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Energiemanagement
in Kirchgemeinden und kirchlichen Einrichtungen
1.
Voraussetzung:
gemeinsames Interesse an Verbesserungen bei Gemeindeleitung/Hauptamtlichen
(Kirchenvorstand, Pfarrer …) und engagierten Gemeindegliedern
2.
Bildung eines Energie-Teams
z.B. bestehend aus einem Mitglied des Kirchenvorstandes (Bauausschuss), dem
Hausmeister, fachlich versierten Ehrenamtlichen
3.
Schulung
Befähigung zur Gebäudebegehung, Energiebestandsaufnahme (wie viel Energie wird
verbraucht, wofür?), Energiesparmaßnahmen (sinnvolle Maßnahmen erkennen und umsetzen),
Anlagenüberwachung (was kann optimiert werden?)
4.
Erhebung von Gebäude- und Verbrauchsdaten
Festlegung
der einzubeziehenden Gebäude
Energieabrechnungen der letzten Jahre (zum
Vergleich)
Checklisten ausfüllen – 16 Seiten! – die Listen werden erst nach einer
Einweisung ausgehändigt
(für jedes Gebäude getrennt je 1 Liste;
soweit möglich durch das Energieteam,
ermittelte Daten dem Energieberater rechtzeitig vor der Begehung zugänglich
machen)
5.
Externe Beratung durch Fachleute
(bei Bedarf und speziellen Fragen;
im Projekt ist die Begehung der Gebäude durch einen Energieberater auf jeden
Fall fester Bestandteil;
Teilnahme von mindestens zwei Mitgliedern des Energieteams/der Kirchgemeinde)
6.
Anlegen eines Energieordners
(strukturierte Sammlung relevanter Unterlagen, wie Bauzeichnungen der Gebäude,
Verbrauchsdaten, Strom- und Wärme-Abrechnungen, Checklisten, Wartungsprotokolle
Heizanlagen, Bedienungsanleitungen usw.)
7.
Energiebericht
(Überblick für Kirchenvorstand und
interessierte Gemeindemitglieder zu Verbrauchskennzahlen der Gebäude,
Verbräuche Strom, Wärme, Wasser, Abwasser sowie Entsorgung)
8.
Vorschläge für Maßnahmen
(Maßnahmenplan unterschieden nach kurz-, mittel- bzw. langfristiger Umsetzung
sowie gering bzw. nicht-investive und investive Maßnahmen;
Vorschläge mit Prioritätenliste durch den Energieberater)
9. Umsetzung von
Maßnahmen
(Verbindliche Beschlüsse des
Kirchenvorstandes,
bei Baumaßnahmen Einbeziehung der kirchlichen Bauämter,
Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festlegen,
Termine, Erfolgskontrolle)
10. regelmäßige
Berichterstattung im Kirchenvorstand
(Ziel ist der Einstieg in einen dauerhaften Prozess)