoren und Moderatoren von Lokalen Agendaprozessen. Kirchliche Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen besitzen oft die nötige Methodenkompetenz,
Agenda-Arbeitskreise und Foren zu moderieren oder innovative Planungs- und
Erarbeitungsprozesse (z.B. Zukunftswerkstätten, Zukunftskonferenzen,
Open-Space-Veranstaltungen) zu begleiten. Vielfach bieten Gemeindehäuser und
kirchliche Tagungszentren beste Voraussetzungen für die Durchführung von
Arbeitskreisen und Agendaforen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit stärken
In einigen Städten spricht die Lokale Agenda
21 hauptsächlich Eliten sowie Vertreter und Vertreterinnen von
Bürgerinitiativen und Umweltverbänden an.
Kirchliche Initiativen setzen sich dafür ein, dass Bevölkerungsgruppen mit
schwächerer Lobby ihre Interessen und Vorstellungen in die lokale Agenda
einbringen
können. Im Lokalen Agendaprozess muss mit ihnen (und nicht über sie!)
gesprochen werden. Zu nennen sind hier besonders Jugendliche, Kinder,
Migranten,
Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Sie brauchen einen starken Partner. Das
kann unter anderen eine Kirchengemeinde oder kirchliche Gruppe sein.
- Konstruktiv-kritisch die Agenda begleiten
Die Praxis zeigt: Agendaprozesse stehen häufig in der Gefahr,
Akzeptanzbeschaffung für die herrschende Kommunalpolitik zu sein.
Bürgerbeteiligung wird schnell –
wenn keine echte Mitsprache und Mitplanung möglich ist – zur
„Bürgerbeschäftigung“. Eine produktive Vernetzung unterschiedlichster
Interessen unter dem Dach
einer nachhaltigen Entwicklung kann so nicht gelingen. In einer solchen
Situation sollte sich die Kirche nicht scheuen, deutliche Kritik zu üben und
eine beteiligungs-
und ergebnisorientierte Weiterentwicklung des Agendaprozesses einzufordern. Die
Lokale Agenda setzt dort an, wo Umweltbelastungen und soziale Probleme offen
zu Tage treten. Sie braucht Menschen, die bei Problemen nicht länger wegsehen
und ihre Ideen, Wünsche, Fähigkeiten in die Gestaltung einer lebenswerten,
zukunftsfähigen Kommune einbringen. Es geht darum, neue Formen der Demokratie
und Partizipation zu entwickeln.
Zukunft braucht auch die Einübung in eine zukunftsfähige Lebensweise. Diese
ist unter anderem gekennzeichnet durch eine Bewegung vom „viel Haben“ zum „gut
Leben“, von der Konkurrenz zur Solidarität und von materiellen zu spirituellen
Werten.
Zur Beteiligung der Kirchen gehört auch, dass diese von ihren besonderen
Erfahrungen in der Ökumene und Partnerschaft die Frage nach der weltweiten
Gerechtigkeit offensiv in die Agenda 21 einbringen. Von ihrem Glauben an die
Zusage des Evangeliums können sie mit langem Atem und Gelassenheit zu immer
neuem Engagement in der Agenda ermutigen. Die Agenda-Bewegung ist eine große
Herausforderung für das kirchliche Handeln, geht es doch darum, mit kleinen
Schritten, der Vision von weltweiter Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung
vor Ort näher zu kommen.
3.9 Nachhaltige Vermögensanlage
Das Engagement für die Erhaltung der Tragfähigkeit der Erde und das
Engagement für ein solides Finanzwesen verfügen über Gemeinsamkeiten. Beide
sind bestrebt
– um der Zukunft willen – die Substanz zu erhalten. Die Kirchen tragen als
Verwalter von Anlagevermögen in mehrstelliger Milliardenhöhe eine große
Verantwortung.
Der Anteil der Erträge von Investments an den Einnahmen der Kirchen wird
allerdings oft überschätzt. Er liegt deutlich unter 10 Prozent der jährlichen
Einnahmen,
stellt jedoch immerhin einen dreistelligen Millionenbetrag dar.
Die Anlageentscheidungen müssen neben finanztechnischen Erfordernissen
(Sicherheit, Rendite, Liquidität) mit dem kirchlichen Auftrag und mit den von
der Kirche zu
vermittelnden Werten vereinbar sein. Ausschließlich auf Sicherheit und hohe
Erträge ausgerichtete Finanzstrategien – wie in den Kirchen noch weitgehend
üblich –
sind nicht mit dem kirchlichen Auftrag vereinbar.
Die Kirchen haben seit einigen Jahren verstärkt erkannt, dass sie mit ihren
Anlagegeldern dazu beitragen können, das Verhalten von Unternehmen in sozialer
und
ökologischer Hinsicht zu beeinflussen. Dabei geht es in erster Linie um einen
konstruktiven Dialog mit der Wirtschaft. Es gehört zur Aufgabe und Gestalt der
Kirche,
dass sie die Wünsche und Wertvorstellungen, die sie an die Gesellschaft und die
Menschen herantragen will, auch in ihren Investments anwendet. In
Zusammenarbeit
mit Banken engagieren sich die Kirchen daher zunehmend im Bereich des ethischen
Investments. Ein wenn auch insgesamt noch sehr geringer Teil der kirchlichen
Mittel wird heute nach ethischen oder nachhaltigen Kriterien angelegt.
Dabei haben die Kirchen durchaus Fortschritte und positive Erfahrungen
gemacht. Wurden in ersten Schritten Negativkriterien aufgestellt, die bestimmte
Unternehmen etwa aus dem Rüstungsbereich und der Atomindustrie ausschlossen, so
kamen später positive Kriterien und Vergleiche von Firmen innerhalb einer
Branche als Auswahlinstrumente hinzu. Nicht bestätigt hat sich dabei die
anfängliche Befürchtung, dass ethisches Investment zwangsläufig mit einer
geringeren Rendite
verbunden sei. Die Erfahrung zeigt vielmehr, dass auch die Börsen
nachhaltiges Unternehmensverhalten langfristig belohnen. In den zurückliegenden
Jahren befanden
sich Fonds, die unter nachhaltigen Kriterien geführt werden, bei der
Ertragsermittlung nicht selten auf vorderen Rängen.
Die Kirchen als Großanleger mit ihren Pensionsfonds und
Vermögensverwaltungen sind gut beraten, aktiv in Anlagen zu investieren, die Kriterien
nachhaltiger
Entwicklung gerecht werden. Die kirchliche Finanzverwaltung könnte eine
wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung des ethischen Investments hin zu einem
nachhaltigen Investment einnehmen. Dies ist auch aus Gründen der Rentabilität
und der Anlagesicherung durch Diversifikation ökonomisch sinnvoll.
Mit einem an nachhaltigen Kriterien ausgerichteten Investment – das
schrittweise eingeführt werden müsste, da es zur Zeit nur eine begrenzte, wenn
auch stetig
steigende Anzahl von geprüften nachhaltigen Finanztiteln gibt – kann die Arbeit
der kirchlichen Finanzverwaltungen mit der kirchlichen Arbeit im Umwelt- und
Entwicklungsbereich korrespondieren und gewisse Steuerungseffekte auslösen.
3.10 Diakonie und Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit aus Sicht der Diakonie
Nachhaltigkeit muss im Blick auf den Menschen und seine Umwelt definiert
werden. Für die Diakonie heißt das: das Zusammenwirken von
wirtschaftspolitischen
Regelungsgedanken, umweltpolitischen Vorstellungen, politischen Prinzipien und
in engerem Sinne sozialen Anforderungen. Nachhaltigkeit muss nach innen und
nach
außen angestrebt werden. Nach innen muss die Diakonie fragen, inwieweit
sie die Kriterien der Nachhaltigkeit in ihrer eigenen Arbeit berücksichtigt.
Nach außen ist
darzustellen, wie sie Nachhaltigkeit in der Gesellschaft beeinflusst und damit
zugleich auch die Anforderungen an die Rahmenbedingungen für ihre eigene
soziale
Arbeit beschreibt.
Forderungen an Gesellschaft und Politik
Die Diakonie erwartet von der Politik, dass die soziale diakonische Arbeit
anerkannt und die Qualität der Arbeit befördert wird; dass zwischen den
Generationen und
den Geschlechtern durch politische Entscheidungen Gerechtigkeit hergestellt
wird und dass die Integration von Menschen in der Gesellschaft als
vordringlichstes
politisches Ziel beschrieben wird. Zu den Forderungen einer wirtschaftlichen
Nachhaltigkeit gehört auch die Sicherstellung diakonischer Arbeit durch
tragfähige
Finanzierung. Die Anerkennung der ökologischen Zielsetzungen in der sozialen
Arbeit ist zu fördern.
Diakonische Selbstverpflichtung
Die Diakonie muss sich selbst den Anforderungen nachhaltigen Handelns in der
sozialen Arbeit stellen. Unter den sozialen Gesichtspunkten gehört dazu:
Partizipation
der Betroffenen (Patienten etc.), Arbeitsbedingungen, die auch
gesellschaftliche Arbeit ermöglichen, die Sicherstellung eines sozialen
Zusammenhalts, der
Einkommensgerechtigkeit und der Gerechtigkeit zwischen den Generationen sowie
den Geschlechtern. Zu den wirtschaftlichen Aspekten gehört der schonende
Umgang mit Finanzmitteln, die Transparenz bei wirtschaftlichen Prozessen, die
Herstellung von Planungssicherung für Dienste und Einrichtungen sowie die
Sicherung
der personellen Ressourcen. Ökologisch steht die Frage der kontinuierlichen
Verbesserung der Schonung natürlicher Ressourcen im Vordergrund.
Ansätze in der diakonischen Praxis
Die verschiedensten sozialen Arbeitsfelder der Diakonie wie – 318 stationäre
Einrichtungen der Krankenhilfe, 783 Heime und 9.505 Tageseinrichtungen der
Jugendhilfe, 1.915 Heime der Altenhilfe, 1.431 ambulante sozialpflegerische
Dienste – sind Orte zu praktizierender bzw. praktizierter Nachhaltigkeit.[6]
Eines der Instrumente zum Erreichen von Nachhaltigkeit sind
Einrichtungshandbücher, die im Wesentlichen als Qualitätsmanagement-Handbücher
erarbeitet wurden.
Die Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD hat auch für den
Gesamtverband in den jeweiligen Arbeitsfeldern Handbücher erstellt, in denen
die
Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit thematisiert werden. Hierdurch soll das
besondere Interesse eines Spitzenverbandes am Erreichen von Nachhaltigkeit
dokumentiert werden. So fordert das Krankenhaushandbuch der Diakonie zur
Reflexion des Stellenwerts der wirtschaftlichen Ziele und der
Profitorientierung im
Verhältnis zur Dimension der christlichen Nächstenliebe auf.
Nachhaltiges Wirtschaften schließt die ökologische Steuerung mit ein. Für
den Pflegebereich bedeutet dies beispielsweise die Orientierung am effizienten
und
umweltschonenden Umgang mit den betreffenden Ressourcen sowie der Einhaltung
ökologischer Standards. Ökologische Standards als Ziele müssen in zu
schließende Verträge eingehen. Ökologische Grundgedanken als Teil der
Unternehmenskultur sollten jeweils Bestandteil bei Investitionen, Gebäude- und
Geräteschutz, Verbrauchsmaterial, der Energieversorgung, Instandhaltung,
Abgasregelungen und Entsorgung sein.
In Krankenhäusern ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte für ökologisches
Handeln: differenzierte Möglichkeiten der Abfallvermeidung, Beschaffung von
Gütern oder
–in vielen Krankenhäusern relevant – bei der Entsorgung radioaktiver Stoffe.
Langfristige Vorhaben sind die konkreten Umsetzungen der nachhaltigen Ziele und
entsprechenden Nachweisen gemäß DIN EN ISO 14001 oder die Erfüllung der
Kriterien der EMAS-Verordnung im ökologischen Bereich.
Haupthemmnisse für nachhaltiges Handeln
Das ökologische Bewusstsein ist noch nicht in allen Diensten und
Einrichtungen so ausgeprägt, wie es wünschenswert wäre. Vor allem die
organisatorische
Selbständigkeit einzelner Träger ist der Grund, dass ökologische
Verbandsempfehlungen nicht überall in gleicher Weise in die diakonische Praxis
Eingang finden.
Dem Sozialbereich immanent ist auch, dass kurzfristige Problemlösungen häufig
vor den langfristigen Lösungsstrategien rangieren, zu Lasten ökologischer
Standards.
Dabei spielen auch wirtschaftliche Engpässe mit dem Druck auf Kostensenkungen
eine starke Rolle, weil bei Kostenträgern ökologische Ziele und Standards oft
nachrangig bewertet werden. Die Kameralistik als Verwaltungsverfahren stand oft
dem sparsamen Umgang mit ökonomischen Ressourcen entgegen, wie dies das
jährlich einsetzende „Dezemberfieber“ zeigte. Erschwert wird nachhaltiges
Handeln dadurch, dass Träger sozialer Arbeit in der Gestaltung ihrer Leistungen
nicht
unabhängig sind, weil Gesetzgeber und auch Kostenträger entweder entscheidend
mitwirken oder sogar die Vorgaben bestimmen.
Resümee
In der Diakonie entwickeln sich zunehmend Prozesse nachhaltigen Handelns.
Bei bereits erfolgten Prüfungen und Zertifizierungen einzelner diakonischer
Einrichtungen
konnte dokumentiert werden, dass die Praxis sozialer Arbeit die Kriterien des
EU-Öko-Audits erfüllen und den Ansprüchen nachhaltigen Handelns entsprechen
kann. Erste Schritte für Nachhaltige Entwicklung in der Diakonie sind bereits
gegangen worden.
4. Nachhaltigkeit in den
Kirchen: Von Pilotprojekten zur alltäglichen Praxis
Es ist schon oft genug betont worden, dass den Industrieländern bei der
Umsetzung der Agenda 21 von Rio und damit auch bei der Konferenz in
Johannesburg eine
entscheidende Rolle zukommt: Sie sind es, die für den Löwenanteil des Energie-
und Ressourcenverbrauchs verantwortlich sind und damit auch für den
überwiegenden Teil der Gefährdungen, die dieser Verbrauch für die Schöpfung
verursacht. Ein ökonomisches Kalkül, das sich nicht an den Kriterien einer
langfristigen Nachhaltigkeit orientiert, bestimmt immer weitere Bereiche des
Lebens. Treibende Kraft sind auch hier die Industrieländer. Oft genug sind auch
die
Kirchen, die Diakonie bzw. Caritas, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch
diesem Muster verhaftet.
Es ist nicht leicht, hier gegenzusteuern. Vertreter der Industrieländer
können bei einer Weltkonferenz wie der in Johannesburg jedoch nur dann
Veränderungen in
Richtung auf eine globale Nachhaltigkeit einfordern, wenn sie selbst durch
Veränderungen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich zeigen, dass sie sich an
diesem Ziel
orientieren. Dies gilt auch für die Kirchen. Sie gefährden ihre
Glaubwürdigkeit, wenn sie nicht konzentriert und bewusst Schritte für
nachhaltige Entwicklungen in ihren
vielfältigen Gestaltungs- und Verantwortungsbereichen gehen. Die Möglichkeiten,
aber vor allem die Potenziale hierfür sind groß.
Mit dem vorliegenden Text wurden verschiedene Bereiche kirchlichen Handelns
für nachhaltige Entwicklung dargestellt und bilanziert. Diese Bilanz zeigt,
dass an
vielen Stellen wertvolle und wichtige Ansätze vorhanden sind, dass erste
Schritte auf dem Weg zur nachhaltigen Entwicklung gegangen wurden. Der Einsatz
für
nachhaltige Entwicklung ist jedoch auch in den Kirchen bisher oftmals das Werk
einer engagierten Minderheit kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
in
ihren Einrichtungen als – teilweise lästige – Außenseiter wahrgenommen werden.
Deren Pilotprojekte sind jedoch gleichzeitig sehr häufig hoch willkommen, denn
an
ihnen wird sichtbar, wie sich der Anspruch der Bewahrung der Schöpfung und von
mehr Gerechtigkeit mit dem kirchlichen Alltag verbinden lässt.
Im nächsten Schritt muss es gelingen, das „Zeitalter der Pilotprojekte“ zu
verlassen und das Ziel „nachhaltige Entwicklung“ in allen Bereichen kirchlichen
Lebens, in
ihren Gemeinden, Einrichtungen und Strukturen fest zu verankern. Dazu sollen
die genannten Beispiele anregen. Sie zeigen, dass in unseren Kirchen viel
Vorbildliches
geschieht, das auch an anderen Stellen nachgeahmt werden kann. Nachhaltiges
Handeln besteht aus vielen kleinen Schritten, in vielen unterschiedlichen
Bereichen.
Wir sind der Überzeugung, dass damit auch in den Kirchen eine neue Arbeits- und
Lebensqualität erreicht werden kann.
Lutherstadt Wittenberg, den 16. Mai 2002
[1] Übers. bei Hauff, Volker (Hrsg.) (1987); Unsere gemeinsame Zukunft. Der
Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung. Greven:
Eggenkamp, 46. Die deutsche Übersetzung verwendet hier jedoch den Begriff der
„dauerhaften” anstelle der „nachhaltigen” Entwicklung.
[2] Ausführlich siehe dazu u.a. EKD-Texte 52, S. 12f.
[3] Rat der EKD/Deutsche Bischofskonferenz (Hg.) (1985); Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung, S. 32.
[4] Rat der EKD/Deutsche Bischofskonferenz (Hrsg.) (1997); Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, Randziffern 122 – 128.
[5] Näheres zu diesem Thema in Ernährungssicherung und Nachhaltige Entwicklung, Studie der Kammer der EKD für Entwicklung und Umwelt, EKD Texte 67, 2000.
[6] DW-EKD-Statistik 2000